AZADI infodienst nr. 24
november 2004


Zuwanderungsgesetz: Nicht aus der Geschichte gelernt

Vor allem die 217 000 lediglich geduldeten Flüchtlinge erhoffen sich eine Verbesserung des im Januar 2005 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes. Doch gerade dieser Personenkreis sei ausgeklammert worden und habe derzeit unter einer besonders restriktiven „Vertreibungs- und Verdrängungspolitik“ zu leiden, kritisiert die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. Insbesondere die etwa 150 000 „Altfälle“ seien „Opfer einer verfehlten Flüchtlingspolitik der Bundesregierung“. Hierbei handelt es sich um Flüchtlinge, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und denen in so genannten „Kettenduldungen“ die Aufenthaltserlaubnis verlängert wird. Dass hier immer noch keine Regelung gefunden sei, „ist ein deutliches Zeichen für Ineffizienz und mangelnde Lösungskompetenz“ erklärt Christian Schwarz-Schilling, ehemaliger Bundesminister. Es sei unerträglich, wenn gut integrierte Menschen wieder abgeschoben würden. Dies käme einer weiteren Vertreibung gleich. Er sei erschüttert, dass Deutschland nicht mehr aus seiner Vergangenheit gelernt habe. Kein Zufluchtsland habe nach dem 2. Weltkrieg die vor dem Holocaust geflohenen Menschen aufgefordert, nach Deutschland zurückzukehren, weil hier wieder Demokratie herrsche.

(Azadi/ND, 28.10.2004)

Mit Visaerlass und Einladerdatei gegen eine Einreise

Das Auswärtige Amt hat die Vorschriften für die Erteilung von Visa verschärft. Mit Hilfe einer „Einladerdatei“ sollen Firmen und Personen ausfindig gemacht werden, die systematisch und in großer Zahl Ausländern Einladungen nach Deutschland vermitteln. Diesem Erlass vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Innen- und Außenministerium. Innenminister Otto Schily soll Mitarbeiter angewiesen haben, Fälle aufzulisten, in denen Beschäftigte in den Botschaften versagt hätten. Im Auswärtigen Amt heißt es, dieser Erlass trage der veränderten Sicherheitslage und der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes Rechnung und sei nicht auf Schilys Intervention zurückzuführen. Sämtliche Botschafter mussten sich in Berlin einfinden, um sich in Sachen „Visapraxis“ briefen zu lassen. Von einer Rücknahme eines umstrittenen Erlasses des ehemaligen Staatsministers im Außenamt, Ludger Volmer, will man nicht sprechen. Dieser hatte Anfang 2000 den Grundsatz für eine Visumerteilung „Im Zweifel für die Einreise“ geprägt, der im Innenministerium von Anfang an als fahrlässig empfunden worden war.
Künftig soll auch die Rückkehrbereitschaft von Eingeladenen schärfer kontrolliert werden. Ab sofort müssen die Auslandsvertretungen vierteljährlich Statistiken erstellen, um auf verdächtige Anstiege von Einreisebewilligungen schneller reagieren zu können.

(Azadi/FR, 29.10.2004)

Nach „Schein“-Libanesen, „Schein“-Ehen, jetzt „Schein“-Väter

Folgen „schein“schwangere „Schein“-Mütter?

