AZADI infodienst nr. 29
april 2005


Migrant(inn)en unter Generalverdacht

Die fatalen Auswirkungen des staatlichen
„Anti-Terror-Kampfes“

Wir dokumentieren im Folgenden den stark gekürzten Text eines Vortrags, den der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner, am 7. April 2005 in München vor dem Bildungswerk der Humanistischen Union unter dem Titel „Migranten unter Generalverdacht? Zum Ausbau des Überwachungssystems gegen Nichtdeutsche per Anti-Terror-Gesetzgebung“ gehalten hat.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA sind Menschenrechte weltweit mehr und mehr unter die Räder gekommen. Im Zuge der Terrorismusbekämpfung wurden Menschenrechte zunehmend relativiert und instrumentalisiert, wurde das Selbstverständnis der Vereinten Nationen in Frage gestellt, wurden aggressive „Anti-Terror“-Kriege geführt gegen das Völkerrecht – Kriege, die im Namen der Sicherheit letztlich globale Unsicherheit produzieren.
Und wir erlebten auch in der Innenpolitik teils aberwitzige „Anti-Terror“-Reaktionen, die die Menschen- und Bürgerrechte vieler demokratischer Staaten erodieren lassen, zu einem Verlust an Freiheit und Privatheit führen, und damit letztlich zu einem Verlust an Sicherheit. Eine selbstzerstörerische Tendenz, wie sie in den letzten Jahren von nahezu allen Menschenrechtsorganisationen diagnostiziert worden ist. Von einer Bekämpfung der Ursachen und Bedingungen des weltweiten Terrorismus ist demgegenüber kaum die Rede.

Mit Tabubrüchen zu einer neuen „Sicherheitsarchitektur“?

Vor über drei Jahren sind in der Bundesrepublik zwei umfangreiche „Anti-Terror“-Gesetzespakete mit hochproblematischen Regelungen in Kraft getreten. Obwohl wir diese noch gar nicht verdaut haben, obwohl niemand deren Notwendigkeit und Effizienz wirklich abschätzen kann, werden wir immer wieder mit neuen gespenstischen „Sicherheitsdebatten“ konfrontiert. Dabei drehen sich diese Debatten nicht mehr nur um Einzelmaßnahmen und Gesetzesverschärfungen, etwa um die abermalige Verschärfung des Ausländerrechts, um Ausweisungen auf bloßen Verdacht, Rasterfahndungen in ganz Europa oder intensive Videoüberwachung von Moscheen. Solche Orte stehen längst schon unter ständiger staatlicher Beobachtung. Hier sehen sich Muslime immer wieder verdachtsunabhängigen Schleierfahndungen und Razzien ausgesetzt. Insbesondere auch kurdische Vereine und ihre Mitglieder sind von solchen polizeilichen Maßnahmen betroffen. Inzwischen geht es aber nicht mehr nur um Einzelmaßnahmen, sondern die Rede ist von einer ganz neuen Sicherheitsarchitektur. Zwar ist der Umbau des liberal-demokratischen Rechtsstaates schon längst im Gange, aber nun soll er offenbar mit drei Tabubrüchen gekrönt werden:
Zum einen mit der Militarisierung der sogenannten Inneren Sicherheit, in deren Mittelpunkt der Bundeswehreinsatz im Inneren des Landes steht, der im übrigen längst schon – etwa über die Notstandsgesetze der 1960er Jahre und über die neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien – begonnen hat. (…)
Der zweite Tabubruch liegt in der Zentralisierung der Sicherheitsbehörden, allen voran der Polizei und des Verfassungsschutzes, obwohl diese nach dem verfassungsrechtlichen Föderalprinzip grundsätzlich Ländersache sind. Die dritte Strukturveränderung soll über eine verstärkte Zusammenarbeit der Polizei und der Geheimdienste sowie über einen institutionalisierten Datenaustausch und gemeinsame Anti-Terror-Dateien erfolgen. Stichworte: Gemeinsame Lagezentren von Polizei und Geheimdiensten zur Terrorismusbekämpfung sowie eine zentrale „Islamistendatei“, darüber hinaus eine europaweite Vernetzung – allerdings ohne funktionierende demokratische Kontrollmechanismen. (…)

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Staatliche Überreaktionen

Die rot-grüne Bundesregierung hat nach dem 11. 9. 2001 in altbekannter Manier überreagiert – erinnert sei insoweit an die Terrorismushysterie im Deutschen Herbst der 1970er Jahre – und sie hat verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze unterhöhlt. (…)
Bei den „Anti-Terror“-Gesetzen des Jahres 2002 handelt es sich um die umfangreichsten „Sicherheitsgesetze“, die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte jemals auf einen Streich verabschiedet worden sind, ohne auch nur die Frage zu stellen, ob nicht die schon geltenden Gesetze zur Bewältigung der Gefahren ausgereicht hätten. (…) Wir hatten schon zuvor eine große Fülle von teilweise hochproblematischen Regelungen, angelegt auf Vorrat – sozusagen für den ganz normalen Ausnahmezustand. (…) Die berüchtigten „Otto-Kataloge“ von Innenminister Schily satteln auf diesen Fundus noch drauf und verstärken damit die fatalen Strukturveränderungen im inneren Sicherheitsgefüge. (…)

