verbotspraxis
KNK-Mitglied Ismet A. verhaftet
Nur wenige Wochen nach der Festnahme von Dr. Remzi Kartal, wurde Ismet A., langjähriges Mitglied des Kurdischen Nationalkongresses (KNK), am 8. Februar 2005 in Berlin fest- und am folgenden Tag in U-Haft genommen. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft ihm vor, von Juni bis Dezember 2001 „dem Funktionärskörper der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) angehört“ und sich als „Mitglied an der dort bestehenden kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben“ (§ 129 StGB). Er soll für die „PKK-Region Nord-West“ (Hamburg, Bremen, Kiel und Oldenburg) verantwortlich gewesen sein. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof datiert vom 13. April 2004. Ismet A. wurde 1996 in Griechenland als politischer Flüchtling anerkannt.
(Azadi)
Wohnungen und Vereinsräume in Magdeburg durchsucht
Am 8. März 2005 wurden die Wohnungen des Vorstandsvorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder sowie die Räume des Kurdisch-Deutschen Solidaritätsvereins in Magdeburg durchsucht. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln gegen die Kurden wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Sie sollen im Rahmen einer Spendenkampagne Gelder eingesammelt und diese an die PKK bzw. an die von den Strafverfolgungsbehörden behaupteten Nachfolgeorganisationen abgegeben und so gegen das PKK-Verbot verstoßen haben.
(Azadi/Özgür Politika, 9.3.2005)
Europäischer Haftbefehl:
Mutmaßlicher PKK-Funktionär an Holland ausgeliefert
Mehmet B., im Januar 2005 in Hannover festgenommen, wurde am 4. März an die Niederlande ausgeliefert. Die Behörden werfen dem Kurden vor, als „international gesuchter Funktionär der kurdischen Arbeiterpartei PKK“ in den Niederlanden tätig gewesen zu sein. Um ihn dort strafrechtlich verfolgen zu können, hatte die Staatsanwaltschaft Arnheim einen Europäischen Haftbefehl beantragt. Wegen gravierender formaler Mängel in dem Auslieferungsverfahren (u.a. mündlicher Haftbefehl, unvollständig ausgefülltes Formular, unzureichende Übersetzungen) hat der Verteidiger von Mehmet B. beim zuständigen OLG beantragt, eine Auslieferung abzulehnen. Seiner Auffassung nach verstoße die Auslieferungshaft gegen das Recht auf die persönliche Freiheit und Sicherheit seines Mandanten. Er halte das von der Generalstaatsanwaltschaft betriebene Verfahren insgesamt für unzulässig. Dennoch stimmte das OLG der Auslieferung zu. Gegen diese Entscheidung wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
(Azadi, s.a. infodienst Nr. 25/26)

Holland:
Kurdische Gemeinschaft als Experimentierfeld für Bekämpfung sozialer Proteste
Laut Bert Bakkenes, Vorsitzender der Kurdistan-Solidarität, hat sich das Verhältnis im Vergleich zu den Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zwischen den holländischen Behörden und den dort lebenden 100000 Kurden, dramatisch verändert: „Kurdinnen und Kurden in Holland haben allen Grund, sich unsicher und bedroht zu fühlen.“
Die Probleme hätten 2001 begonnen, „als Nuriye Kesbir, gewähltes Mitglied im Exekutivrat des KONGRA-GEL, nach Holland kam und am Flughafen Schiphol verhaftet wurde.“ Mit diesem Fall, Razzien in Wohnungen, einem Camp und der Verhaftung kurdischer Jugendlicher unter dem Vorwand, „den internationalen Terrorismus zu bekämpfen“, sei die holländische Regierung „zur Praxis zurückgekehrt, politische Gefangene zu haben.“ Die Behörden seien „bereit, jeden Vorwand zu nutzen, um die kurdischen Organisationen und die kurdische Gemeinde zu kriminalisieren“, so Bert Bakkenes.
Die gegenwärtige Regierung aus Christdemokraten und Liberalen sei „entschlossen zu zeigen, dass sie genau so hart wie die anderen im Kampf gegen Terrorismus seien“. Die Minister wollten „Stärke zeigen“ und entschieden, „die Antiterrorliste der EU in die holländischen Gesetze aufzunehmen.“ Mit der Folge, „dass der PKK Tätigkeiten in Holland verboten sind.“ Es gebe Pläne, die kurdischen Kulturvereine anzugreifen.
Die neue Gesetzgebung werde allerdings auch benutzt werden, „um soziale Proteste wie Streiks und Demonstrationen zu kontrollieren ... und oppositionellen Regungen von Gewerkschaften und sozialen Institutionen vorzubeugen.“ Hierfür werde die „kurdische Gemeinschaft“ als „Experimentierfeld benutzt.“
(Azadi/Kurdistan Report Nr. 118, März 2005, s.a. unter „Repression“)
Bundesverwaltungsgericht:
Teilnahme einer Kurdin an Demos „latente Vorfeldunterstützung des Terrorismus“
Bayern hält die Kurdin Gönül K. für eine „indirekte Terror-Helferin“ – wie in der Leipziger Volkszeitung vom 16. März berichtet. Der seit ihren Kindertagen in Deutschland lebenden 34-Jährigen verweigerten die bayerischen Behörden eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis und wollen stattdessen stets neu über Ihr Verbleiben in Deutschland entscheiden. Laut Verfassungsschutz soll die Kurdin an einer Reihe von Demonstrationen „im Umfeld der verbotenen Kurden-Partei PKK“ teilgenommen haben. Bayerns oberste Verwaltungsrichter hatten jedoch zugunsten von Gönül K. entschieden: Eine bloße Teilnahme an Demonstrationen bedeute nicht schon deren Unterstützung. Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig urteilt offensichtlich in dem Revisionsverfahren schärfer und betonte die „latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus“. Der Fall muss deshalb vom Verwaltungsgerichtshof München neu aufgerollt werden. Es sei nicht geklärt worden – so die Leipziger Richter – wer jene Demos veranstaltet habe und wie gefährlich die Aufrufer gewesen seien und ob die Kurdin wirklich teilgenommen habe. Diese hätte zwar ihre Unschuld beteuert, sich aber mit keinem Wort von der PKK distanziert. Auch in diesem Punkt müsste das Münchener Gericht Klarheit schaffen.
(Azadi/Leipziger Volkszeitung, 16.3.2005)