Die Länderinnenminister, die Mitte November zur Innenministerkonferenz zusammenkommen, wollen gegen so genannte Scheinvaterschaften („Imbissväter“) vorgehen, mit denen ausländische Frauen angeblich ein Aufenthaltsrecht erlangen. Deutsche Männer, vornehmlich Sozialhilfeempfänger, würden an Treffpunkten wie Imbissen, gezielt als „Scheinväter“ angeworben und mit hohen Geldbeträgen zur „zweckwidrigen Anerkennung der Vaterschaft zur Erlangung eines Aufenthaltstitels“ gelockt. Der Grund: hat das Kind über seinen deutschen Vater selbst die deutsche Staatsbürgerschaft, kann auch die Mutter nicht mehr abgeschoben werden. Strafbar ist das nicht, weil für die Behörden bei einer amtlichen Anerkennung der Vaterschaft unerheblich ist, ob der Vater auf dem Papier auch der biologische Erzeuger ist. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (IMK) soll im Jahre 2003 bundesweit 1694 Fälle ermittelt haben, in denen die Vaterschaft anerkannt worden ist und die ausländische Mutter zu diesem Zeitpunkt ausreisepflichtig gewesen sei.
Das Problem werde übertrieben, äußert der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening und warnte vor einem Generalverdacht. „Kampagnenmäßig“ werde das Thema „hochgekocht“. Auch die Jugendämter könnten keinen „nennenswerten Missbrauch“ feststellen, wie selbst die IMK-Arbeitsgruppe eingestehen musste. Dennoch wird Bundesjustizministerin Zypries zu einer Gesetzesänderung aufgefordert. Danach sollen die Jugendämter das Recht erhalten, Vaterschaftsanerkennungen bei Verdacht anzufechten. „Das wäre ein tiefer Eingriff in den Kernbereich des Kindschafts- und Elternrechts,“ so Günter Piening.

(Azadi/FR, 3.11.2004)

Wiefelspütz entdeckt Menschenwürde

Innenministerkonferenz: Bleiberecht abgelehnt

„Es gibt weiter eine Vielzahl von menschlichen Problemlagen, wo ich Handlungsbedarf sehe“, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Auf die Frage, wo beim Zuwanderungsgesetz nachgebessert werden müsste, meinte der Politiker, dass ihm „nicht einleuchten“ wolle, „warum wir diese Menschen, die womöglich seit acht oder zehn Jahren in Deutschland leben und daraus ihre Identität schöpfen, aus ihrem Dasein in Deutschland zu reißen und in eine unsichere Zukunft abschieben.“ Dieser Flüchtlingsgruppe sollte man ”auch aus Gründen der Integration ein Bleiberecht einräumen”. Auf den Vorhalt der FR, dass die Innenminister eine Bleiberechtsregelung bisher abgelehnt hätten, meinte Wiefelspütz, hier gebe es ”eine gewachsene Bereitschaft, über das Problem zu sprechen”. Er kündigte an, dass es von Seiten der SPD in diese Richtung einen Vorstoß geben werde, weil es an der Zeit sei für eine solche Initiative. Davon wolle man auch Otto Schily überzeugen, der sich bisher strikt gegen eine Bleiberechtsregelung ausgesprochen hat.
Einen weiteren Änderungsbedarf gibt es laut Wiefelspütz in der Möglichkeit, dass Flüchtlinge ”schnellere Arbeitsmöglichkeiten” erhalten. Hierfür sollten die Wartezeiten verkürzt werden. Außerdem könne er nicht sehen, ”dass die ohnehin sinkende Zahl von Flüchtlingen in Deutschland eine Konkurrenz ist zu den heimischen Arbeitskräften”. Und schließlich habe die Möglichkeit zu arbeiten ”auch etwas mit Menschenwürde zu tun”.
Das Bundesinnenministerium hat sich zu den Vorschlägen skeptisch geäußert und ging auf Distanz zu dem SPD/Grünen-Vorstoß. Pro Asyl begrüßte dagegen die Bleiberechtsinitiative.
Für Max Stadler, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, stehe „außer Frage, dass Personen, die sich schon über viele Jahre in Deutschland aufhalten und bestens integriert sind, eine Chance für ein dauerndes Bleiberecht erhalten müssen“.
Auf der Innenministerkonferenz am 18./19. November in Lübeck wurden die Forderungen nach einem generellen Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge abgelehnt. Die Minister sind übereingekommen, irakische Flüchtlinge vorerst nicht abzuschieben. Bezüglich afghanischer Flüchtlinge solle der Bund einvernehmliche Lösungen mit der afghanischen Regierung anstreben.

(Azadi/FR/ND, 10., 11.,12.11.2004)

Anpassungen zum 1. Januar 2005?

