AZADI infodienst nr. 29
april 2005


PERSONALIEN

Kanther jetzt vorbestraft

Der für das PKK-Verbot von 1993 verantwortliche damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther wurde am 18. April von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung und zur Zahlung von 25000 Euro verurteilt. Der Vorsitzende Richter Vogel begründete das Strafmaß wegen fortgesetzter gemeinschaftlicher Untreue („Spenden“beschaffung und illegale Geldvermehrung) mit der „extremen Schadenshöhe“ von immerhin 41,347 Millionen DM, jener Betrag, dessen Rückerstattung die Bundestagsverwaltung im Jahre 2000 von der CDU gefordert hatte. Kanther hatte Ende 1983 die Hessen-CDU veranlasst, rund 22,3 Millionen DM von Geheimkonten bei der Frankfurter Metallbank abzuheben und 20,8 Millionen davon auf drei Konten bei der Schweizerischen Bankgesellschaft Zürich einzuzahlen. Mit einem Teil des Profits wurde u. a. 1998/99 der Wahlkampf des heutigen Ministerpräsidenten Roland Koch finanziert. Kanther nannte das Urteil „absurd“ und hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

(Azadi/ND, 19.4.2005)

Generalbundesanwalt Rebmann a.d.(e)

Kurt Rebmann ist in die ewigen Jagdgründe entschwunden. Der Nachfolger des 1977 von der RAF ermordeten Siegfried Buback war bis 1990 Chefankläger der Bundesanwaltschaft (BAW) und hatte in dieser Funktion eine harte Linie im „Kampf gegen den Linksterrorismus“ vertreten. Für die verwaltungstechnische Abwicklung des ersten großen RAF-Prozesses in Stammheim gegen die „Baader-Meinhof-Gruppe“ zeichnete Rebmann verantwortlich. Er plädierte für Abhöraktionen, befürwortete die Einschränkung von Verteidiger- und Angeklagtenrechten und setzte sich für eine Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts ein.

(Azadi/FR, 22.4.2005)

 

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