AZADI infodienst nr. 27/28
februar/märz 2005


Folter Ächten!

SPD und Grüne beschließen Beitritt zur UN-Konvention
10 Forderungen an Bundesregierung

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 25. Februar dafür plädiert, das bereits Ende 2002 von der UN-Vollversammlung verabschiedete Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention zu unterzeichnen. Es sieht präventive Maßnahmen zum Schutz vor Folter und anderer erniedrigender Behandlung vor. So soll u. a. ein internationaler Expertenausschuss regelmäßig Gefängnisse, Polizeiarreste, psychiatrische und andere Einrichtungen besuchen, in denen Menschen die Freiheit entzogen wird. CDU-regierte Länder verzögern den Beitritt zur UN-Konvention. Die grüne Abgeordnete Christa Nickels warnte, dass trotz der Fotos aus Abu Ghoreib, „die Gewissheit, dass Folter ein Anschlag auf die Menschenwürde ist, auch in manchen Debatten in Deutschland ins Rutschen“ gerate. Petra Pau (PDS) erinnerte an Äußerungen des Bundeswehr-Professors Wolffsohn, wonach Folter unter bestimmten Bedingungen legitim sei. Der Bundestag beschloss – bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP – den Antrag von SPD und Grünen:

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich international für die Ratifizierung der UN-Anti-Folter-Konvention einzusetzen,
2. die neuen EU-Länder des Baltikums zu drängen, sich zur Einführung der Staaten- und der Individualbeschwerde zu verpflichten,
3. die EU-Partner auf das absolute Folterverbot als Völkerrechtsverpflichtung hinzuweisen,
4. deutlich zu machen, dass das absolute Folterverbot auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt und jegliche Form des Feindstrafrechts abzulehnen,
5. international zu vertreten, dass im Kampf gegen den Terrorismus keine Informationen durch Verhörmethoden beschafft werden dürfen, die gegen die UN-Anti-Folter-Konvention verstoßen,
6. sich für eine EU-weite Exportkontrolle für folterrelevante Ausrüstungsgegenstände und Produkte einzusetzen,
7. die Empfehlungen des Ausschusses der UN-Anti-Folter-Konvention zum Dritten Staatenbericht auf rasche Umsetzungsmöglichkeiten hin zu überprüfen,
8. die menschenrechtliche Ausbildung und Sensibilisierung der Polizei zu verstärken,
9. gemeinsam mit den Ländern einen Präventionsmechanismus zu entwickeln, der eine rasche Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention ermöglicht,
10. die Förderung von Behandlungszentren für Folteropfer in Deutschland beizubehalten.

(Azadi/ND, 26.2.2005)

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Freiheit für Sandra Bakutz!

Menschenrechtsaktivistin in der Türkei inhaftiert

Seit mehr als zwei Wochen wird eine junge Österreicherin in einem Frauengefängnis bei Istanbul festgehalten. Sandra Bakutz, Journalistin und Menschenrechtsaktivistin, war am 10. Februar in die Türkei eingereist, um als Beobachterin an einem Prozess gegen Mitglieder des türkischen Kulturvereins Group Yorum und der Gefangenenhilfsorganisation TAYAD teilzunehmen. Nun sieht sie selbst einem Prozess entgegen. Die 30-jährige Frau wurde wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front) unter Anklage gestellt. Ihren Vorwurf sieht die Anklage darin bestätigt, dass Sandra Bakutz am 26. Oktober 2002 in Brüssel an einer Demonstration gegen die ‘schwarze Liste’ der EU, auf der auch die DHKP-C als ‘Terrororganisation’ erscheint, teilgenommen hatte. Die für vergangenen Mittwoch angesetzte zweite Haftprüfung hat ebenso wie die erste nicht stattgefunden. (…) Die Türkei ist hinter ihrer parlamentarischen Fassade eine Militärdiktatur geblieben. Der Geist ihrer Justiz wird weiterhin von den Putschgenerälen von 1980 beherrscht. Nur als ein höchst repressives Regime kann Ankara seine ihm aufgetragene Rolle der Wacht am Bosporus zur Sicherung westlicher Hegemonialinteressen in Mittelasien und im Nahen Osten erfüllen. Mit kemalistischer Rücksichtslosigkeit exekutiert die türkische Gesinnungsjustiz das von der schwarzen Liste der EU gegen angebliche Terrororganisationen vorgegebene Urteil. Sandra Bakutz ist in die Räder dieser Justiz geraten.

(Azadi/Kommentar Werner Pirker, jw v. 26.2.2005)

Anmerkung: Sandra Bakutz ist am 30. März aus der Haft entlassen und dann ausgewiesen worden.

Zustandsbericht TÜrkei

Türkei: Immer noch Folter in Polizeihaft

Eigenen Angaben zufolge hat die türkische Regierung im vergangenen Jahr etwa 850 Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen erhalten. Laut dem Jahresbericht 2004 des türkischen Direktoriums für Menschenrechte (BIHB) sei es dabei vorwiegend um Folter und Misshandlungen gegangen. Die Beschwerden hätten sich gegen Polizei und Justizbehörden gerichtet.
Der Sprecher der türkischen Polizeibehörden, Ramazan Er, gab offiziell bekannt: Landesweit habe es im vergangenen Jahr 5263 Demonstrationen mit 3,7 Millionen Teilnehmenden gegeben. Bei Protestkundgebungen seien 2624 Demonstranten festgenommen, 39 Protestierende und 183 Beamte verletzt worden. Den Schlagstockeinsatz zum Weltfrauentag am 6. März in Istanbul suchte der Sprecher zu rechtfertigen. Die Polizei habe drei Stunden gewartet, bevor sie gegen die unangemeldete Demonstration eingeschritten sei.

(Azadi/jw, 4.,12.3.2005)

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Türkei: Reformprozess lahmt

Hansjörg Kretschmer, EU-Botschafter in Ankara, kritisiert, dass eine zügige Umsetzung der beschlossenen Reformen in der Türkei nach dem EU-Gipfel nachgelassen habe. Diese Verlangsamung könne den Beginn der Beitrittsverhandlungen im Oktober gefährden. Mit dieser Einschätzung zog sich Kretschmar den Zorn der türkischen Regierung zu. Die EU solle selbst ihre Pflichten erfüllen, erklärte Außenminister Abdullah Gül.

(Azadi/ND, 5.3.2005)

Separatistische Schafe und Füchse

Die türkische Zeitung Sabah zitiert in ihrer Ausgabe vom 7. März den türkischen Umweltminister Osman Pepe, wonach die Namen einiger Tiere von ausländischen Wissenschaftlern verliehen worden seien, die der territorialen Integrität der Türkei negativ eingestellt seien. Danach stört sich der Minister an der Fuchsart mit Namen „Vulpesvulpes kurdistanica“, die künftig nur noch „Vulpes vulpes“ heißen soll. Ebenfalls betroffen ist das Wildschaf „Ovis orientalis armeniana“. Dessen Name wurde in „Ovis Orientalis Anatolicus“ abgeändert. „Der Fuchs ist unser Fuchs, das Schaf ist unser Schaf,“ so der Minister.

(Azadi/jw, 8.3.2005)

 

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