AZADI infodienst nr. 27/28
februar/märz 2005


12. Auflage der Doku
„Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre Folgen 1993 bis 2004“ erschienen

In ca. 3.800 Einzelgeschehnissen werden in der aktualisierten Dokumentation die Auswirkungen „dieses institutionellen Rassismus auf die Betroffenen“ beschrieben. In den vergangenen 12 Jahren seien die Zahlen nicht gesunken, sondern konstant geblieben. Die Autor(inn)en gehen von einer wesentlich höheren Dunkelziffer aus. Aufgelistet werden Fälle, in denen Flüchtlinge auf dem Weg in die BRD oder an den Grenzen starben (161), in denen sie Verletzungen erlitten, in denen sie sich angesichts drohender Abschiebung töteten (125) oder in denen Menschen nach ihrer Abschiebung von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert wurden (384).

ari-berlin@gmx.dewww.berlinet.de/ari

Die Dokumentation kommt zu dem bitteren Fazit, dass durch staatliche Maßnahmen der BRD im besagten Zeitraum 323 Flüchtlinge ums Leben gekommen und 79 Menschen durch rassistische Übergriffe oder Brände in Asylheimen gestorben sind.

(Azadi/Antirassistische Initiative/Antirass.Telefon, Yorckstr. 59, 10965 Berlin)

Migrant(inn)en dauerhaft arm

Deutlich verschlechtert hat sich die wirtschaftliche Lage der Migrant(inn)en in Deutschland. Laut einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, lebten 1998 noch 19 Prozent der Migranten in Einkommensarmut, fünf Jahre später bereits 23 Prozent. Das bedeutet, dass im Jahre 2002 jeder Dritte der zweiten Zuwanderergeneration (jünger als 35) in Armut lebte. Türkische Zuwanderer seien hiervon am stärksten betroffen. Alarmierend sei, dass Armut für viele ein Dauerzustand ist.

(Azadi/ND, 3.2.2005)

Ärzte können Abschiebungen verhindern

Künftig soll laut einem Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen jede Ärztin und jeder Arzt die Möglichkeit haben, während einer Abschiebung auf Gesundheitsgefahren der Betroffenen hinzuweisen und damit eine Abschiebung zu stoppen. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde zwischen den Länderinnenministern und der Bundesärztekammer ein Kriterienkatalog ausgehandelt. Hiermit sei es gelungen, eine „bruchlose Einbindung der organisierten Ärzteschaft in Abschiebungsvollzüge“ zu verhindern, erklärte Kai Weber, Geschäftsführer des Niedersächsischen Flüchtlingsrates. Die Mehrheit der CDU-geführten Länder seien jedoch nicht bereit, den Kriterienkatalog zu unterzeichnen.

(Azadi/jw, 4.2.2005)

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Berlin für erleichterte Wiedereinbürgerung

Das Land Berlin will die Einbürgerung von Türken, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen der Wiederannahme der türkischen Staatsbürgerschaft verloren haben, erleichtern. In einem beschleunigten Verfahren sollen neue Aufenthaltsgenehmigungen erteilt werden, erklärte Innensenator Ehrhart Körting. Eine neue Sprachprüfung sei damit nicht verbunden. Etwa 6000 Personen sollen von der bis zum 31. August geltenden Sonderregelung profitieren. Sie betrifft Personen, die zwischen Januar 2000 und Ende 2004 deutsche Staatsangehörige wurden, gleichzeitig aber und die türkische Staatsbürgerschaft wieder angenommen hatten.

Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast, erklärte, der Wunsch nach einer regelmäßigen Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit sei illusorisch. Es solle eine Lösung gefunden werden, die „rasch, überzeugend und menschlich“ sein müsse.

(Azadi/ND/FR, 8.,12.2.2005)

60 Ausländer sollen wegen Terrorismusverdacht abgeschoben werden

Eine interne Umfrage des Bundesverwaltungsamtes bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden haben ergeben, dass in diesem Jahr 60 Ausländer mit Hilfe der Anti-Terror-Gesetze aus Deutschland abgeschoben werden sollen. Das Gericht bereite sich – laut Gerichtspräsident Eckart Hien – auf rund 60 Verfahren vor und werde hierfür eigens einen Senat bilden. Seit Jahresbeginn ist das Bundesverwaltungsgericht für die Bearbeitung von Klagen und Eilanträgen gegen Abschiebungsanordnungen gegen Ausländer zuständig, gegen die ein Terrorismusverdacht besteht. Die Richter müssen in jedem Einzelfall überprüfen, ob eine tatsächliche Gefahrenprognose für eine Abschiebung vorliegt.

