REPRESSION
Verjährung durch Flucht versperren
Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Künftig soll die Verjährung einer Straftat ruhen, solange sich Beschuldigte im Ausland befinden und die deutschen Strafverfolgungsbehörden eine Auslieferung betreiben. Dies sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor. „Den Fluchtweg in die Verjährung möchte ich versperren“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Neuregelung soll auf alle Verfahren anwendbar sein, die zur Zeit ihres Inkrafttretens anhängig waren. Die Verjährungsfrist soll erst weiterlaufen, wenn der Täter deutschen Behörden übergeben worden ist, das Auslieferungsersuchen abgelehnt oder zurückgenommen wird.
(Azadi/ND, 14.4.2005)
Vernetzte Strafregister
Die EU-Justizminister einigten sich am 14. April 2005 auf einen elektronischen Austausch der Informationen aus den nationalen Strafregistern. Damit sollen künftig Verurteilungen EU-weit abrufbar sein. Grundlage für diesen Informationsaustausch ist ein Pilotprojekt, das Deutschland seit Anfang 2005 mit Frankreich, Spanien und Belgien unterhält. In der zweiten Jahreshälfte soll das System voll funktionsfähig sein. Die EU-Staaten, die sich an dem Projekt beteiligen wollen, müssten sich verpflichten, alle Verurteilungen ihrer Staatsbürger im nationalen Strafregister zu führen, dabei erstmals auch die im EU-Ausland. Informationen über Straftäter aus Drittstaaten, die in der EU verurteilt wurden sollen zudem über einen europäischen Index zugänglich sein.
(Azadi/ND, 15.4.2005)
Rot-Grün plant Ausweitung der DNA-Analysen
Zu einer Ausweitung von DNA-Tests auf weniger gravierende Straftaten haben nun auch die Grünen Zustimmung signalisiert. Waren solche Tests bislang nur bei Sexual- und „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ möglich, können künftig DNA-Analysen auch bei Ladendiebstahl oder anderen Bagatellsachen zulässig sein. Auch soll der Richtervorbehalt eingeschränkt werden. So soll eine Anordnung entfallen können, wenn der Verdächtige einem Test zustimmt oder wenn „Gefahr im Verzug“ ist oder in Fällen anonymer Tatortspuren. Die rot-grünen Pläne werden von der Opposition als unzureichend kritisiert, von der FDP aber begrüßt. Beim Bundeskriminalamt sind bis 2005 insgesamt 392.683 Datensätze von 324409 Personen registriert.
(Azadi/ND, 14.4.2005)

Unersättlich
Um mehr als 500 Prozent gestiegen ist seit 1995 die Zahl der Telefonüberwachungen durch die Polizei. Wurden vor zehn Jahren noch 4674 Anordnungen registriert, waren es 2003 bereits 24.501 und ein Jahr später 29.017. Der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert vor dem Hintergrund dieser Zahlen eine Novellierung der Strafprozessordnung. Gegenüber 2003 hat im Vorjahr die Zahl der Anordnungen um knapp 17 Prozent auf 34.374 zugenommen. Die Zahl der betroffenen Anschlüsse war mit 40.973 fast um ein Fünftel höher als noch 2003. „Die Strafverfolgungsbehörden dürfen TK-Überwachung nicht als Alltagsermittlungsinstrument einsetzen ohne Rücksicht auf den damit verbundenen tiefen Eingriff in die Privatsphäre oft unschuldiger Betroffener,“ äußerte der grüne Abgeordnete Christian Ströbele.
(Azadi/ND/FR, 15., 20.4.2005)
Datenschützer Schaar: „Sicherheits“gesetze überprüfen!
Schily kritisiert die Kritik
Mit dem am 19. April vorgestellten 250 Seiten umfassenden Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz für die Jahre 2003/04, fordert Peter Schaar die Bundesregierung auf, das Thema Datenschutz ernster zu nehmen. Die vom Innenministerium vorgenommene Evaluierung der nach dem 11.9.2001 erlassenen Sicherheitsgesetze müssten umgehend veröffentlicht werden. Eine „breite Diskussion“ darüber, welche der erweiterten Befugnisse von Geheimdiensten und Polizei tatsächlich erforderlich sind, sei unumgänglich: „Ich erwarte, dass Eingriffsrechte, die nicht gebraucht werden oder die sich nicht bewährt haben, zurückgenommen werden.“ Es sei „paradox“, wenn die seltene Nutzung einiger Eingriffsrechte als Argument für weitere Verschärfungen herhalten müsste. Weiter kritisierte Schaar die zunehmende Zahl der Telefonüberwachungen. Als inakzeptabel bezeichnete er die auf europäischer Ebene diskutierte Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren: „Wir müssen vermeiden, den Providern Hilfssheriffsterne ans Revers zu heften,“ sagte Schaar. Für die geplante Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässe fordert der Datenschützer ein Moratorium. Außerdem seien zur Berechnung von ALG II Daten abgefragt worden, die die Arbeitsverwaltung nichts angehen. Überprüfungen der IT-Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit durch den Verfassungsschutz nannte Schaar „kurios“.
