AZADI infodienst nr. 31
juni 2005


Asyl- und Migrationspolitik

Organisiert Menschenrechtsverein „freiwillige“ Rückkehr in den Irak?

Am 11. Juni 2005 hat sich das in Bonn ansässige „Internationale Zentrum für Menschenrechte der Kurden“ e.V. (IMK) in Augsburg einen Tag lang mit dem Thema „Freiwilligen Rückkehrmöglichkeiten für Flüchtlinge aus dem Irak“ beschäftigt, wie seiner über Internet verbreiteten Einladung zu entnehmen war. Laut Tagungsprogramm gab ein Beamter des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hierzu ein Statement ab und der Leiter der Abteilung Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge referierte über „Zweck und Ziel der freiwilligen Rückkehrprogramme“. Ferner informierte ein Mitarbeiter der Zentralen Rückführungsberatungsstelle (ZRB) Südbayern über deren Zielsetzung und ein Referent der Arbeiterwohlfahrt Bremerhaven sprach über die „Erfahrungen bei den Rückkehrern in den Balkanländern – Programme zu Reintegration von Rückkehrern“. Zur Abrundung des Programms berichtete der IMK-Geschäftsführer über eine Delegationsreise nach Irakisch-Kurdistan.

Die Veranstaltung stieß im Vorfeld auf Kritik. Dem IMK wurde vorgeworfen, die veränderte Situation in Irak dazu benutzen zu wollen, zusammen mit deutschen Behörden ein geordnetes ,humanitäres‘ Abschieben zu organisieren. Es gebe keine Freiwilligkeit bei Kurden in Deutschland, die Asyl- und soziale Probleme hätten. In einer Erwiderung äußerte das IMK, derartig von ihnen durchgeführte Veranstaltungen dienten lediglich dazu, „möglichst viele der Menschen zu erreichen, die ein Interesse an einer Rückkehr haben.“ Es ginge „nicht um Abschiebung, sondern um eine freiwillige Rückkehr von Menschen, die keine finanzielle Belastungen für die Regierung des irakischen Bundesstaates Kurdistan verursachen.“ Diese habe „deutlich gemacht, dass sie ohne einen Kooperationsvertrag mit der Bundesregierung in Berlin nicht bereit“ sei, „abgeschobene kurdische Flüchtlinge aufzunehmen, weil sie wegen der mehr als 20000 Binnenflüchtlinge und -vertriebenen selbst eine erhebliche finanzielle Belastung“ habe. In zwei Reisen nach Irakisch-Kurdistan seien Gespräche „sowohl mit Parteien und Ministerien als auch mit den VertreterInnen der ethnischen und religiösen Gruppen“ geführt worden. Außerdem habe man mit den Deutschlandvertretern der „beiden Parteien“ (KDP und PUK) in Berlin gesprochen.
Wir meinen, dass sich das IMK vor dem Hintergrund der aggressiven deutschen Flüchtlingsabwehrpolitik schon fragen lassen muss, welche Absichten es mit einer Initiative zur „freiwilligen“ Rückführung von Menschen beabsichtigt. Geht es vielleicht um einen Geldtransfer von Deutschland an den „Bundesstaat Kurdistan“, verbunden mit einem „Kooperationsvertrag“? Welche Geschäfte sollen hier möglicherweise angestoßen werden?
Welche Absichten die bundesdeutsche Politik in Sachen Flüchtlinge hegt, hat die Innenministerkonferenz (IMK) deutlich zutage befördert. Weil „ein Bleiberecht ein falsches Signal“ wäre und „den gesamten Rückführungsprozess zum Stillstand bringen“ würde, solle die Rückkehr von Minderheiten nach Kosovo beschleunigt werden – so der baden-württembergische Innenminister Heribert Recht (CDU) zum Beginn der Innenministerkonferenz am 24. Juni. Und was für Kosovo gilt, kann auch auf Irak bezogen werden. So beschlossen die Innenminister, dass mit der Abschiebung irakischer Flüchtlinge begonnen werden solle, sobald es die dortige Sicherheitslage zulasse (zunächst Straftäter und islamische Extremisten). Sind dann erst einmal Menschen „freiwillig“ zurückgekehrt, ist es für die Behörden ein Leichtes, in großem Umfang „Unwillige“ zwangsweiseabzuschieben.

