AZADI infodienst nr. 30
mai 2005


Asyl- und Migrationspolitik

 

Vier Monate Zuwanderungsgesetz
Restriktive Auslegung der Ausländerbehörden

Vier Monate seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes macht sich bei Betroffenen und Flüchtlingsgruppen Ernüchterung breit. Kritik übt der Flüchtlingsrat Niedersachsen z. B. an den von einigen Kommunen verhängten Arbeitsverboten für geduldete Flüchtlinge. Das Gesetz, das den Betroffenen eigentlich mehr Sicherheit und Rechte geben und die Praxis der Kettenduldungen beenden sollte, wird zu Lasten von Geduldeten in sein Gegenteil verkehrt. Die Ausländerbehörden legen Erlasse und Verordnungen zumeist zu Lasten von Geduldeten aus und begründen nach dem Muster „keine Ausreisehindernisse“ die Beendigung von Kettenduldungen, um so den Weg für Abschiebungen zu bereiten. So sind laut hessischem Innenministerium ein langjähriger Aufenthalt in Deutschland oder die Tatsache, dass die Kinder seit Jahren hier zur Schule gehen, „kein Kriterium“ für die Verlängerung von Duldungen. Die Fortführung dieser Praxis hat gravierende Folgen, weil laut dem Zuwanderungsgesetz nun die Ausländerbehörden auch für die Arbeitserlaubnis von Geduldeten zuständig sind. Viele Behörden ziehen so einst erteilte Arbeitsgenehmigungen zurück.

(Azadi/FR, 30.4.2005)

Jeder vierte Ausländer mit türkischer Staatsangehörigkeit

Zwei Drittel oder 4,7 Millionen Ausländer leben bereits acht Jahre oder länger in Deutschland und erfüllen damit die (seit der Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts zum 1. Januar 2000, Azadi.) für eine Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer, teilte das Statistische Bundesamt mit. Außerdem ist jeder fünfte ausländische Staatsbürger in Deutschland geboren. Von den insgesamt 6,7 Millionen Ausländern, die Ende 2004 in der BRD lebten, hatte laut Bundesamt jeder vierte die türkische Staatsangehörigkeit, von diesen wiederum war bereits jeder Dritte in der Bundesrepublik geboren.

(Azadi/FR, 3.5.2005)

Integrationspolitisch paradox

Nach den Vorstellungen des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) müssen ausländische Ehepartner Deutsch können und mindestens 21 Jahre alt sein, um nach Deutschland ziehen zu können. Auf diese Weise könnten seiner Meinung nach Zwangsehen verhindert werden. Er habe Bundesinnenminister Schily angeschrieben, um den im neuen Aufenthaltsrecht für Aussiedler-Familienangehörigen vorgeschriebenen Nachweis von Deutschkenntnissen auch auf ausländische Ehepartner auszudehnen. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht Schünemann nicht. Die Altersgrenze sei in einer EU-Richtlinie zum Familiennachzug vorgesehen. Marieluise Beck, Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, kritisierte den Vorstoß als „integrationspolitisch paradox“. Mit diesen Einschränkungen werde „keine einzige Zwangsehe verhindert, wohl aber wird das Familienleben von zehntausenden ausländischer und binationaler Familien verhindert.“ Das Bundesverfassungsgericht habe zudem Wartezeiten beim Familiennachzug als verfassungswidrig abgelehnt, so Beck.

(Azadi/FR, 10.5.2005)

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Zwangsverwahrung und Kontaktsperre

Die bayerische Ausländerbehörde hat einen mutmaßlichen Islamisten in Zwangsverwahrung genommen. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Ausweisung eines Tunesiers zugestimmt hatte, verfügte die Ausländerbehörde über den Betroffenen eine Kontaktsperre. Danach musste dieser, der seit 1992 als anerkannter Asylbewerber in Deutschland lebt, seine Wohnung in Regensburg verlassen und wurde in eine Gemeinschaftsunterkunft einquartiert. Er muss sich täglich bei der örtlichen Polizeidienststelle melden und darf weder Handy noch Internet benutzen. Laut Aussage eines Sprechers des bayerischen Innenministers könne der Mann nicht zwangsweise ausgewiesen werden, weil ihm in Tunesien Folter oder gar die Todesstrafe drohen könnten.

