Verfolgung nach § 129 geht weiter
Zum Beispiel Taylan S.
Weil von Seiten der PKK bzw. des KONGRA-GEL immer noch gewaltsam gegen so genannte Abweichler vorgegangen werde und weiterhin Urkunden gefälscht und ausländerrechtliche Delikte begangen würden, um Führungskader mit falschen Pässen und Aufenthaltspapieren auszustatten, müsse nach Auffassung der Karlsruher Richter die Funktionärsebene der Organisation weiterhin als kriminelle Vereinigung gelten.
Diese Haltung findet sich bestätigt in der jüngsten Verhaftung des Kurden Taylan S. Er wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des BGH am 12. November in Rüsselsheim festgenommen. Laut Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 19. November werde der 27-jährige „dringend verdächtigt, seit November 2003 dem Funktionärskörper der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört und sich als Mitglied an der dort bestehenden kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben.” Taylan S. soll „von Mitte November 2003 bis Juni 2004 verantwortlich für das PKK-Gebiet Darmstadt” gewesen sein und anschließend das „PKK-Gebiet Mainz” übernommen haben.
Somit steht fest, dass mit einer fundamentalen Wende der deutschen Politik und Behörden im Verhältnis zu bestimmten kurdischen Organisationen und deren Angehörigen auch in nächster Zeit nicht zu rechnen ist. Dennoch ist die Missbilligung des Bundesgerichtshofes an Teilen des Celler Urteils ein deutlicher Hinweis an Bundesanwaltschaft und Ge richte, sich in künftigen Verfahren mehr an den realistischen Gegebenheiten zu orientieren, statt mit vagen Vermutungen, einseitigen Interpretationen und schablonenhaften Rückgriffen auf alte Gerichts urteile und vergangene politische Ereignisse zurückzugreifen. Natürlich kann die Entscheidung des BGH auch bedeuten, dass den Straf verfolgungsbehörden und der Bundesanwaltschaft Anleitungen an die Hand gegeben werden, künftige Verfahren geschickter zu führen. Warten wir es ab: im Frühjahr wird ein neuer Prozess gegen zwei Kurden nach § 129 eröffnet werden.

Minderheiten und Grundgesetz
Mit der Fragestellung „Können Kurd(inn)en sich im Sommer 2001 gegenüber der Staatsgewalt auf ihre Identität als kurdische Minderheit und auf eine – geänderte – politische Programmatik und eine entsprechend geänderte Praxis berufen?” muss sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde wegen „Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten” auseinander setzen. Nachdem ein Landgericht einen Kurden wegen dessen Teilnahme an der Kampagne „Auch ich bin PKKler” zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 8,— Euro verurteilt hatte, wurde gegen das Urteil Revision eingelegt, die im Mai 2004 durch den BGH abgelehnt wurde. Gegen diese Ablehnung hat der betroffene Kurde Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil er sich durch Artikel 2, 3, 5 – jeweils Abs. 1 – des Grundgesetzes sowie Artikel 103 Abs. 2, in seinen Grundrechten verletzt sieht. Betroffen hiervon sind die Minderheitenrechte, das spezielle und allgemeine Willkürverbot sowie die Meinungsäußerungsfreiheit.
(Azadi/Verfassungsbeschwerde vom 10. Juli 2004)
Protest gegen grüne Ausgrenzung
YEK-KOM schreibt Claudia Roth
Am 10. November veranstalteten die Grünen im Bundestag eine Anhörung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei. Zuvor hatte die Bundestagsabgeordnete und zugleich Vorsitzende der Bundesgrünen, Claudia Roth, öffentlich erklärt, hierzu alle kurdischen Organisationen einladen zu wollen. Doch erhielt die „Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland e.V.“, YEK-KOM, keine Einladung. Aus diesem Grund veröffentlichte sie nachfolgenden Brief an Frau Roth:
„Mit einigem Erstaunen haben wir davon Kenntnis erhalten, dass zu der Veranstaltung am 10.11.2004 eine ganze Reihe türkischer und kurdischer Verbände/Einrichtungen eingeladen worden sind, während wir als Dachverband, der über siebzig Vereine und damit eine erhebliche Anzahl in Deutschland lebender Kurdinnen und Kurden vertritt, dazu nicht gebeten wurden. Wir halten das nicht für einen überzeugenden Beweis grüner ‘Dialogbereitschaft’, den Sie gerade auch während Ihrer jüngsten Türkei-Reise in Diyarbakir und anderenorts so vehement beschworen haben. Wir meinen, dass Ihre Herangehensweise, sich der Lösung von Konflikten dadurch anzunähern, eine Differenzierung zwischen akzeptierten und nicht genehmen Kurd(inn)en und ihren Organisationen vorzunehmen, falsch ist. Eine solche Haltung trägt nur dazu bei, eventuell vorhandene Gräben zu vertiefen und einer Politik der Spaltung den Vorrang zu geben.
Gegen dieses selektive Vorgehen legen wir nachdrücklich Protest ein und fordern Sie auf , nicht nur vom Dialog zu reden, sondern ihn auch ernsthaft zu führen – und zwar mit allen Beteiligten.
Den telefonischen Hinweis aus Ihrem Büro, wir seien zu politisch und würden uns nicht ausschließlich mit Migrationsfragen befassen, ist unseres Erachtens nur vorgeschoben. Ein solcher Vorwurf ist unhaltbar und unzutreffend. Jede Arbeit für oder mit Kurdinnen und Kurden ist immer auch politisch, und selbstverständlich müssen auch unsere Vereine sich täglich mit Migrationsfragen auseinander setzen, weil unsere Mitglieder schließlich selber in ihrer Mehrheit Migrantinnen und Migranten sind.
Wir fordern Sie auf, auch unsere Positionen zu dem beabsichtigten EU-Beitritt der Türkei, den wir im Prinzip begrüßen, mit dem wir aber auch die Interessen unseres Volkes glaub- und dauerhaft gewahrt wissen wollen, anzuhören.
Einer Einladung zu einem solchen Gespräch sehen wir entgegen.“
(Bis Redaktionsschluss gab es von Seiten der grünen Abgeordneten keine Reaktion auf den Brief der Föderation.)