(Azadi/ND, 11.2.2005)

1 Million Flüchtlinge ohne Sicherheit

In einem Manifest verlangen rund 300 Unterzeichner aus dem Bereich von Kirche, Politik, Wirtschaft und Kultur eine umfassende Lösung im Hinblick auf die Situation von Ausländern ohne Aufenthaltsstatus. Diese Frage werde im Zuwanderungsgesetz ausgeklammert. Schätzungen zufolge seien in Deutschland bis zu einer Million Flüchtlinge betroffen. Die Unterzeichner weisen darauf hin, dass Migranten häufig ihre Rechte nicht wahrnehmen könnten und ohne eine elementare Gesundheitsversorgung leben müssten.

(Azadi/FR, 17.2.2005)

Potsdam droht Flüchtlingen mit Abschiebung

Die Ausländerbehörde von Potsdam hat 142 bislang geduldete Flüchtlinge aufgefordert, sich Ausreisepapiere zu beschaffen. Dieses Vorgehen hatten die Grünen kritisiert. Ziel sei offenbar, potenzielle Fälle für die Härtefallkommission, die in Brandenburg eingerichtet werden soll, „vom Tisch zu schaffen“, um das Gremium für überflüssig erklären zu können. Die Formbriefe seien auch an traumatisierte Flüchtlinge verschickt worden, deren Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen seien, erklärte die Ausländerseelsorgerin Monique Tinney. Die Ausländerbehörde wies die Kritik und Vorwürfe der Grünen zurück.

(Azadi/FR, 24.2.2005)

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ALG II-Bezug kein Ausweisungsgrund

Ausländische ALG II-Empfänger sollen im Gegensatz zu langjährigen Sozialhilfeempfängern nicht ausgewiesen werden, entschied der Bundesrat am 18. Februar 2005. Die Union wurde damit überstimmt: Sie wollte den ALG II-Bezug zum Grund für eine so genannte Ermessensausweisung machen. Durchsetzen konnte sie sich allerdings damit, dass Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltsbefugnis („Kleines Asyl“), die bereits drei Jahre in Deutschland leben, ab 2005 nicht sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Stattdessen muss das Bundesamt für Migration zuvor feststellen, dass keine Gründe für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis vorliegen.

(Azadi/ND, 19.2.2005)

Mehr Transparenz bei Visumsvergabe

Aus einem Leserbrief von Memetw Kilic, Vorsitzender des Bundesausländerbeirats, zum so genannten „Volmer-Erlass“:

„Seit Jahren gibt es einen tatsächlichen Skandal, den die verantwortliche Politik ignoriert: Viele ausländische Eltern können bei der Hochzeit ihrer Kinder nicht anwesend sein, weil sie kein Visum für die BRD bekommen. Viele ausländische Großeltern können bei der Geburt ihrer Enkelkinder nicht dabei sein, weil sie kein Visum für die BRD bekommen. (…)
Der bayerische Innenminister, Günther Beckstein, hat mindestens bei drei öffentlichen Veranstaltungen in meiner Anwesenheit dafür plädiert, dass man das Visumsverfahren für türkische Staatsangehörige abschafft. Heute beschimpft er ein Visumsverfahren, in dem im Zweifel nicht abgelehnt wird. (…) Wir brauchen bei der Visumsvergabe mehr Transparenz und im Rahmen der Gesetze mehr Liberalität.“

(Azadi/jw, 26.2.2005)

Weniger Flüchtlinge in Industriestaaten – mehr in den osteuropäischen Ländern

Immer weniger Menschen bitten in den Industrieländern um Asyl. Mit 396.000 Anträgen sei die Zahl der offiziellen Bewerber in 50 erfassten Staaten im vergangenen Jahr auf den tiefsten Stand seit 1988 gesunken. Dies teilte der UNHCR am 1. März 2005 in Genf mit. In Deutschland wurden 35 600 Gesuche registriert, nahezu ein Drittel weniger als im Vorjahr und lag somit an vierter Stelle der Zielländer. Ein Grund für diese Entwicklung sei die Verschärfung der Aufnahmebestimmungen in vielen Ländern. Die meisten Schutzsuchenden würden von Ländern der „Dritten Welt“ aufgenommen, so ein Sprecher des EU-Justizkommissars Franco Frattini. Der Rückgang in den meisten EU-Staaten sei „kein Erfolg“ der europäischen Flüchtlingspolitik. Mehr Flüchtlinge kämen inzwischen in die osteuropäischen Länder. Deshalb könnten diese Länder mit mehr finanzieller Unterstützung aus dem europäischen Flüchtlingsfonds rechnen.

