AZADI infodienst nr. 29
april 2005


GERICHTSURTEILE

Verfassungsgericht legitimiert GPS-Nutzung

Nach einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darf die Polizei satellitengestützte Überwachungstechnik zur Verfolgung mutmaßlicher Straftäter einsetzen. Jedoch würde eine „Rundumüberwachung“ mit einem umfassenden Persönlichkeitsprofil gegen das Grundgesetz verstoßen. Durch eine technische Observation sei im Regelfall die Privatsphäre von Verdächtigen nicht verletzt. Bundesregierung und Polizei begrüßten das Urteil: Das Gericht habe „ein für die polizeiliche Ermittlungspraxis bedeutsames Instrument bestätigt“, sagte Bundesinnenminister Schily.

Aktenzeichen: 2 BvR 581/01

(Azadi/ND, 13.4.2005)

BGH-Urteil erschwert Strafen für Schleuser

Ausländer, die mit einem Touristenvisum nach Deutschland kommen, um unerlaubt zu arbeiten, machen sich nicht wegen illegaler Einreise strafbar. Dies entschied der 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) am 27. April 2005. Die Verurteilung von Schleusern müssten an strenge Voraussetzungen geknüpft werden, so dass Unterstützer nicht ohne weiteres wegen illegalen Einschleusens bestraft werden könnten. Damit hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen einen Mann auf, der an Frauen aus Russland, der Ukraine und Litauen Zimmer vermietet und sie an Bordelle vermittelt hatte. Laut BGH stelle ein Touristenvisum eine formell wirksame Einreisegenehmigung dar, auch dann, wenn der Betroffene es in Wahrheit zur illegalen Arbeitsaufnahme in Deutschland nutzen will. Für eine legale Einreise komme es lediglich darauf an, dass ein formal gültiges Visum vorliege.

Aktenzeichen: 2 StR 457/04.

(Azadi/FR, 28.4.2005)

 

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