Migrant(inn)en als Verlierer des Anti-Terror-Kampfes

Auch wenn von den Anti-Terror-Gesetzen mehr oder weniger alle betroffen sind, so sind es ganz besonders Migrantinnen und Migranten. Sie sind die eigentlichen Verlierer des staatlichen „Anti-Terror-Kampfes“. Gehören sie schon bislang zu der am intensivsten überwachten Bevölkerungsgruppe, werden sie nun per Gesetz unter Generalverdacht gestellt und einem noch rigideren Überwachungssystem unterworfen. Ohne den Nachweis, dass von ihnen etwa mehr Terror ausgehe als von Deutschen, werden sie – unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 Grundgesetz – einer entwürdigenden Sonderbehandlung unterzogen, die für viele existenzielle Folgen haben kann. Zur Veranschaulichung einige Punkte:
Geheimdienste haben inzwischen Direkt-Zugriff auf sämtliche Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) mit seinen mehr als 100 Millionen Einzeldaten zu mehr als 12 Millionen Personen. Damit geraten sämtliche Ausländer mitsamt ihren – auch deutschen – Angehörigen ins geheimdienstliche Blickfeld.
Personen aus bestimmten (islamischen) Ländern oder Staatenlose werden Regelanfragen bei den Sicherheitsbehörden (Polizei, Geheimdienste, Zollkriminalamt) unterzogen. In Bayern etwa müssen sie ohne Verdachtsmomente einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen und werden gefragt, ob sie mit den Diensten zusammenarbeiten wollen – in der Regel mit dem Verfassungsschutz.
Alle Asyl- und Ausländerbehörden haben unter bestimmten Voraussetzungen von sich aus personenbezogene Daten an die Verfassungsschutzämter weiterzugeben – ohne dass eine spätere Weitergabe an Verfolgerstaaten wirklich wirksam ausgeschlossen wäre.
Selbst die aus Asylverfahren stammenden hochsensiblen Daten sind dem geheimdienstlichen Zugriff ausgesetzt wie die besonders geschützten und sensiblen Daten der Sozialämter. Über sogenannte Gruppenauskünfte können mit diesen Daten Rasterfahndungen durchgeführt werden.
In Ausländerausweisen und Visa werden biometrische Merkmale auf der Basis einer untergesetzlichen Rechtsverordnung aufgenommen. Außerdem dürfen Stimmen von Asylsuchenden zur Herkunftsbestimmung aufgezeichnet und gespeichert werden. Diese Sprachdatenbestände können der Polizei auch zur Sprecheridentifikation dienen, etwa bei Telefonabhöraktionen.
Die Gründe für die Versagung des Flüchtlingsschutzes, einer Aufenthaltsgenehmigung und die Gründe für Ausweisungen sind erweitert worden. Dazu zählen u. a. das Verschweigen früherer Aufenthalte in der Bundesrepublik, die Gefährdung der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“, die Beeinträchtigung der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen“ sowie die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, wenn „Tatsachen“ dies belegen – wobei diese Tatsachen von der Behörde festgestellt werden.
Angeblich gefährliche Ausländer können schon aufgrund einer „tatsachengestützten Gefahrenprognose“ ausgewiesen bzw. abgeschoben werden (sog. Terrorismusvorbehalt des § 51 Abs. 3 AuslG: „wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist“).
Inzwischen wurde der Rechtsschutz auf eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, beschränkt.
Sogenannte Ausländervereine können vereinfacht verboten werden, wenn sie – verkürzt gesagt – erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigen oder gefährden.

Im neuen Zuwanderungsgesetz, das eher wie ein Zuwanderungsbegrenzungs- und Sicherheitsgesetz anmutet, werden noch weitere Restriktionen geregelt. So etwa die Einführung von Sanktionsregelungen im Integrationsbereich. Darüber hinaus soll im Rahmen eines Daueraufenthaltsrechts bzw. einer Niederlassungserlaubnis eine Regelanfrage bei den deutschen Geheimdiensten erfolgen. Außerdem soll eine „visumsrechtliche Warndatei“ auf europäischer Ebene eingerichtet werden, in der möglicherweise auch vollkommen unverdächtige Personen, die Ausländer einladen, erfasst werden können.
Die genannten „Anti-Terror“- und Sicherheitsregelungen können u. a. zur Verweigerung der Einbürgerung oder Visa-Erteilung führen, zum Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes, zu Haft, Ausweisung oder Abschiebung – und schließlich auch zu politischer Verfolgung, Folter und Mord in jenen Herkunftsländern, aus denen die Betroffenen zuvor geflohen waren und in die sie möglicherweise abgeschoben werden.
Solche Regelungen, die Migranten zu gesteigerten Sicherheitsrisiken erklären und zu gläsernen Menschen machen, schaffen kaum mehr Sicherheit, sondern sind dazu geeignet, Betroffenen den Aufenthalt hierzulande noch weiter zu erschweren und fremdenfeindliche Ressentiments zu schüren. Ressentiments, die nicht selten in unverhältnismäßige Polizeigewalt, in Polizeiübergriffe und -misshandlungen gegen Migranten münden. (…)

