AZADI infodienst nr. 24
november 2004


11 Jahre PKK-Verbot —
Wo ist das Licht am Horizont?

Am 26. November 1993 trat das vom damaligen CDU-Bundesinnenminister Manfred Kanther erlassene Betätigungsverbot für die PKK in Kraft und gilt bis heute fort – trotz Beendigung des bewaffneten Kampfes, trotz Auflösung der PKK im Jahre 2002 und Gründung des Kongresses für Frieden und Demokratie in Kurdistan (KADEK), trotz Weiterentwicklung des friedenspolitischen Kurses durch KONGRA-GEL. Zu dem unversöhnlichen Festhalten an dieser Verbotspolitik und der Notwendigkeit eines Wandels, einige Stimmen:

Edith Lunnebach, Rechtsanwältin (Köln):

Das Betätigungsverbot gegen die PKK aus dem November 1993 hat zu Recht in den kurdenfreundlichen Kreisen Proteste hervorgerufen, die bis heute nicht verstummt sind. Mit diesem Verbot wurden populistische Interessen der Politik befriedigt, ohne dass man dem Ziel, nur den friedlichen Protest gegen die politischen Bedingungen für die Kurden in der Türkei in Deutschland zuzulassen, näher gekommen wäre. Unzählige Ermittlungsverfahren und Verurteilungen eben auch wegen friedlicher Proteste und politischer Betätigungen waren die Folge. Das PKK-Verbot muss weg. Die Konflikte müssen im demokratischen öffentlichen Raum ausgetragen werden.

Dr. Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin):

Das Betätigungsverbot für die PKK in der Bundesrepublik hat viel Unheil gestiftet: Es hat zu Kriminalisierung, Ausgrenzung und Diskriminierung von Tausenden von Kurdinnen und Kurden geführt und ihre Grundrechte massiv eingeschränkt. Sie wurden nicht selten pauschal zu Gewalttätern und „Terroristen“ gestempelt, sind lange Zeit zu innenpolitischen Feinden erklärt worden. Wie immer man zur PKK und ihren Aktivitäten stehen mag: Mit solchen Verboten werden jedenfalls keine Probleme gelöst, sondern weitere produziert. Längst ist das Betätigungsverbot zum Anachronismus geworden und muss schon deshalb schnellstmöglich aufgehoben werden, zumal sich die PKK vor vielen Jahren zu einer friedlichen Lösung der Kurden-Frage bekannt und mittlerweile ohnehin aufgelöst hat.

Pater Wolfgang Jungheim, Pax Christi (Lahnstein-Nassau):

Wer in der Wüste lebt, dem muss ich den Weg zur Oase ebnen und darf ihm nicht den Schrei nach Wasser verbieten. Ich darf mich nicht wundern, wenn ich genügend Wasser habe und es ihm vorenthalte, dass er mir dies entreißen will. Wer nur Gewalt erlebt, greift auch zur Gewalt. Wer auf Gewalt verzichtet, dem muss dankbar aufgezeigt werden, dass dies der bessere Weg ist. Notwendig ist: Nicht Auslieferung zur Einlieferung in neue Gewalt, nicht Verbot politischer Betätigung, sondern Förderung demokratischer Gesinnung und Legalisierung von Verbands- und Parteiarbeit. Besonders eine Versöhnungspolitik, die das Unrecht auf türkischer, deutscher und kurdischer Seite aufarbeitet, ermöglicht ein echtes Miteinander – in der Türkei und in Deutschland.

