AZADI infodienst nr. 22–23
september oktober 2004


Sahin Engizek:
Deutsche Politik sollte Verbotslinie verlassen

In einer persönlichen Erklärung vom 15. Oktober 2004 begrüßt Sahin Engizek, Deutschlandspecher der Kurdistan-Nationalkongresses (KNK), dass sich der BGH – wenn auch erst spät – überhaupt der Frage stellt, ob die friedenspolitische Linie der damaligen PKK ernst zu nehmen ist. Dass die deutschen Behörden erst jetzt die Änderungen erkennen, könnte seiner Meinung nach „daran liegen, dass es 1999/2000 eine Menge Leute gab, die alles daran setzten, diese Prüfung zu verhindern“. Hierbei verweist er auf „eine Göttinger Ethno-Gruppe, die für obskure Auftraggeber den Stichwortgeber für die Anklagebehörde“ gespielt habe und im Jahre 2000 einen Offenen Brief „über angebliche Menschenrechtsverletzungen der PKK“ in die Öffentlichkeit lanciert habe, der dann auch „prompt zum Beweismittel der Anklagen der Bundesanwaltschaft gegen kurdische Politiker“ geworden sei. Der Zeitpunkt des BGH-Urteils falle zusammen „mit den Sachstandsberichten der EU bezüglich der Vergabe eines Beitrittsdatums an die Türkei“ und ereigne sich „vor dem Hintergrund europäischer Forderungen und Erwartungen an die Gewährung einer freien politischen Betätigung kurdischer Parteien und Organisationen“. Mit „hoher Aufmerksamkeit“ werde das BGH-Urteil von Kurdinnen und Kurden in Deutschland erwartet. Soweit er es beurteilen könne, „ist für die kurdische Freiheitsbewegung die seit 1999 praktizierte Friedenslinie unumkehrbar“ und eine „Rückkehr zu Gewalttaten in Deutschland […] ausgeschlossen“. Er fordere nur, dass Kurdinnen und Kurden das Recht zuteil werden müsse, dass ihre friedlichen Absichten berücksichtigt, ihre Erklärungen beachtet und ihre Ziele ernstgenommen werden.

 

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