repression
50mal „Sicherheit“, 4mal „Freiheit“
Anlässlich des 56. Deutschen Anwaltstages vom 5. bis 7. Mai in Dresden, erklärte Swen Walentowski, Pressesprecher des Dt. Anwaltvereins, in einem Gespräch mit der jungen welt zu der Frage einer Verbesserung der Sicherheitslage durch die Anti-Terror-Gesetze, es sei den Innenpolitikern eher darum gegangen, die Stimmung zu nutzen, „um alles das umzusetzen, was sie sich früher aus gutem Grund nicht getraut haben oder was schon abgelehnt“ worden war. Schilys Pläne, die Gesetzes-Pakete nicht mehr zurückzunehmen, gingen „von einem Generalverdacht gegen jeden Bürger“ aus. Auch wüssten die Behörden nicht, „was sie mit diesem riesigen Datenbestand (durch eine dreijährige Speicherung von Telefondaten) anfangen sollen“. In den Gesetzestexten komme das Wort Sicherheit „wohl um die 50mal vor, das Wort Freiheit „aber nur dreimal“. Hierdurch gerate „der Rechtsstaat ins Rutschen“.
(Azadi/jw, 4./5.5.2005)
Burkhard Hirsch: Sicherheit ohne Freiheit unerträglich
Die FDP beschloss auf ihrem Parteitag am 6. Mai 2005 in Köln mit großer Mehrheit die vollständige Abschaffung des „Großen Lauschangriffs“ (den die FDP selbst mit eingeführt hatte, d.V.). Darüber hinaus beklagten die Delegierten die Zunahme von Telefonüberwachungen sowie die Einschränkung des Bankgeheimnisses. Deutschland habe sich zu einem „rot-grünen Interventions- und Überwachungsstaat“ entwickelt. Kritisiert wurde auch die Ausweitung der Speicherung von DNA-Mustern. Der Innenpolitiker Burkhard Hirsch: „Sicherheit ohne Freiheit ist unerträglich.“ Man könne die Freiheit nicht schützen, indem man sie aufgebe, meinte FDP-Chef Guido Westerwelle.
(Azadi/FR/ND, 7.5.2005)
Bundesjustizministerin Zypries stellt vor:
DNA-Analyse künftig auch bei kleineren Delikten
Künftig können auch die Profile von Kleinkriminellen in der DNA-Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellte am 11. Mai eine entsprechende Neuregelung der Öffentlichkeit vor, die bis Ende des Jahres im Bundestag verabschiedet sein soll. Danach soll es für eine Speicherung ausreichen, wenn Täter „wiederholt“ kleinere Delikte wie Diebstähle oder Sachbeschädigung begangen hätten, so dass sich insgesamt ein „Unrechtsgehalt von erheblicher Bedeutung“ ergibt. Ab wann dies zutrifft, hängt vom Einzelfall ab und muss durch einen Richter/eine Richterin entschieden werden.
Für die Untersuchung von Tatortspuren unbekannter Herkunft ist künftig kein richterlicher Beschluss mehr erforderlich. So kann die Polizei z.B. ein gefundenes Haar sofort ins Labor bringen. Massentests zur Aufklärung eines konkreten Verbrechens müssen hingegen vom Richter angeordnet werden.
(Azadi/taz, 12.5.2005)
Zufriedener und nimmersatter Paketeschnürer
FDP fragt nach Zulässigkeit der Anti-Terror-Gesetze
Für Bundesinnenminister Schily sind die Freien Demokraten ein Sicherheitsrisiko, weil sie die Terrorismusbekämpfungsgesetze im Falle einer Regierungsübernahme in Frage stellen wollen. Laut Schily haben sich die nach den Anschlägen des 11. September 2001 im parlamentarischen Eilverfahren beschlossenen Gesetze bewährt. Sie seien von Geheimdiensten und Polizeibehörden maßvoll angewendet worden. Der Innenminister habe eine „Schmalspur-Evaluierung“ präsentiert, erklärte FDP-Innenpolitiker Max Stadtler. Bisher seien lediglich quantitative, aber keine qualitativen Belege auf den Tisch gelegt worden. Vor allem bleibe die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und somit der Zulässigkeit der Grundrechtseingriffe völlig offen. Die Koalition fordert eine weitere Befristung auf fünf Jahre, wovon Schily allerdings nichts hält. Doch wolle er hieraus „keine dogmatische Frage“ machen. Gleichzeitig bestand er auf einer Erweiterung der Befugnisse für die Geheimdienste. Sie sollen Zugriff auf zentral gespeicherte Kontostammdaten bekommen. Die Grünen haben Verhandlungsbereitschaft signalisiert.
