verbotspraxis
EU-Kreise und deutscher Botschafter in Ankara:
Kurdische Bürgermeister sollen sich von PKK distanzieren
Aus EU-Kreisen waren Anfang April 2005 Aufrufe an kurdische Bürgermeister ergangen, sich von der PKK zu distanzieren. Hierzu nahm Murat Karayilan, Vorsitzender des Exekutivrates des KONGRA-GEL, Stellung: „Wir wissen nicht, welche konkrete Ziele diese Aufrufe hatten. Aber die praktischen Resultate liegen auf der Hand. Die kurdische Bevölkerung hat deutlich gemacht, wo sie im Befreiungsprozess steht. […] Wie zu Newroz und bei anderen Gelegenheiten ist unübersehbar, dass dies die Seite von Apo (Abdullah Öcalan, d.V.) ist. Die DEHAP-Bürgermeister sind ein Produkt dieses Kampfes und darüber hinaus von der Bevölkerung gewählt. […] In diesem Sinne kommt der Aufruf, sich von Abdullah Öcalan und der PKK fernzuhalten, der Forderung gleich, sich gegen das Volk zu stellen, es zu verraten und Separatismus voranzutreiben. […] Die EU erkennt zwar dessen Existenz an, aber nicht seinen Willen. Es handelt sich hierbei um eine andere Dimension der Verleugnungspolitik. […]“ Das an die kurdischen Bürgermeister herangetragene Anliegen beinhalte eine Verdrehung der Tatsachen, so Karayilan: „Es wird dabei behauptet, dass eine Distanzierung von Öcalan einer Distanzierung von Gewalt gleichkomme. Dabei ist er der einzige, der in der kurdischen Widerstandsbewegung Frieden und Demokratie vorangetrieben hat. […] Das Verhalten der EU-Vertreter ist angesichts der Tatsache, dass es sehr offensichtlich ist, wer für den Frieden einsteht, völlig unverständlich. […] Mit dieser Politik wird die Türkei in eine falsche Richtung gelenkt. Das Problem wird damit nicht gelöst, sondern vertieft.“
Auch die kurdische Politikerin Leyla Zana bezog Stellung zu der Äußerung des deutschen Botschafters in Ankara, Dr. Born, in der dieser sich für eine klare Distanzierung von der PKK ausgesprochen hat. „Es ist offensichtlich, dass gewisse Kräfte unser Land und die Gesellschaft der Türkei in einen ethnisch-nationalistischen Konflikt mit ungewissem Ausgang ziehen wollen.“ Weiter führte sie aus: „Diejenigen, die heute in den blutigen Auseinandersetzungen ihr Leben verlieren, sind unsere Menschen, ob Türken oder Kurden, es sind unsere Kinder. […] Der dringendste Schritt für eine Lösung der kurdischen Frage ist die Verhinderung weiterer Verluste von Menschenleben.“
(Azadi/Mezopotamische Nachrichtenagentur MHA/Özgür Politika v. 6.,29.4.2005)
Kurdischer Verein „Gefahr für öffentliche Ordnung“?
NRW Innenministerium rechtfertigt Vereinsdurchsuchung
Am 14. Dezember 2004 fand in den Vereinsräumen des Mesopotamischen Jugend- und Kulturhauses e.V. in Leverkusen eine Razzia statt (AZADI berichtete im infodienst Nr. 25/26). Gegen diese Polizeimaßnahme hatte sich der Integrationsrat der Stadt Leverkusen in einem Brief an den Innenminister des Landes NRW gewandt und um eine Stellungnahme gebeten, aus der wir nachfolgend auszugsweise zitieren.
Bei dem Leverkusener Verein soll es sich nach Darstellung des Ministeriums „um den legalen politischen Arm der PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen KADEK und KONGRA-GEL“ handeln, der allerdings „nicht vom bestehenden Betätigungsverbot gegen die PKK und ihre vorgenannten Nachfolgeorganisationen erfasst“ sei. Laut Verfassungsschutzbericht 2003 des Bundesinnenministeriums soll in den YEK-KOM (Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland) nahe stehenden örtlichen Vereinen „ein großer Teil der KADEK-Anhänger“ organisiert sein. Das Ministerium habe sich davon überzeugt, dass die Polizei zu Recht die Identität der seinerzeit im Verein Anwesenden habe feststellen dürfen. Dies sei laut Polizeigesetz dann zulässig, wenn sich Personen an einem Ort aufhalten, „von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben.“ Dort seien „ungeachtet der integrativen und musischen Angebote, zumindest zeitweise auch Straftaten“ wie die zuvor näher bezeichneten feststellbar. Der Integrationsrat hatte in seinem Brief auch kritisiert, dass Kinder zum Zeitpunkt der Razzia Musikunterricht erhielten und durch das Vorgehen der Polizei in Angst und Schrecken versetzt worden seien. Laut Bezirksregierung Köln, deren Stellungnahme das Ministerium eingeholt hatte, seien die Kinder „während der Dauer der Überprüfungen von einer im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfahrenen Beamtin in ziviler Kleidung spielerisch betreut“ worden. Damit habe man die „negativen Eindrücke auf das insgesamt unvermeidbare Maß beschränken“ können.
Der geäußerten Befürchtung des Integrationsrates, es gebe Behördenwillkür und eine Behandlung von Ausländern als Bürger zweiter Klasse, wolle das Ministerium entgegentreten. Der Polizei NRW läge es „fern“, ausländischen Mitbürgern einen solchen Eindruck zu vermitteln. Sie habe „jedoch den gesetzlichen Auftrag, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen.“ Hierbei sei es „naturgemäß nicht immer zu vermeiden, dass gegebenenfalls von den polizeilichen Maßnahmen auch eigentlich Unbeteiligte mit betroffen“ seien.
(Azadi)