27-jähriger mutmaßlicher PKK/KONGRA-GEL-Funktionär verhaftet
Der Generalbundesanwalt (GBA) hat aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes (BGH) am 12. November 2004 den Kurden Taylan S. in Rüsselsheim festnehmen lassen.
Laut Pressemitteilung des GBA vom 19. November 2004 werde der 27-Jährige „dringend verdächtigt, seit November 2003 dem Funktionärskörper der Arbeiterpartei (PKK) angehört und sich als Mitglied an der dort bestehenden kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben.“ Taylan S. soll „von Mitte November 2003 bis Juni 2004 verantwortlich für das PKK-Gebiet Darmstadt“ verantwortlich gewesen sein und anschließend das „PKK-Gebiet Mainz“ übernommen haben.
Nach Behauptungen des GBA soll sich durch die Umbenennung der PKK im April 2002 in KADEK bzw. später in KONGRA-GEL „am Bestand der innerhalb des Funktionärskörpers bestehenden kriminellen Vereinigung nichts geändert“ haben.
Der Beschuldigte war bereits am 13. November 2004 dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mainz vorgeführt worden, „der ihm den Haftbefehl eröffnet hat“.
(Azadi/GBA, 19.11.2004)
Razzia auf Campingplatz in den Niederlanden
CENÎ: Missachtung der Friedensbemühungen
Bei einer Razzia in der Nähe der Stadt Boxtel im Süden der Niederlande wurden laut Justiz 29 Menschen festgenommen. Es soll sich um Mitglieder der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – heute KONGRA-GEL – handeln. Sie sollen auf dem Campingplatz militärische Übungen abgehalten haben.
Dieser Sichtweise widerspricht CENÎ energisch. In einer Erklärung heißt es unter anderem: Nach eigenen Recherchen haben wir herausgefunden, dass eine Gruppe kurdischer Jugendlicher dort ein Seminar über kurdische Kultur besucht hatten, was kurzerhand als „Terroristencamp“ in die Öffentlichkeit lanciert wurde. Wir sind sicher, das dort keine Waffen gefunden worden sind. Wir protestieren gegen diese Provokation und Missachtung der Friedensbemühungen der kurdischen Bewegung. Es ist offensichtlich, dass die niederländische Regierung Terroristen braucht, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Und wo keine Terroristen sind, werden sie dazu gemacht, auch wenn es sich nur um singende und tanzende Jugendliche handelt, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden und die ihre eigene Kultur kennen lernen und bewahren wollen. Eine friedliche Zukunft für die Kurd(inn)en darf nicht weiter aufgrund politischer und ökonomischer Interessen Europas aufs Spiel gesetzt werden.

(Azadi/FR/CENÎ, Frauenbüro für Frieden e.V., Düsseldorf, 13.11.2004)
Unterstützt und verurteilt
Wegen Unterstützung von Nachfolgeorganisationen der PKK ist ein 26-jähriger Kurde vom Landgericht Oldenburg zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 20,— Euro verurteilt worden. Er habe die Organisationen unterstützt und somit gegen das Vereinsgesetz verstoßen.
(Azadi/Yahoo, 24.11.2004)
Verfahren gegen Heyva Sor in der Sackgasse
Am 11. Juli 2003 begann vor dem Landgericht Koblenz der Prozess gegen die als gemeinnützig anerkannte Hilfsorganisation HEYVA SOR A KURDISTANÊ – HSK- (Kurdischer Roter Halb mond). Absicht der Staatsanwaltschaft war, den Nachweis zu erbringen, HSK sei in die Strukturen der PKK eingebunden. Zahlreiche bis heute aufgetretene Zeugen – so auch der ur sprünglich als Kronzeuge der Anklage geladene – Engin Sönmez, der später seine Aussagen vollständig widerrufen hatte, konnten diese Behauptung nicht bestätigen. Nach einer inzwischen 18-monatigen Prozessdauer, erklärte der Vorsitzende Richter, dass das Verfahren in eine Sackgasse geraten sei und beide Seite nach einem Kompromiss suchen sollten.
(Dies deshalb, weil die Sache im Februar 2005 verjährt sein wird, Anm.)
(Azadi/Özgür Politika, 1.12.2004)