(Azadi/FR, 2.3.2005)

Vertreibungsdruck durch Zuwanderungsgesetz

Zu den Folgen des seit Januar 2005 geltenden Zuwanderungsgesetzes für „geduldete“ Flüchtlinge, erklärt Volker Maria Hügel von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) in einem Gespräch mit der jungen welt u. a.: „Für den Zugang der Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt ist jetzt ausschließlich die Ausländerbehörde zuständig. Und wenn deren Prüfung ergibt, dass jemand keinen Pass hat, darf er in der Regel nicht mehr arbeiten. Alleine in NRW betrifft das Hunderte. Die Flüchtlinge „haben nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie durch das Arbeitsverbot dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie fallen zurück ins Asylbewerberleistungsgesetz.“ Hinter diesem Rückfall sieht Hügel „die Absicht von Bundesinnenminister Otto Schily, die Menschen zum Verlassen des Landes zu nötigen. Deren bisherige jobs sollen Deutsche oder bevorrechtigte Ausländer übernehmen. Wir haben hier eine Verdrängung in den Billigstlohnbereich – und Opfer sind die Geduldeten, die kaum noch Chancen auf einen Arbeitsplatz haben.“ Damit werde den Menschen „jede Lebensperspektive in Deutschland genommen.“ Man wolle „bewusst einen Vertreibungsdruck erzeugen.“ Die „schlimmsten Befürchtungen“ seien mit dem Zuwanderungsgesetz noch „übertroffen worden“.
PRO ASYL fordert in einer Presseerklärung vom 1. März 2003 die Bundesregierung auf, „diese falsche Weichenstellung“ bei der Anwendung der de facto-Arbeitsverbote gegenüber geduldeten Ausländern „umgehend zu beenden.“ Dies sei „mit einer rationalen Politik“ nicht zu vereinbaren.

(Azadi/jw, 5.3.2005)

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Falsch gerechnet

Das Bundesministerium des Innern teilte mit, dass in Deutschland weit weniger Ausländer leben als bisher angenommen. Die Statistiken – so der Sprecher des BMI, Rainer Lingenthal – wiesen rund 700.000 Ausländer zuviel aus. Statt 7,3 halten sich demnach tatsächlich nur rund 6,6 Millionen registrierte Ausländer in Deutschland auf.

(Azadi/FR, 9.3.2005)

Sachsens Rassismus:
Arabische Menschen als Sicherheitsrisiko

Das Bundesland Sachsen hat eine neue Sicherheitsüberprüfung für Ausländer aus Staaten eingeführt, bei denen nach Einschätzung der Behörden ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. So müssen Personen aus arabischen Staaten vor Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung einen Sicherheitsfragebogen ausfüllen. Gefragt wird nach den persönlichen Lebensverhältnissen wie Familienstand, Herkunft oder Bildungsstand. Diese Daten werden dann vom Verfassungsschutz und Landeskriminalamt überprüft. Sollten Betroffene fehlerhafte Angaben gemacht haben, könnten sie ausgewiesen werden.

(Azadi/FR, 9.3.2005)

HERTIE-Stiftung fördert Jugendliche mit Migrationshintergrund

Mit dem Ziel, junge und begabte Zuwanderer zu fördern, weitet die HERTIE-Stiftung ihr Stipendienprogramm START auf 14 Bundesländer aus. Bis 2007 sollen 350 Schüler/innen mit Migrationshintergrund ein Stipendium in Höhe von 5 000 Euro pro Jahr erhalten. START richtet sich an Jugendliche ab der 8. Klasse, die gut in der Schule sind, sich sozial engagieren und materielle Unterstützung brauchen. Stipendiat(inn)en erhalten einen PC mit Internetzugang, sie können an Beratungen und Bildungsseminaren kostenlos teilnehmen und bekommen 100 Euro Bildungsgeld pro Monat.

(Azadi/FR, 15.3.2005)

Vertrieben

2004 mussten Flüchtlingsorganisationen zufolge rund 8000 Menschen täglich aufgrund von Konflikten und Gewalttaten in andere Teile ihres Heimatlandes fliehen. Insgesamt seien im vergangenen Jahr 3 Millionen Menschen Opfer von Vertreibungen geworden, erklärte der Norwegische Flüchtlingsrat in Genf. Schätzungsweise 25 Millionen Menschen müssten in rund 50 Ländern ihr Dasein als Vertriebene fristen.

(Azadi/ND, 19.3.2005)

 

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