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Ausweitung des politischen Strafrechts

Ein Instrument, von dem vorwiegend Migrant(inn)en betroffen sein können, ist der neue §129b StGB. Mit ihm wird die Strafbarkeit einer sogenannten „terroristischen Vereinigung“ nach §129a auf Gruppierungen im Ausland ausgedehnt, und zwar weltweit. Ihre mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer/innen können nun auch hierzulande strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in Deutschland völlig legal verhalten. Voraussetzung für die Strafverfolgung ist eine exekutive Ermächtigung durch das Bundesjustizministerium, ein Novum in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte, mit dem das politische Strafrecht auf die Spitze getrieben und das Ministerium zum Richter über politische Bewegungen wird. (…) Auf diese Weise können internationale Kontakte und politische Debatten mit ausländischen Vereinigungen wie etwa der palästinensischen PLO, zum strafrechtlichen Risiko geraten und ins Gefängnis führen. (…)

Bundesamt ignoriert Genfer Flüchtlingskonvention

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BA) widerruft in Zeiten der Terrorismusbekämpfung vermehrt Asylanerkennungen. Damit widerruft das Amt seine eigenen Beschlüsse, mit denen es vor vielen Jahren politische Flüchtlinge wegen Verfolgungsgefahr als asylberechtigt anerkannt hatte, und zwar mit denselben Gründen. Während 1998 bundesweit nur knapp 700 Widerrufsverfahren durchgeführt worden sind, hatten wir im Jahre 2004 mehr als 18000 Verfahren. Betroffen sind vor allem Asylberechtigte aus Afghanistan, dem Kosovo, Iran und Irak sowie aus der Türkei.
Diese Widerrufsverfahren werden nach unseren Erkenntnissen oftmals ohne ernsthafte individuelle Überprüfung des Einzelfalls und jenseits völkerrechtlicher Standards durchgeführt. Dabei werden die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention weitgehend ignoriert, die einen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nur unter engen Voraussetzungen zulässt. (…) Viele Widerrufsverfahren werden auf die geltenden „Anti-Terror-Gesetze“ gestützt, mit denen die Ausweisung erleichtert worden ist: es reicht nun die „tatsachengestützte Annahme“ einer früheren Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder einer Unterstützungshandlung. (…)

Kurdenverfolgung per EU-Terrorliste

Die Widerrufsbescheide werden häufig auf die sogenannte Terrorliste der EU gestützt, deren Zusammensetzung keiner demokratischen Kontrolle unterliegt und wogegen es keine Rechtsbehelfe gibt. Auf dieser Liste, die 2001 eingerichtet wurde, sind Organisationen und Einzelpersonen aufgeführt, die als terroristisch gelten, etwa die kurdische Arbeiterpartei PKK oder ihre Nachfolgeorganisationen, obwohl diese längst dazu übergegangen sind, friedenspolitische Aktivitäten zu entfalten.
So kann etwa ein Kurde, der für die kurdische Autonomie eintritt, europaweit als „Terrorist“ verfolgt werden, weil die PKK oder KONGRA-GEL nach wie vor auf der EU-Terrorliste stehen. Damit droht PKK-nah eingestuften kurdischen Einrichtungen in Europa die Schließung und das Einfrieren von Geldmitteln, und kurdischen Asylberechtigten etwa in Deutschland der Widerruf ihres Asylstatus und Ausweisung an die Türkei. (…)

„Totalitärer Geist“ in Schilys Sicherheitspaketen?

Der weltweite Antiterrorkampf hat sich als ein gigantisches Umorientierungs- und Umgestaltungsprogramm herausgestellt, ein Programm der Demontage hergebrachter Grundsätze des Völkerrechts, der Menschen- und Bürgerrechte und des demokratischen Rechtsstaates. (…)
Otto Schily hatte doch Recht: „Man bekämpft die Feinde des demokratischen Rechtsstaats nicht mit dessen Abbau, und man verteidigt die Freiheit nicht mit deren Einschränkung.“ Diese mahnenden Worte eines Aufrufs aus dem Jahre 1978 hatte der damalige Strafverteidiger Otto Schily unterzeichnet. Diese Worte sind heute noch gültig, auch wenn der gleichnamige Innenminister sie längst verdrängt und in ihr Gegenteil verkehrt hat.
Der Liberale Burkhard Hirsch jedenfalls bescheinigte Otto Schilys „Sicherheitspakete“ insgesamt Respektlosigkeit „vor Würde und Privatheit seiner Bürger“ sowie „totalitären Geist“. Dem wäre eigentlich nichts hinzuzufügen. Außer die Forderung nach Rücknahme der meisten dieser Gesetze. Und die Frage, warum sich die Menschen in diesem Land, anders als in Zeiten der Volkszählung in den 1980er Jahren, das alles gefallen lassen, warum sich so wenig Widerstand regt.

Rolf Gössner: www.rolf-goessner.de
Internationale Liga für Menschenrechte: www.ilmr.de

 

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