repression
„Terrorismus“bekämpfung à la Niederlande
In den Niederlanden soll künftig im Kampf gegen den Terrorismus schon ein bloßer Verdacht – wie auffälliges Verhalten – ausreichen, um Menschen bestimmte Auflagen zu machen, zum Beispiel das Verbot der Annäherung an eine Person oder einen Ort. Verdächtige sollen zudem angewiesen werden können, sich bis zu fünf Mal täglich bei der Polizei zu melden. Außerdem will die Regierung „dauerhafte Sicherheitsgebiete“ einrichten, in denen Polizisten u. a. jederzeit jeden Anwesenden ohne besondere Begründung abtasten dürfen sollen.
(Azadi/ND, 10.2.2005)
Nuriye Kesbir droht weiterhin Auslieferung
Das niederländische Justizministerium hat jüngst erklärt, dass die Regierung mit der Entscheidung des Gerichts, eine Auslieferung der kurdischen Politikerin Nuriye Kesbir an die Türkei abzulehnen, nicht einverstanden sei. Die Zusicherungen der Türkei, Frau Kesbir werde dort ein faires Verfahren erhalten, sei ausreichend. Die Kurdin hatte zuvor das Revisionsverfahren gegen die von der Türkei beantragte Auslieferung gewonnen und war am 20. Januar aus der Haft entlassen worden. „Das Beharren des Justizministeriums auf Auslieferung trotz gegenteiligen Gerichtsbeschlusses ist mir unverständlich und widerspricht nach meiner Auffassung jeglichem Rechtsdenken,“ erklärte Nuriye Kesbir.
(Azadi/Özgür Politika, 18.3.2005)
„Terrorismus“bekämpfung à la Großbritannien
Die gesamte britische Opposition und eine Reihe von Labour-Abgeordneten widersetzen sich einem von der Blair-Regierung geplanten Anti-Terror-Gesetz. Danach ist vorgesehen, die Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit verdächtiger Personen zu beschneiden. Es soll zudem ermöglicht werden, „mutmaßliche Terroristen“ elektronisch zu überwachen und diese auf unbegrenzte Zeit unter Hausarrest zu stellen. Kritiker des Gesetzes wenden sich entschieden dagegen, dass ein Innenminister nach eigenem Gutdünken ihm verdächtig erscheinende Personen ohne Vorlage von Beweisen auf unbefristete Zeit in ihren Wohnungen festhalten dürfen soll. Liberale Politiker sehen in dem „autoritären Reformplan“ der Regierung den „gefährlichsten Angriff auf britische Bürgerrechte seit 300 Jahren“. Binnen 3 Wochen will die Blair-Regierung das Gesetz durchs Parlament bringen. (FR, 11.2.2005)
348 Abgeordnete stimmten für und 240 gegen den umstrittenen Entwurf für ein neues Anti-Terror-Gesetz von Tony Blair. Die Regierung musste die bisherige Gesetzgebung von 2001 ändern, nachdem das oberste britische Gericht sie im vergangenen Dezember für verfassungswidrig erklärt hatte.
(Azadi/ND, 24.3.2005)

Datenschützer:
Mit Haut und Haaren gegen DNA-Analyse
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben massive Vorbehalte gegen eine Ausweitung der DNA-Analyse bei der Verbrechensbekämpfung angemeldet. In einer Entschließung forderten sie, dass die geltenden rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung des genetischen Fingerabdrucks nicht angetastet werden dürften. Nach Meinung der Datenschützer könne die DNA-Analyse nicht mit dem Fingerabdruck gleichgesetzt werden können. Es bestehe die Gefahr, dass Unbeteiligte unberechtigten Verdächtigungen ausgesetzt werden könnten. Vorstellbar sei auch, dass „bewusst DNA-Material Dritter am Tatort ausgestreut wird“. Bereits heute könne an Hautschuppen oder Haaren Informationen gewonnen werden, die über eine Identitätsfeststellung hinausgingen. Auf diesem Wege sei es u. a. möglich, ethnische Zugehörigkeiten nachzuweisen. Die DNA-Analyse sei ein „schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, mahnten die Datenschützer.
(Azadi/ND, 18.2.2005)
Strafvollzugsbedienstete:
Ausländer sollen Haftstrafe im Herkunftsland verbüßen
Rechtskräftig verurteilte Ausländer sollen nach Auffassung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) ihre Haftstrafe künftig im Herkunftsland verbüßen. In einem Schreiben an die Bundesjustizministerin begründete die Organisation ihre Forderung mit einer dramatischen Überbelegung und den dadurch entstehenden hohen Haftkosten. Hintergrund der Initiative bilde die hohe Zahl ausländischer Inhaftierter, die spätestens nach Verbüßung ihrer Strafe ohnehin mit Ausweisung und Abschiebung aus der BRD zu rechnen hätten.
(Azadi/FR, 24.2.2005)
Europäischer Haftbefehl vor Verfassungsgericht
Am 13. und 14. April 2005 wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Vereinbarkeit des europäischen Haftbefehls mit dem Grundgesetz verhandeln. Es wird um die Verfassungsbeschwerde eines Deutsch-Syrers gehen, dessen Auslieferung an Spanien das Karlsruher Gericht Ende 2004 vorerst gestoppt hatte. Die Anwälte des Betroffenen beanstanden, dass aufgrund des europäischen Haftbefehls Deutsche auch dann ausgeliefert und im Ausland verurteilt werden können, wenn ihre Tat in der BRD nicht strafbar ist.