(Azadî)

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Aktionen gegen Lager und Internierung von Menschen

Gemeinsam mit vielen Gruppen und Organisationen startet das Komitee für Grundrechte und Demokratie in diesem Jahr eine „Initiative gegen die Unterbringung und Internierung von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten in lagerähnlichen Massenquartieren, ‚Ausreisezentren’, Abschiebegefängnissen und Flüchtlingslagern“. In einem Aufruf „Wider die Errichtung von Lagern in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union – Für einen Umgang mit Asylsuchenden, Flüchtlingen und MigrantInnen, der unseren menschenrechtlichen Ansprüchen entspricht“ informiert das Komitee über die Situation und macht zugleich darauf aufmerksam, dass am 24. September 2005 ein Aktionstag stattfinden soll. Wer den Aufruf unterschreiben und sich über die Vorbereitungen informieren will, wende sich an das Komitee:
info@grundrechtekomitee.de,
Internet: www.grundrechtekomitee.de

 

Stadt Bonn setzt Kindertagesstätten unter Druck

Staatsanwaltschaft droht mit Ermittlungen

Kirchen und das Hilfswerk „Medinetz“ kritisiert das Vorgehen der Stadt Bonn gegen illegalisiert dort lebende Ausländer. Das Jugendamt hatte nach Aufforderung von Staatsanwaltschaft und Polizei die Kindertagesstätten Ende April angewiesen, Kinder von Eltern ohne Papiere beim Ausländeramt anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft hatte außerdem Ermittlungen gegen Bedienstete des Jugendamtes wegen „Beihilfe zu illegalem Aufenthalt“ eingeleitet. Eckhart Wüster, Superintendent des evangelischen Kirchenkreises Bonn, nennt das Verhalten der Stadt „infam“.

(Azadi/FR, 1.6.2005)

Deutschland verstößt gegen EU-Recht

Ausweisungspraxis unzulässig

Nach Auffassung der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, Christine Stix-Hackl, verstößt die in Süddeutschland übliche Praxis, straffällig gewordene EU-Bürger abzuschieben, gegen europäisches Recht. Aus diesem Grunde stellte sie den Antrag, Deutschland wegen Vertragsverletzung zu verurteilen. Mit einer Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen.
Betroffen von derartigen Abschiebungen sind vor allem EU-Bürger, die lediglich über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügen. Gegen diese Maßnahmen können sie sich nur von ihrem Heimatland aus wehren.
Im Jahre 2002 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, in dem 17 Bescheide baden-württembergischer Verwaltungsbehörden genannt werden, mit denen die Abschiebung straffälliger EU-Bürger verfügt wurden. In der Praxis werde nicht geprüft, ob von solchen Bürgern tatsächlich eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe, erklärte die Generalanwältin. Es sei nach EU-Richtlinie nicht zulässig, Abschiebungen mit dem Argument der Abschreckung zu begründen. Es müsse eine personenbezogene Abwägung erfolgen.

(Azadi/FR, 3.6.2005)

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Malteser-Beratungsstellen für Menschen ohne Papiere

Der Malteser Hilfsdienst will ein bundesweites Netz von medizinischen Beratungsstellen aufbauen, wo Menschen ohne legalen Aufenthalt und Krankenversicherungsschutz geholfen werden soll. Anfang Juni wurde eine zweite Anlaufstelle nach Berlin in Köln auf dem Gelände eines Krankenhauses eröffnet. Ein dritter Gesundheitsdienst ist für Anfang 2006 in München geplant, zwei weitere Einrichtungen sollen in Nordrhein-Westfalen und eine in Hessen folgen. Weil nach dem Ausländerrecht eine Unterstützung von Menschen ohne Papiere strafbar ist, hat sich der Malteser-Verband zuvor an die Polizei und andere Behörden gewandt, um sicherzustellen, dass die Betreuungsarbeit nicht be- und verhindert wird. Eine Vereinbarung soll zudem Patienten schützen, die über keine Aufenthaltspapiere verfügen und so mit Abschiebungen bedroht sind.

(Azadi/FR, 6.6.2005)

20 Jahre Schengener Abkommen

5017 Toten die Würde zurückgeben

„Das Schengener Abkommen ist bei weitem kein Erfolgsprojekt, sondern die juristische Grundlage der Festung Europa, an deren Außengrenzen sich seit Jahren menschliche Tragödien abspielen. Allein zwischen 1993 und 2004 sind dort nach Angaben des europäischen Netzwerks United against racism 5017 Flüchtlinge ums Leben gekommen – ertrunken, verdurstet, erfroren, in den Selbstmord getrieben,“ so kommentiert Roland Röder von der Aktion 3. Welt Saar den bevorstehenden 20. Jahrestag des Abkommens am 14. Juni 2005. Röder schlägt im Ort Schengen (bzw. Remich) die Errichtung eines Mahnmals vor, „um den Toten zumindest ein Stück ihrer Würde zurück zu geben.“

(Azadi/Pressemitteilung Aktion 3. Welt Saar v. 7.6.2005)

Ex-Justizminister Rupert von Plottnitz:

