Bundesamt:
Alles gut in der TÜrkei
Behörde droht mit Widerruf des Abschiebeschutzes
Am 20. Juni war Weltflüchtlingstag. Die Art und Weise des Umgangs des deutschen Staates mit Flüchtlingen, soll das nachfolgend geringfügig gekürzte Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge deutlich machen, das in zunehmendem Maße an Menschen aus der Türkei, die in der BRD (noch) über einen Abschiebeschutz verfügen, versandt wird.
„Sehr geehrte(r) Herr…,
bezüglich der Feststellung, dass bei Ihnen die Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 des Ausländergesetzes (AuslG) vorliegen, ist ein Widerrufsverfahren gemäß §73 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) eingeleitet worden.
Ich beabsichtige daher, die Feststellung bzgl. § 51 Abs. 1 AuslG zu widerrufen und festzustellen, dass auch keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen. Grundlegende Änderungen der Sachlage in der Türkei schließen in Ihrem Falle nunmehr eine politische Verfolgung – gleich aus welchem Grund – aus. Die derzeitige türkische Regierung hat den von ihrer Vorgängerin Anfang 2002 mit drei sog. ‚Reformpaketen’ begonnenen Reformprozess im Laufe des Jahres 2003 mit 4 umfassenden weiteren Reformpaketen (…) energisch vorangetrieben. Die Kernpunkte dieser Reformpakete sind:
– Abschaffung der Todesstrafe
– Zulassung von Unterricht in anderen Sprachen (z.B.: kurdisch)
– Benutzung dieser Sprachen in Rundfunk und Fernsehen
– Änderungen im Vereinsrecht und bzgl. religiöser Stiftungen
– Neuregelung zur Erschwerung von Parteischließungen und Politikverboten
– Maßnahmen zur Verhütung und erleichterten Strafverfolgung und Bestrafung von Folter
– Ermöglichung der Wiederaufnahme von Verfahren nach einer Verurteilung durch den EGMR
– Ausweitung der Meinungsfreiheit durch erneute Änderung der strafrechtlichen Bestimmungen und des Anti-Terror-Gesetzes
– Reform des Nationalen Sicherheitsrates (…)

Im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes (des neuen Strafgesetzes) kommt es bereits jetzt zu Haftentlassungen. Schätzungen zufolge werden etwa 1/7 der derzeit Inhaftierten wegen der im neuen StGB vorgesehenen Strafminderungsbestimmungen freikommen. Zu den vorzeitig Freigelassenen zählen auch mehrere wegen herausragender oder einfacher Mitgliedschaft in einer illegalen Vereinigung (Art. 168 altes StGB) Verurteilte. (…)
Neben Änderungen beim Strafmaß für vorsätzliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte stehen auch Bestimmungen zur Debatte, die die Pressefreiheit einschränken. Journalistenverbände hatten in den vergangenen Wochen gegen das neue StGB protestiert, da sie wegen zu allgemein gehaltener Bestimmungen restriktive Maßnahmen befürchteten. Neuer Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Reformgesetze ist nunmehr der 01.06.2005.
Die türkische Regierung hat wiederholt betont, dass sie gegenüber Folter eine „Null-Toleranz“-Politik verfolge. An der Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit der türkischen Regierung, die Implementierung der Reform auch gegen Widerstände mit Nachdruck durchzusetzen, besteht kein Zweifel. Das Auswärtige Amt geht deshalb davon aus, dass bei abgeschobenen Personen die Gefahr einer Misshandlung bei Rückkehr in die Türkei nur auf Grund von vor Ausreise nach Deutschland zurückliegender wirklicher oder vermeintlicher Straftaten äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. zu allem auch Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 19.05.2004).
Letztlich ist auch darauf zu verweisen, dass der Europäische Rat am 16.12.2004 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beschlossen hat, die am 03.10.2005 beginnen sollen. Während des gesamten Aufnahmeprozesses wird die EU strenge Kontrollen der Türkei in Bezug auf die Umsetzung des Demokratisierungsprozesses und Einhaltung der Menschenrechte durchführen.
Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu dieser beabsichtigten Entscheidung innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens schriftlich zu äußern. Legen Sie bitte in deutscher Sprache die Gründe dar, die ihrer Meinung nach dieser Entscheidung bzw. einer Rückkehr in Ihr Heimatland entgegenstehen könnten. Für etwaige politische Aktivitäten innerhalb des Bundesgebietes ist die Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich.“

Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass die Türkei nahezu alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen unterzeichnet hat, was sie aber nicht davon abhält, permanent die Menschenrechte zu verletzen. Mag es aufgrund der eingeleiteten Reformen zu gewissen Fortschritten gekommen sein, so darf nicht übersehen werden, dass die Diskrepanz zwischen Absicht und Durchführung, zwischen Geschriebenem und der Umsetzung in die Praxis nach wie vor eklatant ist. Längst kritisieren EU-Politiker/innen die Stagnation des Reformprozesses. Unüberhörbar auch die Stimmen, die den Beginn der Beitrittsverhandlungen im Oktober noch keineswegs für gesichert halten. Täglich erreichen uns Meldungen aus der Türkei, die wenig Anlass geben, positiv auf demokratisch-politische und friedliche Lösungen vor allem im Hinblick auf den türkisch-kurdischen Konflikt zu hoffen. Solange sich aber die politischen Verhältnisse nicht maßgeblich verbessern und Probleme entweder verschwiegen, Realitäten verleugnet, mit dem Strafrecht oder militärischen Mitteln bekämpft werden, dürfen deutsche Behörden keine Handlangerdienste für die Türkei leisten. Mit Briefen wie dem dokumentierten aber unterstützt die BRD die Verfolgungsstrategie des türkischen Staates und liefert ihm die Menschen aus, die in der BRD Zuflucht vor politischer Verfolgung gesucht haben. Berichte und Analysen von Bürgerrechts-, Menschenrechts- und Migrationsorganisationen belegen eindrücklich, dass Flüchtlinge aus der Türkei nach wie vor einen Schutz vor Abschiebung dringend benötigen. So hat der türkische Menschenrechtsverein IHD in Ankara am 26. Juni aus Anlass des Internationalen Solidaritätstages mit Folteropfern den Jahresbericht 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt. Demnach mussten 843 Fälle von Folter und Misshandlung festgestellt werden. Allein in den ersten drei Monaten diesen Jahres verweist der IHD auf 448 Fälle von Folter und Erniedrigung. Eren Keskin verwies darauf, dass insbesondere in den kurdischen Provinzen die Anwendung von Folter intensiv fortgesetzt werde. Der Begriff der ‚Null-Toleranz der Folter’ in der Türkei sei inhaltsleer. Sie kritisierte, dass nur die Gerichtsmedizin entscheiden würde, ob jemand das Opfer von Folter geworden sei. Sie forderte, dass auch Atteste von unabhängigen Ärzten anerkannt werden müssten.
(Azadî/ÖP, 26.6.2005)