VERBOTSPRAXIS
Durchsuchung in Salzgitter
Am 6. April 2005 wurden die Räume des erst kürzlich neu gegründeten kurdischen Kulturzentrums in Salzgitter sowie die Wohnung des Vorsitzenden, Zahir Güleryüz, durchsucht. Die Polizei beschlagnahmte Fotos von Newrozveranstaltungen und mehrere Aktenordner. Begründet wurde die Durchsuchungen damit, dass früher im alten Verein Exemplare der in Deutschland verbotenen Zeitschrift „Serxwebûn“ (Unabhängigkeit) gefunden worden seien.
(Azadi/Özgür Politika, 7.4.2005)
Durchsuchung in Dresden
YEK-KOM und AZADI fordern Ende der Kriminalisierung
Am Sonntag, dem 17. April 2005 wollten sich die Mitglieder des Deutsch-Kurdischen Freundschaftsvereins in Dresden zu dessen Jahreskongress treffen. Auf dieser jährlich stattfindenden Veranstaltung finden Wahlen zu einem neuen Vorstand statt, werden Beschlüsse gefasst zum künftigen Arbeitsprogramm des Vereins sowie über allgemeine Probleme und Themen diskutiert. Noch vor Beginn des Kongresses tauchten plötzlich Polizeikräfte auf und durchsuchten die Räumlichkeiten des Kulturzentrums und nahmen alle bis dahin anwesenden 25 Personen zwecks erkennungsdienstlicher Behandlung vorläufig fest und verhafteten einen Kurden, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Bei den Festnahmen ging die Polizei brutal vor. Alle Betroffenen mussten sich auf den Boden legen; ihnen wurden mit auf den Rücken verschränkten Armen Handfesseln angelegt. Der Protest des Vereinsvorsitzenden Tacim Bayramoglu, man möge die anwesenden Kinder nicht dieser Situation aussetzen, wurde mit Schlägen beantwortet: „Als ich eingreifen wollte, haben sie mir ein paar Fausthiebe versetzt. Herzkranke wurden geschubst und drei Personen besonders brutal geschlagen.“ Erst auf Intervention des Einsatzleiters wurden die in Angst und Schrecken versetzten Kinder dann in einen anderen Raum geführt.
Die meisten Festgenommenen, die am darauf folgenden Tag einen Arzt aufsuchten, hätten blaue Flecken im Gesicht und durch die Handschellen auch an den Armgelenken gehabt. Die Polizei beschlagnahmte alle im Verein befindlichen Aktenordner sowie Bilder und Kalender.
Der Verein hat einen Anwalt eingeschaltet und Anzeige erstattet.
Die Durchsuchung „ohne vorherige Anhörung“ erfolgte auf der Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Dresden. Im Zuge eines „Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt“ wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz sollten Gegenstände beschlagnahmt werden, die dem „nicht identifizierten unbekannten Verdächtigen Dogan“ zuzuordnen seien, zum Beispiel „von ihm genutzte Telefone, Telefonabrechnungen, Verbindungsdatennachweise“. Des weiteren: „Spendengelder in Form von Bargeld, Spendenquittungen, gezahlte Spendengelder, Unterlagen, die finanzielle Transaktionen innerhalb der PKK-Struktur offenbaren können, Unterlagen zur Struktur der PKK/KADEK/KONGRA-GEL, Aufzeichnungen zu Namen, Kontaktpersonen und deren Erreichbarkeit, Eintrittskarten zu den Feierlichkeiten zum kurdischen Neujahrsfest und anderen Veranstaltungen, welche scheinbar durch den Beschuldigten organisiert wurden, Propagandamittel bzw. Schulungsmaterial (Bücher, Fahnen, Embleme, Zeitungen, Broschüren, Kalender) der PKK/ KADEK/KONGRA-GEL und deren Nebenorganisationen, Identitätsdokumente, die nicht auf Personen aus den entsprechenden (zu durchsuchenden) Haushalten) ausgestellt sind“.

Die gleichzeitige Anordnung der ED-Behandlung begründet das Dezernat 64 des Landeskriminalamtes Sachsen in einem Vermerk mit einem „Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden gegen bislang „unbekannte Funktionäre der PKK/KONGRA-GEL“. Der Behörde seien „Erkenntnisse“ bekannt geworden, nach denen an besagtem 17. April „ein Kongress der PKK/KONGRA-GEL“ stattfinden werde, welcher „als Treffen verschiedener PKK-Funktionäre aus dem Freistaat Sachsen“ dienen solle. Deshalb sei allen Anwesenden vorzuwerfen, gegen das Betätigungsverbot der PKK „bzw. deren Nachfolgeorganisationen“ verstoßen zu haben.
Die ED-Behandlung rechtfertigte das LKA mit Verweis auf den Beschluss 2005/221/GASP („Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“) des EU-Rates vom 14. März 2005. Hierbei handelt es sich um die aktualisierte Fassung der „EU-Terrorliste“, auf der unter Nummer 13 „Kurdische Arbeiterpartei (PKK) – alias KADEK, alias KONGRA-GEL“ aufgeführt ist. Auf Antrag der Türkei und auch mit Zustimmung Deutschlands wurde 2002 die PKK und 2004 der KONGRA-GEL in diese äußerst umstrittene Liste aufgenommen.