Thomas Schmidt, Generalsekretär der Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V., Düsseldorf:

Der 11. Jahrestag des PKK-Verbots gibt Veranlassung, den Bundesinnenminister bzw. die Bundesregierung insgesamt aufzufordern, daran mitzuwirken, die Voraussetzungen für eine Legalisierung der PKK zu schaffen. Ziel sollte es sein, der PKK bzw. dem KONGRA-GEL die Gelegenheit zu geben, seine politischen Vorstellungen auf legalem Weg zu verfolgen. Hierfür müssen in Deutschland, in anderen europäischen Ländern wie auch in der Türkei die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Eine zeitlich unbegrenzte und sachlich nicht gerechtfertigte Stigmatisierung einer politischen Organisation wird den vom Gesetz mit Organisationsverboten verfolgten Zwecken nicht gerecht und ist daher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig. Auch der Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1994 kann die Haltung des Bundesinnenministeriums nicht rechtfertigen. Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung findet zumindest dann ihre Grenze, wenn wesentliche Umstände, welche seinerzeit das Urteil getragen haben, heute so nicht mehr gegeben sind.
Darüber hinaus ist es Aufgabe der Bundesregierung – ungeachtet der rein formalrechtlichen Seite – politische Lösungen zu entwickeln, welche im Ergebnis dazu führen, dass die vermuteten Risiken für die innere Sicherheit auf ein tolerierbares Maß zurückgeführt werden. Ein wesentlicher Schlüssel für eine solche Lösung liegt in der Türkei und nicht in Deutschland. Ebenso wie für den türkischen Staat der Weg in ein rechtsstaatliches und demokratisches Europa geebnet werden soll, muss dies auch für die politischen Gegner dieses Regimes geschehen. Es sollte dabei nicht übersehen werden, dass die Bedingungen, welche letztlich den militanten Widerstand ausgelöst haben, ungeachtet der wichtigen Gesetzesreformen, bis zum heutigen Tag nicht überwunden sind. Die im Rahmen eines möglichen EU-Beitritts der Türkei geführten Vorverhandlungen sollten daher mit genutzt werden, um die Rechte der Kurden in der Türkei ausreichend abzusichern.
In diesem Zusammenhang ist auch die Terror-Liste der Europäischen Union zu erwähnen (auf die der KONGRA-GEL am 2. April 2004 gesetzt wurde, Anm.), welche schon insofern rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht wird, als sie den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt. Es wird weder eine Begründung für die Aufnahme einzelner Personen oder Organisationen in die Liste geliefert, noch besteht für die Opfer dieser staatlichen Willkürmaßnahme die Möglichkeit der Verteidigung, insbesondere der gerichtlichen Überprüfung. Auf keinen Fall kann es ausreichen, wenn Regierungen, die selber noch weit entfernt von rechtsstaatlicher und demokratischer Machtausübung sind, ihre politischen Gegner der Europäischen Union benennen, damit diese sie auf die Terror-Liste setzt.

YEK-KOM für die Aufhebung des Verbots und Bereitschaft zum Dialog

Auch die Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland, YEK-KOM, nahm unter dem Titel „11 Jahre deutsche Verbotspolitik” Stellung und beklagte, dass „nach diesen vielen Jahren immer noch zahlreiche Razzien gegen kurdische Vereine und Institutionen, kurdische Arbeitsstätten, Privatwohnungen und –häuser durchgeführt” werden. Das Verbot habe dazu geführt, „dass die kurdische Bevölkerung in Deutschland diskriminiert und kriminalisiert” werde und ihr fundamentale Grundrechte entzogen worden seien. Obwohl die „Freiheitsbewegung der kurdischen Bevölkerung bedeutsame Veränderungen und Umwandlungen erlebt” habe, würden diese faktischen Veränderungen von den Verantwortlichen in Deutschland „bewusst nicht beachtet”. Nach Auffassung von YEK-KOM sei die Grundlage, die zum Betätigungsverbot der PKK in Deutschland geführt habe, „nicht mehr gegeben”. Es könne nicht als Lösung betrachtet werden, „Probleme auf Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste abzuwälzen”. Die Kurden seien Angehörige „einer aufgeklärten Nation” und würden versuchen, sich in Deutschland „innerhalb des demokratischen Rahmens” zu artikulieren. Deshalb fordert YEK-KOM die Bundesregierung auf, das PKK-Verbot aufzuheben und den „Dialog mit allen Kurdinnen und Kurden” zu führen, „um den gesellschaftlichen Frieden weiter zu festigen.”

 

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