CDU/CSU blockiert

Am 11. November 2004 stand im Bundestag ein Gesetz auf der Tagesordnung, durch das das Aufenthaltsgesetz und andere ausländerrechtliche Bestimmungen an das Zuwanderungsgesetz und weitere Gesetze angepasst werden soll, die am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Sie umfassen folgende Punkte:
Es werden EU-Richtlinien festgeschrieben, die auch für Deutschland bindend sind. Danach haben traumatisierte Flüchtlinge Anspruch auf besondere medizinische und andere Hilfe.
Es wird eine Übergangsregelung getroffen für Flüchtlinge, die mindestens seit drei Jahren unanfechtbar im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind. Sie werden von der Prüfungspflicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgenommen, ob Voraussetzungen für den Widerruf ihres Status vorliegen.
Der Bezug von Arbeitslosengeld II soll kein Grund sein für eine so genannte Ermessensausweisung von Flüchtlingen ohne Aufenthaltserlaubnis, weil dies im Zuwanderungskompromiss – im Gegensatz zum Bezug von Sozialhilfe – nicht genannt wurde. Die Möglichkeit einer „Ermessensausweisung“ von ALG II-Empfängern wird neben der CDU auch von SPD-regierten Bundesländern gefordert.
Die CDU/CSU-Fraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen und somit droht er im Bundesrat zu scheitern.

(Azadi/ND, 12.11.2004)

Milli Görüs-Mitglied kein Sicherheitsrisiko

Islamvereinigung dennoch verfassungsfeindlich

Ein Flughafenmitarbeiter, der früher Mitglied war in der islamischen Vereinigung Milli Görus, ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig kein Sicherheitsrisiko. Die Luftfahrtbehörde hatte dem Mitarbeiter im April 2002 nach einem Hinweis des Verfassungsschutzes eine Zutrittserlaubnis zum Flughafen entzogen. Milli Görüs verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, doch geschehe dies „ohne Einsatz von Gewalt“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Deshalb könne auch ein Anschlag auf den Luftverkehr ausgeschlossen werden. Der 30jährige Familienvater sei vor seiner Anstellung als Facharbeiter nur zeitweise in der Vereinigung aktiv gewesen.
Nach diesem Urteil hat sich der Münchener Flughafen bereit erklärt, den Kläger wieder als Flugzeugabfertiger einzustellen. Aktenzeichen: BverwG 3 C 33.03

(Azadi/FR, 12.11.2004)

Die meisten Asylsuchenden aus der Türkei

Weniger Anträge als im Vorjahr

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2004 registrierten die Behörden mehr als 30 Prozent weniger Asylanträge als im Vergleichszeitraum 2003. Die meisten Asylsuchenden kamen in diesem Jahr aus der Türkei, Serbien, Montenegro und Russland. Im Oktober haben 2.898 Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragt.

(Azadi/FR/ND, 13.11.2004)

Distanzierungsinszenierungen

„Ich verlange auch vom Papst keine Distanzierung, wenn Christen Verbrechen verüben. Ich verlange von den Deutschen keine Distanzierung für Solingen und Mölln – weil ich nicht unterstelle, dass die Deutschen diese Untaten gutheißen“, erklärt der Arzt und Vorsitzende des „Rates der türkeistämmigen Staatsbürger in Deutschland“, Yasar Bilgin. Er empfindet das Ansinnen deutscher Politiker nach einer Distanzierung der „friedlichen“ Muslime von den „terroristischen“ als eine Zumutung. Derartige Forderungen würden von Nichtmuslimen nur deshalb erhoben, weil sie selbst eine Identifizierung von Islam und Terror vornehmen. Kein Patient und kein Nachbar habe ihn je um eine Distanzierung gebeten. Davon könne Schily im Umgang mit Anhängern anderer Religionen lernen. Verbrechen könnten schließlich sowohl von verirrten Christen, Satanisten und Organisten verübt werden. Er toleriere Gewalt nicht. Es sei aber nicht seine Aufgabe, dies öffentlich zu tun, um einen unbegründeten Verdacht von sich abzulenken.

