AZADI infodienst nr. 24
november 2004


Geldsuche

Der zuständige Referatsleiter im Bundesfinanzministerium, Michael Findeisen, erklärte, dass die deutschen Behörden gut gerüstet seien im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Damit lägen sie im internationalen Vergleich in der Spitzengruppe. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) geht weltweit von einer geschätzten Summe illegaler Gelder in Höhe von 1,1 Billionen Euro aus, die in den ordentlichen Wirtschaftskreis gebracht worden sei. Es gebe immer engere Kooperationen zwischen Terroristen und organisierter Kriminalität. Gut 6000 Verdachtsanzeigen würden die Banken jährlich liefern, von denen 85 Prozent von der Polizei als „beachtlich“ eingestuft würden. Diese führten häufig zu Strukturermittlungen gegen kriminelle Organisationen. Schwierig für eine Verurteilung sei jedoch eine notwendige Beweisführung, dass das Geld aus einer bestimmten Straftat stamme.
Soweit die bundesdeutsche Finanzhoheit betroffen ist, kümmern sich Bundesanwaltschaft (BAW), Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um internationale, nicht legale Finanztransaktionen. Die BaFin beaufsichtigt 2200 Institute. 201 Verfahren hat BaFin im Jahre 2003 vor allem gegen Hawala-Banken eröffnet, weil deren Transaktionen ohne schriftliche Belege und somit ohne Papierspur ablaufen. Die Finanzaufsicht hat für die Terrorabwehr Zugriff auf alle Konten in Deutschland. Dieses System startete am 24. November 2003 und bearbeitete allein in den ersten 7 Wochen über 2000 Fälle, zumeist Anfragen von Staatsanwaltschaften und Polizei. Datenschützer befürchten die Nutzung der Daten für „eine Vielzahl anderer Zwecke als der Bekämpfung des Terrorismus“. Das Abfragesystem müsse deshalb auf den Prüfstand.
Die „Financial Action Task Force“ (FATF), der auch die BaFin angehört, arbeitet auf der Grundlage von 40 Anti-Geldwäsche-Empfehlungen und acht Empfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, die von mehr als 130 Ländern als verbindlich gelten. Programmschwerpunkte sind derzeit telegrafische Geldüberweisungen, gemeinnützige Organisationen oder Geldwäsche über Versicherungen.
Beim BKA ist die „Financial Intelligence Unit“ angesiedelt.

(Azadi/ND, 12./27.10.2004)

Registrierte Kopien

Der erstmals 1998 in England verliehene „Big-Brother-Award“ (der Name gründet sich auf den Bestseller „1984“ des Schriftstellers George Orwell) wurde in diesem Jahr von Datenschützern in Deutschland gleich mehrfach vergeben, darunter an die Firma Canon: Bei Farbkopierern dieser Marke entdeckten die Datenschützer, dass – für das normale Auge unsichtbar – auf jede Kopie eine Seriennummer gedruckt ist, mit der das Papier zum Gerät zurückverfolgt werden kann. In der Bedienungsanleitung findet sich hierüber jedoch keinerlei Hinweis. Inhaber von Copy-Shops berichten von gezielten Anfragen der Polizei. Die Datenschützer protestieren. Sie befürchten, dass bald Drucker und Kopierer „entscheiden“, was der Kunde drucken und kopieren darf.
Weitere Informationen: www.big-brother-award.de

(Azadi/FR, 2.11.2004)