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte gegen den Hamburger Kaufmann wegen des Verdachts, eine Schlüsselfigur des Terrornetzes Al Qaeda in Europa zu sein, ermittelt – bislang ohne konkreten Ergebnisse. Das Problem des Falles ist, dass die Mitgliedschaft in einer ausländischen als Terrorgruppe eingestuften Organisation in Deutschland erst seit Mitte 2002 strafbar ist.
(Azadi/FR, 24.2.2005)

Was guckst du?
Neues Bespitzelungsinstrument
Bereits seit 2003 müssen alle Banken sämtliche Konten ihrer Kunden mit Namen und Nummern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden, bei der eine zentrale Datenbank geführt wird. Zugriff auf diese Daten hatten bisher Polizei und Zoll bei der Fahndung nach Straftätern des „internationalen Terrorismus“ oder der „organisierten Kriminalität“. Diese Zugriffsmöglichkeit soll ab dem 1. April 2005 im Rahmen der zweiten Stufe des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit u. a. erweitert werden auf die Finanz- und Sozialämter sowie Kindergeldkassen. Gegen die automatisierte Kontenabfrage hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, Bedenken geäußert. Er hält es für verfassungswidrig, dass in dem Gesetz die zugriffsberechtigten Behörden nicht genannt sind.
(Azadi/General-Anzeiger Bonn, 26.2.2005)
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Neuregelung abgelehnt, so dass – wie geplant – vom 1. April an die Kontendaten von Steuerpflichtigen abgefragt werden. Klargestellt wurde, dass die Finanzbehörden bei der Abfrage nichts über den Kontostand oder Geldbewegungen erfahren. Vielmehr werden die Konto- und Depotnummern, die Namen der Kontoinhaber mit Geburtsdatum und Verfügungsberechtigte erfasst. Die Verfassungsbeschwerden einer Bank und mehrerer Privatpersonen bleiben trotz der Entscheidung über Eilanträge anhängig.
Az.: 1 BvR 2357/04 und 1 BvQ 2/05
(Azadi/FR, 26.3.2005)
Neuer EUROPOL-Direktor
Am 24. Februar verständigten sich die EU-Innenminister auf Max-Peter Ratzel als neuen Direktor der EU-Polizeibehörde EUROPOL, der seit 2000 die Abteilung „Organisierte und allgemeine Kriminalität“ im Bundeskriminalamt (BKA) geleitet hatte.
(Azadi/FR, 25.2.2005)
OLG-Richter legt Verfassungsbeschwerde gegen niedersächsisches Polizeigesetz ein
Trotz des grundgesetzlich geschützten Fernmeldegeheimnisses, wird es allein zum Zwecke der Strafverfolgung pro Jahr in rund 22.000 Fällen verletzt. Die Zahl der seit 1973 Betroffenen wird auf 1,5 Millionen, die Zahl der abgehörten Telefonate auf 20 Millionen geschätzt. Bestimmungen des niedersächsischen Polizeigesetzes über Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) verletzen eine Reihe von Grundrechten und verstoßen gegen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das wurde am 16. März in Karlsruhe bei der mündlichen Verhandlung einer Verfassungsbeschwerde deutlich. In dem Verfahren geht es aber weder um Strafverfolgung noch um Gefahrenabwehr, sondern vielmehr um Vorsorge gegen erst geplante „Straftaten von erheblicher Bedeutung. Diese reichen laut Katalog des „Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (SOG) bis zu organisiertem Ladendiebstahl und könne beliebig ausgeweitet werden. Hierzu darf die Polizei jegliche Telefonate, SMS-, Telefax-, E-Mail- und andere Internet-Verbindungen überwachen und aufzeichnen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat gegen dieses Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil er sich in der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt sehe. Er verwies u. a. darauf, dass er öfter eine Gaststätte besuche, die auch von Linken besucht werde. Zudem könne er nicht ausschließen, dass auch Freunde und Bekannte als Kontaktpersonen oder Telefonpartner von TÜK betroffen sein könnten.
(Azadi/ND, 17.3.2005)
Tabubrecher Wiefelspütz fordert Zugriff auf (noch) mehr Daten
„Meine Tabus lauten: Verletzung der Menschenwürde, Folter, Todesstrafe, Guantánamo. In dem Feld davor muss es möglich sein, immer wieder aufs Neue die Instrumente zu diskutieren, da darf es keine Denkverbote und keine Tabus geben.“ Mit dieser Erklärung kündigt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, eine Ausweitung der Rechte für Geheimdienste an. Diese sollen seiner Meinung nach im „Anti-Terror-Kampf“ auch auf Konten, die Buchungsdaten von Reise- und Bahnunternehmen sowie bei Autovermietern zugreifen können. Er denkt hierbei auch an die geplante „Gesundheitskarte“. Sollte diese einen Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus liefern können, „würde ich einen Zugriff auf diese Daten nicht problematisieren wollen, dann müssten die Eingriffsrechte geschaffen werden.“
(Azadi/FR, 29.3.2005)