(Azadi/ND, 19.11.2004)

Türkei will ehemaligen PKK-Kommandanten

Der einstige Guerilla-Kommandant der PKK, Sait Cürükkaya, soll an die Türkei ausgeliefert werden, weil er angeblich an 17 Gewalttaten einschließlich Morden beteiligt gewesen sein soll, was dieser jedoch bestreitet. Das Bremer Oberlandesgericht (OLG) hatte vorläufige Auslieferungshaft angeordnet. Inzwischen wurde Cürükkaya wegen fehlender Fluchtgefahr vorerst unter Auflagen wieder freigelassen.
Im Jahre 2001 flüchtete der Kurde nach Deutschland, wo er schnell als Asylberechtigter anerkannt worden ist. Weil die Türkei inzwischen auf die Todesstrafe (in Friedenszeiten, Anm.) verzichte, hat das Bundesamtes für Flüchtlinge den Asylstatus widerrufen. Außerdem: Cürükkaya habe sich Ende der 1990-er Jahre wahrscheinlich nur von der PKK losgesagt, um aus dem Exil noch radikaler gegen die Türkei zu kämpfen, was wiederum die innere Sicherheit Deutschlands gefährde. Das OLG vertritt die Auffassung, in der Türkei müssten zumindest Strafgefangene keine Folter befürchten. Dieser Sichtweise widersprechen Cürükkayas Anwälte und haben Klage eingereicht. Auch Amnesty International ist davon überzeugt, dass bei einer Auslieferung des einstigen PKK-Aktivisten „an den Verfolgerstaat“ die Menschenrechts- und Flücht lingskonvention verletzt würden. Weder er warte ihn ein fairer Prozess noch könne Folter ausgeschlossen werden.

(Azadi/FR, 23.11.2004)

Studiengang Migration

Im Wintersemester 2004/2005 startete an der Universität Osnabrück ein Master-Studiengang „Internationale Migration und interkulturelle Beziehungen“. Der Soziologe Michael Bommes: „Damit bilden wir jene Experten aus, die für die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes dringend benötigt werden.“ Osnabrück folgt dem Vorbild skandinavischer und britischer Hochschulen. Infos: mbommes@uni-osnabrueck.de

(Azadi/FR, 23.11.2004)

Zwangsdeutsch

Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ab 1. Januar 2005 werden Hunderttausende Migranten verpflichtet, an einem Deutschkurs teilzunehmen. Wer die 630 Euro teure Teilnahme verweigert, kann seinen Aufenthaltstitel verlieren und ihm droht die Abschiebung. Der Integrationslehrgang umfasst ei nen 600-stündigen Deutsch- und einen 30-stündigen Orientierungskurs. Die Arbeitsagenturen sollen ab Januar bei Migranten, die Arbeitslosengeld II erhalten, prüfen, ob sie sich „auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können“. Ist das nicht der Fall, werden sie an die Ausländerämter verwiesen, die über eine Kursverpflichtung entscheiden. Bekommen sie eine solche Bescheinigung, müssen sie an dem Sprachkurs teilnehmen. Kommt der/die Betroffene der Aufforderung nicht nach, werden 10 Prozent vom Arbeitslosengeld II gestrichen. Kritik äußert Gazi Caglar, Professor für Sozialpädagogik an der Fachhochschule Hildesheim, an der Einseitigkeit der Integrationsleistung, vor allem an dem vorgeschriebenen Orientierungskurs, an dessen Ende ein positives Verhältnis zum deutschen Staat stehen soll. Er wehrt sich dagegen, dass davon die Aufenthaltsberechtigung abhängig gemacht werden soll: „Dann müsste ungefähr ein Drittel der Deutschen ebenfalls ausgewiesen werden, weil sie kein positives Verhältnis zum Staat haben.“ Außerdem sei die Wohn- und Beschäftigungssituation von Migranten unverändert schlecht.

(Azadi/ND, 25.11.2004)

Zwangsformel für Einbürgerungswillige

Das Land Niedersachsen will künftig Einwanderer, wenn sie Deutsche werden wollen, auf das Grundgesetz schwören lassen: „Ich erkläre hiermit feierlich unter Eid, dass ich die Verfassung und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gegen alle äußeren und inneren Feinde unterstütze“, soll die Formel lauten, die eine Gesetzesinitiative der CDU vorsieht. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein unterstützt den Vorschlag: „Wer sich dem Eid zu entziehen versucht, gibt eine ablehnende innere Haltung zu erkennen”, so der Minister gegenüber der Welt.

(Azadi/jw, 27.11.2004)

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis                                              Zum Seitenanfang