Mit „EU-Defense“ gegen Europäischen Haftbefehl

Am 12. März 2004 empfahl der Rechtsausschuss des Bundestages dem Parlament, das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl einstimmig anzunehmen. Genauso geschah es, obwohl es nach Ansicht der Grünen die Strafgerichte „vor große Probleme“ stelle und die SPD das Gesetz für „nicht sehr glücklich“ hielt. Doch zu spät für Bedenken: am 23. August 2004 trat es in Kraft. Der Rahmenbeschluss für den Europäischen Haftbefehl wurde vom EU-Ministerrat (Inneres und Justiz) im Juni 2002 angenommen. Er ist der erste Schritt zur „Harmonisierung“ des Strafprozessrechts in der EU, deren Grundlage bereits auf dem EU-Gipfel in Tampere vom Oktober 1999 gelegt worden war.
Die praktischen Folgen des Haftbefehls: Wenn z. B. ein spanischer Untersuchungsrichter einen Haftbefehl gegen eine Person ausspricht, die sich in Deutschland aufhält, müssen die deutschen Behörden und Gerichte dem Folge leisten. Das bisherige Auslieferungsverfahren wird durch ein Übergabeverfahren ersetzt. Der Richter des ersuchten Staates kann nur noch prüfen, ob der Haftbefehl noch gültig ist und ob die Person nicht wegen derselben Straftat bereits anderweitig verurteilt wurde. Das gesamte Straf- und Strafprozessrecht und die entsprechende Praxis des um Übergabe ersuchenden Staates wird mit dem EU-Haftbefehl akzeptiert. Weder die unterschiedlichen Haftbedingungen, die verschiedenen Strafhöhen für dasselbe Delikt oder die andersartigen Verteidigungsmöglichkeiten spielen bei dieser „Harmonisierung“ eine Rolle.
Der Schutz von deutschen Staatsangehörigen vor einer Auslieferung aus Deutschland, bis vor wenigen Jahren noch in Artikel 16 Grundgesetz verankert, ist mit dem EU-Haftbefehl endgültig beseitigt. Auch angeführte Beweismittel aufgrund von Folter oder anderen illegalen Ermittlungsmethoden stehen einer Auslieferung nicht mehr entgegen.
Unter diesen Bedingungen haben Verteidiger/ innen so gut wie keine Möglichkeiten mehr, aufgrund ausführlicher Schriftsätze eine Auslieferung zu verhindern.
Eine Übergabe wird wohl nur noch dann gestoppt werden können, wenn es gelingt, den Haftbefehl dort auszusetzen, wo er erlassen worden ist. Das wäre allenfalls möglich, wenn nach einer Verhaftung dort ein/e Verteidiger/in aktiv wird. Hierzu wäre ein effizientes Netz von Anwältinnen/Anwälten hilfreich. Ein solches wollen sich Strafverteidigervereinigungen mit der Initiative „EU-Defense“ schaffen.

(Azadi/Heiner Busch, Vorstandsmitglied im Komitee für Grundrechte und Demokratie in der So oder So-Ausgabe, Herbst 2004)

LKA, BKA, Europol, Eurojust ?

Populismus und Katastrophe

„Es gibt hier eine Reihe von Versuchsprogrammen auf bilateraler Basis und natürlich die Forderung nach einem europäischen Strafregister. Nur: Dabei ist weder der Datenschutz geklärt, noch ist klar, wer Zugriff haben soll. LKA, BKA, Europol, Eurojust – wer denn nun?" antwortet Heinz Kiefer, Eurocop-Präsident, auf die Frage der Frankfurter Rundschau nach Vernetzung von Datenbanken nun auch im Haager Programm. Die Forderung der unionsregierten Bundesländer, D N A-Datenbanken sofort europaweit zu verknüpfen, ist für Kiefer „reiner Populismus“ und die grenzüberschreitende, internationale Zusammenarbeit „schlicht eine Katastrophe“.
Die EU will bis 2010 eine weitgehende Harmonisierung der Rechtsnormen bei Polizei und Justiz sowie die Stärkung von Europol erreicht haben und einheitliche Asylbestimmungen sollen verabschiedet worden sein.

(Azadi/FR, 6.11.2004)

Persönlichkeitsverletzung durch GPS-Observationssystem?

Bundesverfassungsgericht prüft

Weil er sich durch die von Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz vorgenommene Observation in seiner Menschenwürde und der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt gefühlt hat, hat Bernhard Uzun, der 1999 wegen vier Sprengstoffanschlägen zu 13 Jahren Haft verurteilt worden war, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Uzun (früher Falk) war zum Islam konvertiert. Seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in der vom Staatsschutz als terroristisch eingestuften ”Antiimperialistischen Zellen” beruhte maßgeblich auf Observationsmaßnahmen, u. a. aufgrund der Installierung eines GPS-Emfpängers im Kfz eines damaligen Mitangeklagten. Mit Hilfe dieser Technik konnte die räumliche Position des Autos bis auf 50 Meter genau bestimmt werden. Nach Ansicht von Uzuns Anwalt, Heinrich Comes, bedürfe die GPS-Überwachung einer gesonderten gesetzlichen Ermächtigung. Diese Auffassung vertritt auch der Berliner Datenschutzbeauftragte, Hansjürgen Garstka, der GPS für eine ”verführerische Technik” hält. Generalbundesanwalt Kay Nehm hingegen verteidigte die Anordnung damit, dass die Beschuldigten ”extrem konspirativ” gearbeitet hätten.
Laut Angaben von Kriminalhauptkommissar Ralf von Gehlen nahm das BKA von 1998 bis 2004 pro Jahr sechs bis zehn Observationseinsätze mit GPS-System vor. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist in einigen Monaten zu rechnen.