Staatsangehörigkeitsgesetz in Teilen verfassungswidrig

Nach Auffassung des ehemaligen hessischen Justizministers Rupert von Plottnitz (Grüner) könnte das seit dem Jahre 2000 gültige Staatsangehörigkeitsgesetz in Teilen verfassungswidrig sein. Rot-grün habe seinerzeit „einfach vergessen, eine Übergangsregelung zu schaffen“. Rund 50000 Deutschtürken haben automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie nach der Einbürgerung wieder einen türkischen Pass beantragten (wozu sie von türkischen Konsulaten auch ermuntert wurden, Azadi). Beantragt haben aber viele tausend Betroffene das türkische Dokument schon vor 2000, als der Doppelpass noch nicht verboten war und die türkische Seite erst nach Gültigkeit des neuen Gesetzes entschieden hat. Plottnitz hält es für verfassungswidrig, dass das „Fallbeil Ausbürgerung auch die trifft, die den türkischen Pass im Vertrauen auf das alte Recht beantragt haben“. Seine Mandanten würden ihren deutschen Ausweis als auch den türkischen nicht abgeben. Hierfür schließt er auch einen Gang nach Karlsruhe nicht aus.

(Azadi/FR, 7.6.2005)

Turkish Airways weist irakische Kurdin ab:

„Kurdistan gibt es nicht“

Weil die 23-Jährige den Vornamen Kurdistan trägt, wurde sie auf dem Stockholmer Flughafen beim Einchecken von der türkischen Fluggesellschaft Turkish Airlines zurückgewiesen. Ein solcher Vorname sei nicht zugelassen, weil: „Kurdistan gibt es bei uns nicht.“ Erstmals seit ihrer Flucht aus dem Irak wollten Kurdistan Maho, ihr Mann und die drei Kinder wieder ihre Eltern besuchen. Zu diesem Zweck wollte die Familie über Istanbul nach Diyarbakir und von dort mit dem Auto weiter über die Grenze nach Irak zu reisen. „Nicht einmal unter SaddamHussein gab es Probleme mit dem Namen, viele Kurden in Irak heißen so,“ sagt Kurdistans Mann Ziad Maho. „Wer hätte gedacht, dass wir in Arlanda (Flughafen Stockholm) Schwierigkeiten bekommen würden?“ Für Amnesty International ist dieser Fall ein Beispiel dafür, dass das Wort Kurdistan in der Türkei weiterhin tabu ist.“
Kurdistan Maho hat nunmehr einen schwedischen Pass beantragt und möchte den arabischen Namen Nour („Licht“) eintragen lassen: „Zur Sicherheit“.

(Azadi/FR, 8.6.2005)

Alt-Kanzler Schmidt ist das Problem

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt hat ein Ende der Migration gefordert. Eine weitere Zuwanderung aus „fremden Kulturen“ müsse unterbleiben; dies sei kein Mittel gegen die Überalterung der deutschen Gesellschaft: „Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht, sondern schafft nur ein zusätzliches dickes Problem.“ Deutschland habe sich in den vergangenen 15 Jahren übernommen. „Sieben Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist“, sagte Schmidt gegenüber dem Magazin focus. Diejenigen, die sich nicht hätten in die deutsche Gesellschaft integrieren wollen oder können, „hätte man besser draußen gelassen.“

(Azadi/FR, 13.6.2005)

Jeder achte Asylsuchende stellt zweiten Antrag in anderem EU-Land

Von EU-weit 232.205 Asylanträgen seien 31.307 im vergangenen Jahr Mehrfachanträge gewesen, teilte die EU-Kommission am 21. Juni in Brüssel mit. Dies sei mit Hilfe der EUROCDAC-.Datenbank ermittelt worden, in der seit Januar 2003 die Fingerabdrücke von Asylsuchenden gespeichert und verglichen werden. Nach eigenen Angaben hat die EU-Kommission für diese Datei seit Einführung des Systems 7,5 Millionen Euro ausgegeben. Mit dieser Regelung wird erreicht, dass Antragsteller in das EU-Mitgliedsland zurückgeschickt werden können, in das Asylsuchende eingereist sind.

(Azadî/FR, 22.6.2005)

26. Juni: Internationaler Tag zur Unterstützung von Folteropfern

Folter in allen Regionen der Türkei

Zu dem 1998 von den Vereinten Nationen ausgerufenen Tag zur Unterstützung von Folteropfern erklärte Ferdinand Haenel, Psychotherapeut im Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer (bzfo), Deutschland verstoße mit der Abschiebung gefolterter Asylbewerber gegen die Anti-Folter-Konvention der UN. Eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erzwungene Rückkehr in die Heimatländer führe zu Retraumatisierungen der Opfer, zu schweren Depressionen bis hin zur Selbsttötung, sagte die Psychologin Mechthild Wenk-Ansohn. Betroffen seien vor allem Kurden. Laut der Türkischen Menschenrechtsstiftung, der bzfo-Partnerorganisation, gaben im vergangenen Jahr von 922 Patienten 348 an, akut gefoltert worden zu sein. Bis März 2005 wurden 70 Folteropfer bei insgesamt 309 Patienten registriert. Gefoltert werde in allen Regionen der Türkei.

(Azadî/FR, 25.6.2005)

 

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