(Azadi/ND, 11.5.2005)

Eilantrag abgelehnt

Ein abgelehnter Asylbewerber, der am Tag seiner Abschiebung Abschiebestopp beantragt, darf ausgeflogen werden. Grundsätzlich müsse die Ausländerbehörde zwar die Entscheidung des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration abwarten, nicht aber, wenn der Antrag rechtsmissbräuchlich gestellt werde, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz.

(Azadi/taz, 12.5.2005)

Claudia Roth fordert Bleiberecht für Illegalisierte
Schönbohm nennt Vorschlag „Multikulti-Duselei“

Der Vorschlag der Grünen-Chefin, Claudia Roth, Illegalisierte in Deutschland nach dem Vorbild Spaniens zu legalisieren, wo 700000 Einwanderern ein Bleiberecht erhalten können, stieß bei CDU/CSU auf scharfe Ablehnung. Brandenburgs CDU-Innenminister Jörg Schönbohm bezeichnete Roths Vorschlag als „Multikulti-Duselei“. In einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau stellt die Grünen-Politikerin u. a. fest, mit dem Zuwanderungsgesetz eigentlich „der unerträgliche Zustand der Kettenduldungen für Flüchtlinge überwunden“ werden sollte. Doch sei in der Praxis zu beobachten, „dass es nicht zur Aufhebung der Kettenduldungen“ komme, „sondern sich die Situation der Geduldeten oft sogar noch verschlechtert“ habe. Für einen Skandal halte sie, dass von Januar bis November 2004 das Bundesamt für Migration „7114 irakischen Flüchtlingen in Deutschland des Asylstatus aberkannt“ hätten und „weitere 8500“ mit einem Widerruf rechnen müssten. Es werde zwar niemand abgeschoben, „aber die Menschen werden auf Vorrat entrechtet.“
Der Flüchtlingsrat Berlin hingegen begrüßte Roths Idee, bleibt dennoch skeptisch. Weil sich auf der politischen Ebene nicht einmal etwas zugunsten geduldeter Migrant(inn)en bewege, könne nicht davon ausgegangen werden, dass es eine Verbesserung der Lage der Illegalisierten gibt.
Hatte die von der CDU-Politikerin Rita Süßmuth geleitete „Zuwanderungskommission“ noch im Jahre 2000 empfohlen, die Stellung der „Irregulären“ zu verbessern (Recht der Kinder auf medizinische Grundversorgung und Schulbesuch, Straffreiheit für humanitäre für Flüchtlinge), war hiervon im späteren Zuwanderungsgesetz nicht mehr die Rede.

(Azadi/ND/FR, 14.5.2005)

Bundeskriminalamt (BKA) speicherte auch ethnische Daten
Roma und Sinti: Registrierung nach Nazi-Art

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, belogen, indem er falsch über die Speicherung von Verdächtigen informiert habe. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma warf dem BKA vor, im vergangenen Jahr bei der Erfassung von Beschuldigten auch deren Zugehörigkeit zur Minderheit der Sinti und Roma gespeichert zu haben. Dies hatte das BKA bestritten. Die Erfassungspraxis des BKA verstoße gegen das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten. Eine solche Kennzeichnung von Minderheiten, „die öffentlich zu Hass und Vorurteil aufstachelt“, so Romani Rose, Zentralratsvorsitzender der Sinti und Roma in Deutschland, in einem Brief an Bundesinnenminister Schily, sei von 1933 bis 1945 Propagandamethode der Polizei und Presse gegen Juden und „Zigeuner“ gewesen.

(Azadi/ND, 14.5.2005)

 

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