(Azadi/ND, 11.11.2004)

IMK gegen BKA-Pläne des Bundesinnenministers

Beckstein: Damit wird Schily zum Sicherheitsrisiko

Die Grünen lehnen eine von Bundesinnenminister intendierte Grundgesetzänderung, die dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Befugnisse einräumen soll, ab. Gefahrenabwehr sei „ureigenste und ausschließliche Aufgabe der Länder“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck.
Mit seinem Vorschlag, die Befugnisse des BKA zu erweitern und zu zentralisieren, ist Bundesinnenminister auch auf der Innenministerkonferenz (IMK) am 18./19. November in Lübeck an den unionsregierten Ländern gescheitert. Schily beharrt jedoch weiter auf der Forderung, dem BKA im Kampf gegen den Terrorismus Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht zu erlauben. Bayerns Innenminister Günther Beckstein kritisierte, dass es bisher keinerlei schriftliche Vorschläge von Schily gebe, wie eine Gesetzesänderung aussehen könnte. Außerdem wolle dieser die föderale Sicherheitsarchitektur umkrempeln: „Das ist ein völlig falscher Ansatz. Schily wird damit selbst zu einem Sicherheitsrisiko.“
Nun sollen Schilys Pläne erneut in der Föderalismuskommission diskutiert werden, die ihre Arbeit am 17. Dezember beenden will. Die Grünen haben auch dort ihr Veto eingelegt.

(Azadi/FR/ND, 13.,19., 20.11.2004)

Geheimdienste im Aufwind

CILIP warnt vor Ausweitung

Über den zunehmenden Ausbau der Geheimdienste, die neuen Formen der Kooperation zwischen Polizei und Bundesnachrichtendienst (BND), des Verfassungsschutzes und den militärischen Diensten klärt die jüngste Ausgabe der Vierteljahreszeitschrift CILIP auf. Ferner befassen sich die Beiträge mit der EU-Terrorismusbekämpfung und die Praxis der „präventiven“ Telefonüberwachung sowie der angeblichen Kontrollfunktion der Parlamente.
Bürgerrechte & Polizei, Nr. 78

Bezug: Verlag CILIP c/o FU Berlin, Malteserstr. 74-100, 12249 Berlin, Tel. 030/83870462; info@cilip.de ;www.cilip.de

(Azadi)

Verfassungsgericht besteht auf Überprüfung der Sicherungsverwahrung

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) muss die Sicherungsverwahrung von Straftätern alle zwei Jahre überprüft werden. Ein Überschreiten der Frist verletze die Grundrechte erheblich, so die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung vom 19. November 2004. Hierbei sei das Argument der Überlastung von Strafvollstreckungskammern nicht akzeptierbar. Auch die Begründung, Prozessakten lägen beim Anwalt des Verwahrten, könnten nicht gelten. Die Sicherungsverwahrung sei ein schwerwiegender Eingriff in das Freiheitsrecht. Aktenzeichen: 2 BvR 2004/04

(Azadi/FR, 20.11.2004)

Dateisammler unter sich

Durch eine geplante zentrale Informationsdatei soll nach den Vorstellungen des Bundesinnenministeriums das gesamte Spektrum des internationalen Terrorismus abgedeckt werden – so eine Sprecherin der Behörde. Offen sei noch, ob die Zentraldatei beim Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) oder den Länderbehörden angesiedelt werden soll. Die FDP plädiert dafür, beim BKA die polizeilichen Daten und beim Verfassungsschutz die Geheimdiensterkenntnisse zu speichern. Damit sei der Grundsatz der Trennung von Polizei und Geheimdiensten gewährleistet.

(Azadi/FR, 22.11.2004)

 

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