Die Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland (YEK-KOM) und AZADI verurteilen die Durchsuchung und andauernden Störmanöver. Bemühungen der Kurden um eine Integration in Deutschland würden durch derartige Maßnahmen blockiert. Sie zielten darauf ab, Kurdinnen und Kurden einzuschüchtern und sie davon abzuhalten, sich politisch zu betätigen. Es müssten politische Lösungen angestrebt werden, statt mit strafrechtlichen Methoden die Gräben zu vertiefen. Nötig sei, den Weg des Dialogs zu suchen und die Diskriminierungs- und Verbotspraxis zu beenden.
(Azadi)
Eilantrag eines Kurden abgelehnt
Bundesamt verweist auf türkisches „Reuegesetz“
Im Asylverfahren eines Kurden lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BA) die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens ab und erklärt eine günstigere Asylentscheidung für ausgeschlossen. Der Betroffene hatte in seiner Anhörung im Jahre 2001 ausgeführt, als Heranwachsender die PKK unterstützt zu haben, indem er Nahrungsmittel in die Berge gebracht habe.
In seiner ablehnenden Begründung widmet sich das BA u. a. in einer längeren Passage dem im Juli 2003 in der Türkei verabschiedeten „Gesetz zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft“, auch Reuegesetz genannt, das „mit Blick auf die PKK und ihre Nachfolgeorganisationen“ erlassen worden sei. Doch könnten „Mitglieder, die an Straftaten beteiligt waren, sich freiwillig stellen und hinreichende Informationen zur Organisation liefern“, mit „einer großzügigen Strafminderung“ rechnen. Dies gelte auch für Mitglieder, „die gefasst werden oder sich bereits in Haft befinden bzw. ein laufendes Gerichtsverfahren haben.“ Hierfür gebe es keine zeitliche Begrenzung. Zynischerweise hebt das BA noch hervor, dass von dieser Regelung Funktionäre der Organisation ausgeschlossen seien. Und zu jenen würde der Antragsteller ja „auf keinen Fall“ zählen.
Für das BA ist die Angabe des Antragstellers, an einer Vielzahl von Demonstrationen in mehreren europäischen Ländern teilgenommen zu haben, nicht asylrelevant. Derlei „einfache Exilaktivitäten“ würden – laut Länderbericht des Auswärtigen Amtes vom Mai 2004 – „grundsätzlich“ (!) bei einer Rückkehr in die Türkei „kein beachtliches Risiko politischer Verfolgung“ auslösen. Exilpolitisch exponiert seien letztlich nur Personen, die aufgrund ihrer Betätigung maßgeblich Einfluss auf die in Deutschland lebenden Landsleute nehmen könnten. Hierzu zählten etwa Leitungsfunktionen bei „öffentlichkeitswirksamen Demonstrationen und Protestaktionen“ sowie „wichtige Redner“ oder auch „ehemalige Mitglieder und Delegierte des inzwischen aufgelösten kurdischen Exilparlaments“. Dies könne ferner auch für „Vorstandsmitglieder bestimmter oppositioneller Exilvereine“ gelten.
(Azadi, April 2005)

Schüsse auf kurdischen Friseursalon in Berlin
Parolen am kurdischen Verein in Köln
„Wir werden die Hände derer brechen, die unsere Fahne beschmutzt haben,“ sagte am Abend des 16. April eine fremde Stimme am Telefon zu Hüseyin Ünlü, den kurdischen Besitzer eines Friseursalons in Berlin-Wedding. Am folgenden frühen Morgen wurde aus einem fahrenden Auto heraus in die Schaufensterscheibe seines Geschäfts geschossen. Ein Busfahrer hatte diesen Vorfall beobachtet. „Ich begreife diesen Angriff nicht. Das ist eine Provokation. Ich will, dass die Angreifer gefasst und vor Gericht gestellt werden“, so Ünlü. Der kurdische Kulturverein Mala Kurda in Berlin hat den Überfall verurteilt und dazu aufgerufen, auf solche Provokationen nicht zu reagieren. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Auch auf den Eingang des kurdischen Vereins in Köln waren Parolen geschmiert worden wie „Wir werden euch vernichten.“ Die Polizei ermittelt.
Es wird befürchtet, dass die nationalistische Welle, die in der Türkei zum kurdischen Neujahrsfest Newroz nach dem sogenannten Fahnenvorfall von Mersin und den Lynchversuchen in Trabzon und anderen Städten in Gang gesetzt worden ist, nun auch Europa erreicht. (Ein Unbekannter hatte einem kurdischen Jugendlichen im März während des Newroz-Festes in Mersin eine türkische Fahne in die Hand gedrückt und ihn aufgefordert, diese zu Boden zu werfen und sie zu zertreten. Das löste landesweit eine nationalistisch aufgeputschte Stimmung aus.)
(Azadi/Özgür Politika, 20.4.2005)