AZADI infodienst nr. 29
april 2005


PROZESSE

GBA erhebt Anklage gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär Taylan S.

Wie der Generalbundesanwalt (GBA) am 28. April 2005 in einer Pressemitteilung ankündigt, hat er Anklage erhoben gegen den kurdischen Politiker Taylan S. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB). Der Angeschuldigte soll mutmaßlich dem „Funktionärskörper der PKK“ angehört und von September 2003 bis Juni 2004 das „PKK-Gebiet“ Darmstadt und anschließend bis November 2004 das Gebiet Mainz geleitet haben. Im Rahmen von „heimatgerichteten Aktivitäten“ soll er laut GBA „verfälschte Ausweispapiere“ beschafft und diese „über Kurierwege innerhalb der Organisation“ weitergeleitet haben.
Dass sich die PKK 2002 zum Freiheits- und Demokratiekongress (KADEK) und 2003 zum Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) umbenannt hat, hat nach Auffassung des GBA nichts am Fortbestand einer „kriminellen Vereinigung“ geändert.
Taylan S. wurde am 12. November 2004 in Rüsselsheim verhaftet und befindet sich seither in der JVA Rohrbach in Untesuchungshaft.

(Azadi)

Revisionsverfahren: OLG Celle senkt Haftstrafen

Bundesanwaltschaft konnte sich nicht durchsetzen

Am 29. April 2005 endete vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle das Revisionsverfahren von Hasan A. und Ali K. Beide waren im Oktober 2003 wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verurteilt worden – Hasan A. zu 3 Jahren und 3 Monaten, Ali K. zu 2 Jahren und 9 Monaten. Gegen dieses Urteil hatten die beiden Kurden Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat daraufhin in seiner Entscheidung am 21. Oktober 2004 zwar die Deliktbereiche „Heimatbüro“ und „Strafsystem“ im OLG-Urteil bestätigt. Missbilligt wurde vom BGH hingegen die Annahme des OLG, die Führungsebene der PKK sei auch für den in Frage kommenden Tatzeitraum von Mai 2000 bis März 2002 noch darauf gerichtet gewesen, in Deutschland demonstrative Gewalttaten zu begehen. Diese Behauptung sei nicht dazu geeignet, einer rechtlichen Nachprüfung standzuhalten. Deshalb müsse ein anderer Senat des OLG Celle neu verhandeln und der Strafausspruch gegen die beiden Kurden aufgehoben werden.
In der Berufungsverhandlung, die im März vor dem OLG Celle begonnen hatte, wurde nunmehr die Haftstrafe von Hasan A. auf 2 Jahre und 9 Monate abgesenkt; Ali K. erhielt 2 Jahre und 2 Monate. Die Richter des 2. Strafsenats erklärten, dass sie den Vorwurf der Generalbundesanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten Hasan A., dieser habe am 25. August 2001 einen Brandanschlag auf einer Kreuzung in Celle verübt, als nicht erwiesen ansahen. Zugunsten der Angeklagten hätte – laut 2. Strafsenat – gesprochen, dass diese ihre Führungsfunktionen in der PKK eingeräumt hätten und das Strafverfahren bereits seit Anfang 2002 laufe. Belastend sei hingegen der lange Zeitraum ihrer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Zum Ausgang Verfahrens erklärte der Verteidiger von Hasan A., Johannes Pausch: „Das war eine durchaus faire Entscheidung. Den Grundsatz ‚Im Zweifel für den Angeklagten’ hat das Gericht ernst genommen. Dennoch halte ich die Absenkung der Strafe meines Mandanten auf nur 7 Monate im Ergebnis für zu gering.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wie schon beim ersten Verfahren, sah sich Hasan A. in der JVA Celle-Trift auch jetzt wieder etlichen Schikanen ausgesetzt. Aufgrund der Beschwerden seiner Verteidiger und durch die Intervention des Vorsitzenden Richters Wodtke, wurde zumindest die Wachmannschaft ausgewechselt. Bis zum Schluss jedoch hat Hasan A., der nach dem Ende des Prozesses wieder in die JVA Dortmund verlegt wurde, seine Verteidigungsunterlagen nicht bekommen.

(Azadi)

 

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