Bundesinnenminister Schily warf daraufhin Peter Schaar vor, er habe seine Kompetenz überschritten und nicht das Recht, sich in dieser Weise zu Wort zu melden: „Er hat kein allgemein-politisches Mandat, das ihn dazu bemächtigt,“ fauchte Schily und fing sich damit die Kritik von Rot und Grün ein. Die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt meinte, Schily verkenne „die Grenzen seines Machtbereichs“ und der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss hält eine Entschuldigung Schilys für angebracht. Die PDS-Abgeordnete Petra Pau stellte fest: „Seit Otto Schily regiert, verkommt der Datenschutz zum Steinbruch.“ Die FDP unterstützt die Kritik des Datenschützers.
(Azadi/ND/FR, 19.,20., 21.4.2005)
Rot/grün für erneute Befristung der „Anti-Terror“-Gesetze
Grüne für Erweiterung der Zugriffsrechte bei Kontoabfrage
Die „Anti-Terror“-Gesetze waren nach den Anschlägen vom 11.9.2001 in größter Eile verabschiedet worden. Um möglichen Auswüchsen bei der Anwendung durch die Sicherheitsbehörden vorzubeugen, wurden sie befristet. Zur Zeit bewerten die Innenpolitiker der Koalition den vertraulichen Entwurf des Evaluationsberichts der Bundesregierung. Dieser Bericht soll in zwei Wochen dem Kabinett vorgelegt werden. Zur Debatte steht, welche Befugnisse abgeschafft oder verschärft werden sollten. Entgegen dem Willen von Bundesinnenminister Schily stimmt die SPD auf Intervention der Grünen einer weiteren Befristung der Anti-Terror-Gesetze von „vier bis fünf Jahren“ zu. Im Gegenzug akzeptieren die Grünen nochmals erweiterte Zugriffsrechte der Geheimdienste auf Kontodaten. Der bereits jetzt legalisierte Zugriff auf Kontenbewegungen sei der „weitreichendere Grundrechtseingriff“, argumentiert Volker Beck, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen. Deshalb könne auch den Zugriff auf die Stammdaten ermöglicht werden. Einen Zugriff auf von der SPD vorgeschlagene Kundendaten von Reisebüros und Autovermietern lehnen die Grünen ab: „Das kommt mit uns nicht in Frage,“ so der Abgeordnete Christian Ströbele.
(Azadi/FR, 28.4.2005)
Europäischer Haftbefehl vor Gericht
Am 13. und 14. April 2005 befasste sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in mündlichen Verhandlungen mit dem seit vergangenen Jahr wirksamen Europäischen Haftbefehl. Rechtsanwalt Michael Rosenthal hatte für den Deutsch-Syrer Mamoun Darkazanli Verfassungsbeschwerde gegen dessen geplante Auslieferung wegen Terrorismusverdachts an Spanien eingelegt. Nach diesen beiden Verhandlungstagen kann davon ausgegangen werden, dass der 2. Senat zwar nicht die EU-Grundlage des Europäischen Haftbefehls beanstanden wird, wohl aber deren Umsetzung in deutsches Recht. Von Seiten der Richter wurde kritisiert, dass der Bund nicht die Haftbedingungen in EU-Staaten untersucht habe, bevor deutsche Staatsangehörige ausgeliefert werden könnten. Es wurde auch die Frage gestellt, ob Oberlandesgerichte vor einer Auslieferung nicht die Gründe für einen Haftbefehl überprüfen müssten. Sollte der BGH die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls, der 32 Delikte umfasst und in Deutschland seit August 2004 gilt, für verfassungswidrig erklären, hätte die Auslieferungshaft keine rechtliche Grundlage. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
(AZADI/div.Zeitungen, 14.,15.4.2005)