AZADI infodienst nr. 27/28
februar/märz 2005


Ohne Deutsch nicht deutsch

Ausländer müssen laut einer Entscheidung des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts Koblenz einen in deutscher Sprache verfassten Zeitungsartikel lesen können, wenn sie erfolgreich eingebürgert werden wollen. Hintergrund des Verfahrens ist der Einbürgerungsantrag eines seit 1985 in Deutschland lebenden Libanesen. Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht hatten dessen Antrag auf Einbürgerung abgelehnt.
Aktenzeichen: 7 A 11481/04.OVG

(Azadi/FR, 19.2.2005)

Kein Familienasyl bei religiösem Ritual

Anspruch auf Familienasyl besteht nur bei Asylbewerbern, die in ihrem Heimatstaat eine rechtlich wirksame Ehe eingegangen sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Danach reicht eine nach religiösen Riten geschlossene Ehe nicht aus, um einen Asylanspruch zu begründen. Hintergrund der Entscheidung bildete die Klage einer Frau, die mit ihrem asylberechtigt anerkannten Mann in Deutschland lebt. Sie hatte angegeben, ihn in Syrien nach jezidischem Glauben in einem religiösen Ritual geheiratet zu haben.
Aktenzeichen: BVG 1 C 17.03

(Azadi/FR, 23.2.2005)

Verfassungsgericht: Keine Hausdurchsuchung ohne Richter

Laut einem am 1. März 2005 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll die Polizei nicht einfach ein Mobiltelefon beschlagnahmen und die Verbindungsdaten untersuchen können. Auch müsse vor einer Hausdurchsuchung möglichst ein Richter eingeschaltet werden. Hintergrund: Die Wohnung eines Mannes war durchsucht und ein Mobiltelefon hierbei beschlagnahmt worden. Hiergegen hatte der Betroffene Beschwerde eingelegt, die vom Landgericht Bonn jedoch abgelehnt worden war. Nach Rückgabe des Mobiltelefons habe kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestanden. Das BVerfG bewertete dies anders. Es habe sich sehr wohl um einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gehandelt, der nur unter strengen Bedingungen zulässig sei, etwa bei der Ermittlung erheblicher Straftaten, bei der ein Richter zuvor der Maßnahme zugestimmt haben müsse. In dem vorliegenden Fall hatte das Gericht auch die Hausdurchsuchung kritisiert, weil die Polizei – unzutreffender Weise – „Gefahr im Verzug“ angenommen hatte und die Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss vorgenommen worden sei. Sie habe nicht darlegen können, warum diese „besonders dringlich“ gewesen sei.
Aktenzeichen: 2 BvR 308/04

(Azadi/jw, 2.3.2005)

Verfassungsgericht rügt lange Revisionsverfahren

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Bundesanwaltschaft (BAW) und den Bundesgerichtshof (BGH) für lange Verfahrenszeiten in Strafsachen kritisiert. Weil das Revisionsverfahren eines Angeklagten 18 Monate beanspruchte, muss seine Entlassung aus der U-Haft geprüft werden. Die Kammer des BVerfG spricht in dem am 4. Februar veröffentlichten einstimmigen Beschluss von „vermeidbaren und durch Verschulden der Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten verursachte Verfahrensverzögerungen“. Hintergrund dieser Entscheidung bildet ein Fall, in dem ein Angeklagter 2003 vom Landgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde. Gegen das Urteil hatte der Beschuldigte Revision vor dem BGH eingelegt. Der BGH terminierte die Revisionsverhandlung auf Juni 2005. Im Dezember 2004 beantragte der Betroffene die Aussetzung der U-Haft, die vom OLG Frankfurt abgelehnt worden war. Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte nun Erfolg. Insbesondere die „nicht nachvollziehbare lange Bearbeitungsdauer durch den Generalbundesanwalt“ (nämlich 4 Monate) wurde vom BVerfG gerügt, zumal dessen Stellungnahme nur 15 Seiten umfasst habe. Kritisiert wurde auch die „weiträumige Bestimmung“ des Verhandlungstermins durch den BGH.
Ein Revisionsverfahren vor dem BGH dauert durchschnittlich sechs Monate.
Aktenzeichen: 2 BvR 109/05

(Azadi/FR, 5.3.2005)

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Kein Freiheitsentzug ohne Anhörung

Vor Verlängerung seiner Abschiebehaft muss ein Ausländer vom Gericht angehört werden. So entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Niemandem dürfe ohne rechtliches Gehör vor Gericht die Freiheit genommen werden – so die Richter. Dies habe bei einer erstmaligen Inhaftierung und bei jeder Verlängerung des Freiheitsentzuges zu gelten.
Ein Asylbewerber, der sich in Abschiebehaft befindet, hatte sich dagegen gewandt, dass das Amtsgericht der Verlängerung seiner Inhaftierung zugestimmt hatte, ohne ihn anzuhören.
Aktenzeichen: 3 W 195/04

(Azadi/FR, 9.3.2005)

Austausch nicht zulässig

Landesbehörden dürfen persönliche Daten nicht automatisch untereinander austauschen, so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, weil diese keine Informationseinheit darstellen. Jede Weitergabe persönlicher Daten bedeute einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Mit ihrer Entscheidung widersprachen die Richter einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

 

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