AZADI infodienst nr. 31
juni 2005


Gerichtsurteile

Teilnahme an DHKP-C-Schulung kein Verstoß gegen das Vereinsgesetz

Einem Angeschuldigten war im Jahre 2002 von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, durch Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung die seit dem 13.8.1998 mit einem Organisationsverbot belegte „Devrimci Halk Kurtulus Partisi–Cephesi“ (DHKP-C) unterstützt zu haben. Der Angeklagte sei sich bewusst gewesen, mit seiner Teilnahme den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung gestärkt zu haben, denn ohne Teilnehmer sei die Vereinigung nicht in der Lage gewesen, „ihre politischen Ideen und Ziele weiter zu verbreiten“. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts (LG) Karlsruhe lehnte jedoch mit Beschluss vom 24. Februar 2005 die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, weil der Angeschuldigte der ihm angelasteten Tat nicht „hinreichend verdächtig“ gewesen sei. Allein dessen Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung vermag den „hinreichenden Verdacht“ einer Straftat nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 Vereinsgesetz „nicht zu begründen“. Vielmehr hätte er vorher schon die DHKP-C unterstützen müssen und Hilfe geleistet haben. Die bloße Anwesenheit bei der Veranstaltung genüge hierzu nicht. Auch nicht, dass er „nach polizeilichen Erkenntnissen bereits mehrfach bei der DHKP-C zuzuordnenden Veranstaltungen und Aktivitäten aufgefallen ist“.
Az: 5 KLs 57 Js 41582/02 - 5 AK 41/02

 

Entscheidung für Flüchtlinge

Das Sozialgericht Hildesheim entschied in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, dass Kommunen Leistungen an Flüchtlinge nicht einfach mit der Behauptung streichen können, die Betroffenen seien nach Deutschland gekommen, um hier Sozialhilfe zu erhalten.
Az.: S44AY19/05ER

(Azadi/FR, 3.6.2005)

 

Bundesverfassungsgericht:

Nur noch verfahrensrelevant beschlagnahmen

Bei Durchsuchungen dürfen Ermittler künftig nicht mehr einfach alle in einem Computer gespeicherten Daten beschlagnahmen. Fahnder dürfen grundsätzlich nur verfahrensrelevante Daten mitnehmen oder kopieren, heißt es in einem am 8. Juni 2005 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Anderenfalls werde das Grundrecht von Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Möglicherweise dürften auf diesem Wege erhaltene Beweise nicht vor Gericht verwendet werden. Az: 2 BvR 1027/02

(Azadi/FR, 9.6.2005)

Milli Görüs-Funktionär darf nicht deutsch sein

Ein türkischer Funktionär der islamistischen Organisation Milli Görus kann nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2005 nicht deutscher Staatsangehöriger werden. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der seit 30 Jahren in Deutschland lebende Mann einen Ortsverband von Milli Görüs mitbegründet habe und seit 1997 deren Sekretär sei. Damit unterstütze er gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen.

(Azadi/FR, 9.6.2005)

Bundesrichter: Abschiebekosten sind selbst zu zahlen

In zwei Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass Eltern grundsätzlich für die Abschiebekosten ihrer minderjährigen Kinder zu haften haben mit der Begründung, dass diese in der Regel die Veranlasser des illegalen Aufenthalts seien und auch deren Aufenthalt bestimmen könnten. In diesem Fall sollen Tochter und Mutter vor dem Vater mit falschen Papieren in die BRD eingereist sein. Auch Ausländerämter dürfen Abgeschobene die mit einer Abschiebung verbundenen Kosten für den Einsatz von Landespolizei und Bundesgrenzschutz (BGS) belasten. Hintergrund: Zwei Polizisten hatten einen abgelehnten Flüchtling von Diez/Lahn über Bremen, Amsterdam und Istanbul nach Karatschi/Pakistan begleitet. Az: BverwG 1 C 15.04 und 1 C.11.04

(Azadi/FR, 16.6.2005)

OVG Bremen bestätigt Ausweisung eines Imam

Richter stützten sich auf nachträgliche Gedächtnisprotokolle des VS

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen entschied in einem Eilverfahren, dass die Ausweisung eines Imam zwar aus formalen Gründen zwar rechtswidrig gewesen sei, aber die Behörde hätten zugleich vorsorglich auch die Aufenthaltsgenehmigung des 43-Jährigen verkürzt habe, weil der Imam Selbstmordattentate gebilligt und verherrlicht habe. Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung auf nachträgliche Gedächtnisprotokolle eines V-Mannes des Verfassungsschutzes gestützt. Der Anwalt des Imam sowie die Verantwortlichen der Moschee hatten mehrfach den „Hass“-Vorwurf zurückgewiesen. Die Predigtäußerungen seien verdreht und falsch interpretiert worden. Der Ausgewiesene darf nicht wieder nach Deutschland zurückkehren. Az: 1 B 128/05

 

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