AZADI infodienst nr. 27/28
februar/märz 2005


Verfahren gegen Kurden muss nach BGH-Entscheidung neu verhandelt werden

Eröffnung der Neuverhandlung vor dem OLG Celle am 11. März

Weil die kurdischen Politiker Hasan A. und Ali K. im Zeitraum von Mai 2000 bis März 2002 nach Auffassung der Richter als Gebietsverantwortliche der PKK tätig gewesen sind, waren sie im Oktober 2003 vom Oberlandesgericht (OLG) Celle wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§129 StGB) zu je mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten die Betroffenen Revision eingelegt.

Am 21. Oktober 2004 hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil des OLG dahingehend bestätigt, dass die Führungsebene der PKK (die seit April 2002 nicht mehr existiert) wegen systematischer Schleusungen von Funktionären mit falschen Papieren sowie der Anwendung eines internen Strafsystems weiterhin als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen sei.

Doch wurde von den Richtern des Staatsschutzsenats die Behauptung des OLG Celle kritisiert, die PKK habe sich trotz ihres Kurswechsels die Möglichkeit einer Rückkehr zu demonstrativen Gewaltstraftaten in Deutschland vorbehalten, sollte sich die Lage für die Organisation verschlechtern oder die ihres seit 6 Jahren auf der Insel Imrali inhaftierten früheren Vorsitzenden Abdullah Öcalan. Diese Gewaltoption erfülle laut OLG-Urteil den Tatbestand der kriminellen Vereinigung.

Die Richter des BGH mochten dieser Auslegung des §129 Abs. 1 StGB jedoch nicht folgen. Eine Vereinigung könne nur dann als „kriminell“ eingestuft werden, wenn sie „auf die Begehung von Gewalttaten gerichtet“ und „dies ihr verbindlich festgelegtes Ziel“ sei. Ein Zusammenschluss, der seine Ziele mit friedlichen und politischen Mitteln verfolgt und „sich die Begehung von Straftaten nur unter bestimmten Bedingungen vorbehält, von denen nicht abzusehen ist, ob und wann sie eintreten“, wird laut BGH von diesem Tatbestand nicht erfasst.

In diesem Punkt hat der BGH den Strafausspruch aufgehoben und das Verfahren an einen anderen Senat des OLG Celle zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter empfehlen, in einer neuen Verhandlung Feststellungen dahingehend zu treffen, „ob die Absage der PKK an demonstrative Gewalttaten im Rahmen des Friedenskurses ernst gemeint oder nur taktisch motiviert“ gewesen sei, was in dem ursprünglichen Urteil nicht hinreichend bewertet worden sei. Das Revisionsverfahren in Celle ist vorerst bis Ende April terminiert.

(Azadi, 10.3.2005)

 

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