(Azadi/FR/taz, 12.5.2005)
Warnung vor ungehemmter Datensammlung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor einer weiteren Aushöhlung des Datenschutzes durch das neue Telemediengesetz gewarnt. Nach dem Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Anbieter von Internetplattformen künftig auch ohne Zustimmung der Nutzer deren personenbezogene Daten speichern und weitergeben dürfen. „Unter dem Vorwand, gegen illegale Downloads vorgehen zu können, droht eine ungehemmte Datensammlung durch die Hintertür,“ so vzbv-Vorstand Edda Müller.
(Azadi/ND, 12.5.2005)
Akustische Wohnraumüberwachung neu beschlossen
Anwälte lehnen Regelung kategorisch ab
Am 12. Mai 2005 hat der Bundestag gegen die Stimmen von CDU/CSU, FDP und PDS die akustische Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff) beschlossen. Im Mittelpunkt dieser Neuregelung steht, dass künftig Fahnder beim Abhören abschalten müssen, wenn Belauschte in Wohnräumen private Gespräche führen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2004 das Abhören im Kernbereich privater Lebensgestaltung untersagt.
Der Deutsche Anwaltsverein lehnt die Bundestagsentscheidung kategorisch ab. Der Gesetzgeber hätte nach dem Urteil des Verfassungsgerichts den Mut aufbringen müssen, den Gesetzentwurf zum Großen Lauschangriff völlig fallen zu lassen.
Erstmals nach dem Urteil des BVerfG wird der Bundesgerichtshof (BGH) voraussichtlich im Herbst in einer Revisionsverhandlung über die Zulässigkeit einer Abhöraktion in einem Klinikzimmer entscheiden. Das Selbstgespräch eines wegen Mordes angeklagten Mannes war abgehört worden, worauf sich das Urteil des Landgerichts München II gestützt hatte. Der BGH wird entscheiden müssen, ob ein Krankenzimmer zum Kernbereich privater Lebensführung gehört, in dem Lauschangriffe nicht statthaft sind.
(Azadi/jw/FR/ND, 14.5.2005)
Länder-Abkommen über Polizeizusammenarbeit
Ein geplantes Übereinkommen zwischen Deutschland, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich zur grenzüberschreitenden Kooperation ist auf die Kritik der Grünen-Fraktion gestoßen. Vorgesehen ist ein umfangreicher Austausch von Daten der nationalen Sicherheitsbehörden sowie die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit in den Bereichen Terrorismus, Verbrechensbekämpfung und illegale Migration. Laut innenpolitischer Sprecherin der Grünen bewege sich das Abkommen im „Graubereich“. Es sei „nicht mehr kontrollierbar, was mit den Daten geschieht“.
(Azadi/ND, 17.5.2005)
Splitter aus dem VS-Bericht 2004
Im Verfassungsschutzbericht 2004 wird festgestellt, dass der KONGRA-GEL den „nach eigenem Bekunden auf eine friedliche Lösung der Kurdenfrage gerichteten politischen Kurs in Europa fortgesetzt“ habe. Im Juni sei von den Volksverteidigungskräften (HPG) der seit fünf Jahren bestehende einseitige Waffenstillstand gegenüber der Türkei für beendet erklärt worden. „Daraufhin“ sei es „dort in der zweiten Jahreshälfte verstärkt zu Kampfhandlungen“ gekommen.
Unter der Rubrik „Solidaritätsarbeit für Kurdistan“ wird der PDS angekreidet, dass sie seit Jahren die Anliegen der PKK „bzw. deren Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA-GEL aufgreift und sie politisch unterstützt. Auch, dass die Rosa-Luxemburg-Stiftung am 23. Februar eine Veranstaltung mit dem Titel „Die Türkei, die EU und die Kurden“ organisiert habe, an der „neben PDS-Angehörigen u.a. ein Mitglied des Exekutivrates des KONGRA-GEL teilgenommen“ haben soll. Als „linksextremistisch“ abgestempelt wird laut Bericht auch der Auftritt des PDS-Vorsitzenden Lothar Bisky auf der Kundgebung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz in Hannover. Er habe dazu aufgerufen, „gemeinsam die Forderung nach Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit zu erheben“ und seine Sympathie dafür zum Ausdruck gebracht, dass zu Newroz Hunderttausende Kurden „für ihre Rechte demonstrieren“. Dies widerspricht offensichtlich den Vorstellungen der Bundesregierung von der Lösung des Kurdistan-Konflikts. In der Tat: Ihre Verbotspolitik zementiert den Status quo in Deutschland und stützt das Vorgehen des türkischen Staates gegen die kurdische Bevölkerung.
Kurze Erwähnung findet AZADI in der Rubrik „Linksextremistische Bestrebungen“. In der Darstellung über die Rote Hilfe heisst es, dass die finanzielle Unterstützung für die Gruppe der „Angehörigen und Freunde der politischen Gefangenen“ sowie für AZADI, „dem separaten Rechtshilfefonds zu Gunsten von Kurden, die in Deutschland wegen Betätigung für die PKK bzw. deren Nachfolgeorganisationen vermeintlich politisch verfolgt werden“, aufgestockt worden sei.