AZADI infodienst nr. 27/28
februar/märz 2005


AZADI unterstützt Kurdinnen und Kurden im Gefängnis, vor Gericht und bei Ermittlungsverfahren. Wofür wir Ihre/Eure Spenden u.a. verwenden, soll nachfolgend eine Auswahl von Fällen für die Monate Januar bis März 2004 zeigen:

Weil Ramazan S. gegen das Vereinsgesetz verstoßen hatte, wurde er zu einer Geldstrafe von 1.200,– € verurteilt. Es entstanden zusätzlich Gerichts- und Pflichtverteidigerkosten in Höhe von 850,– €, von denen AZADI 340,– € übernommen hat.

Für die Gefangenen Ali Z. (§129) und Hasan A. (§129) hat AZADI Abo-Gebühren für die Zeitung Hürriyet in Höhe von insgesamt 142,— € gezahlt.

Gegen Ibrahim G. war aufgrund von Behauptungen aus dem Umfeld eines türkisch-islamischen Kulturvereins, er habe einen Brandanschlag auf deren Moscheegebäude verübt, ermittelt worden. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Die Anwaltsgebühren in Höhe von 354,84 € wurden von AZADI übernommen.

An den Anwaltsgebühren für das Revisionsverfahren von Yusuf G. von 545,20 € wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz hat sich AZADI mit 273,— € beteiligt.

Die Abo-Gebühren der Zeitung Hürriyet in Höhe von 71,— € für Dr. Remzi Kartal (Haft aufgrund eines Auslieferungsantrags der Türkei) wurden von AZADI übernommen.

Im Reststrafenverfahren (Bewährung) von Kemal C. entstanden Anwaltskosten in Höhe von 1.077,41 €, von denen sich AZADI mit einem Betrag von 800,— € beteiligt hat.

Für den ehemaligen §129a-Gefangenen Hasan H.G. wurde die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Hierfür entstanden (vorerst) Kosten von 200,— €, die von AZADI übernommen wurden.

Wegen Teilnahme an der Unterschriftenkampagne „Auch ich bin PKK’ler“ im Jahre 2001, wurde gegen Nimetullah A. ermittelt. Das Verfahren wurde im Februar ohne Gegenleistung eingestellt. Die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 174,— € wurde von AZADI übernommen.

Mehmet G.wurde von der Strafkammer eines Landgerichts wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Geldstrafe von 800,— € verurteilt. Zusätzlich stellte die Staatsanwalt dem Kurden Gerichtskosten und Pflichtverteidigergebühren in Höhe von 499,19 € in Rechnung, an denen sich AZADI mit einem Betrag von 250,— € beteiligt hat

Die Kosten für Mehmet T. (§129), JVA Remscheid, zur Verfügung gestellte Bücher in Höhe von 104,20 € hat AZADI in voller Höhe übernommen.

In einem §129-Verfahren war ein ehem. Gefangener zur zeugenschaftlichen Vernehmung vor einer Strafverfolgungsbehörde verpflichtet worden. Anwaltskosten für Zeugenbeistand in Höhe von 111,36 € hat AZADI vollständig übernommen.

 

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