AZADI infodienst nr. 31
juni 2005


zur Sache: TÜrkei

IHD: Extremer Anstieg von Rechtsverletzungen

Die Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD in Diyarbakir registrierte in den vergangenen drei Monaten in den kurdischen Provinzen einen extremen Anstieg an Menschenrechtsverletzungen. Hauptgrund seien – so der Vorsitzende Selahattin Demirtas – die bewaffneten Auseinandersetzungen in der Region. Insgesamt sind seit Anfang des Jahres 147 Menschen getötet worden, davon 140 in den Monaten März, April und Mai. Für die Entwicklung sei die Regierung verantwortlich, die nichts für die Sicherung des Friedens unternommen habe. 491 Personen wurden in den letzten drei Monaten festgenommen, in 48 Fällen seien Folter und Misshandlung zu verzeichnen. Von den registrierten Folterfällen seien 9 von der Gendarmerie und 37 von der Polizei verübt worden. Gesetzliche Änderungen zur Verbesserung der Meinungsfreiheit seien nicht umgesetzt worden. Allein in der Region Diyarbakir habe der Staat gegen 2811 Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sie ihre Meinung frei geäußert hätten. Weiter sagte Demirtas, dass es ein wesentlicher Irrglaube sei, mit ein paar privaten Kursen sei die Frage des muttersprachlichen Unterrichts gelöst. Auf allen Ebenen bestünden die Probleme hinsichtlich der kulturellen Rechte fort. Die Gesamtzahl der Rechtsverletzungen betrage 2262.

(Azadî/ÖP/NÛCE, 10.,17.6.2005)

Innenministerium fürchtet Basisdemokratie

In einem Erlass an die Jendarma-Oberkommandantur und die Gouverneure aller 81 Provinzen hat das Innenministerium auf die Möglichkeit der Einleitung eines Verfahrens gegen die „Bewegung für eine demokratische Gesellschaft“ (DTH) hingewiesen. Diese ist von den ehemaligen DEP-Abgeordneten Leyla Zana, Orhan Dogan, Sirri Sakik und Selim Sadak nach deren Entlassung aus 10-jähriger Haft gegründet worden und verfolgt basisdemokratische Ziele. Das Ministerium führt ferner aus, dass die Bewegung Kontaktbüros eröffnet habe und sie zivilgesellschaftliche Organisationen zu ihren Einweihungsfesten einladen würde. Gegen Aktivitäten der DTH könne bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt werden. Orhan Dogan erklärte, dass der Erlass nicht dem inneren Frieden diene. Er sei vielmehr darauf ausgerichtet, den Menschen erneut „den Weg in die Berge zu zeigen“.

(Azadî/ÖP/ISKU, 15.6.2005)

Weltgrößtes Gefängnis für Journalisten befürchtet

Parlament verabschiedet „Lex Öcalan“

Am 27. Mai wurden 39 Strafrechtsänderungen vom Parlament in Ankara verabschiedet, die u. a. härtere Strafen für Folter, Korruption, Drogen- und Menschenhandel vorsehen. Sexuelle Belästigung und Vergewaltigung in der Ehe werden erstmals strafbar. Allerdings soll auch mit mindestens drei Jahren Haft bestraft werden, wer gegen die „fundamentalen nationalen Interessen“ handelt. Darunter fällt u. a., wer behauptet, es habe einen Völkermord an den Armeniern gegeben oder wer fordert, die Türkei solle ihre Besatzungstruppen aus Zypern abziehen. „Die Tage, wenn man von der Türkei als dem weltgrössten Gefängnis für Journalisten sprechen wird, liegen erst noch vor uns“, äußert Oktay Eksi, der Vorsitzende des türkischen Presserates zu dem neuen Paragrafen wie auch zu den Strafbestimmungen über die „Beleidigung staatlicher Institutionen“.
Bereits zwei Tage zuvor passierte das Parlament ein Gesetz, das den Zugang inhaftierter „Terroristen“ zu ihren Anwälten einschränkt. Danach können künftig Verteidigergespräche überwacht und der Austausch von Schriftstücken verboten werden. Offenbar handelt es sich hier um eine „Lex Öcalan“. Der Staat verdächtigt den auf der Insel Imrali inhaftierten früheren PKK-Führer, über seine Anwälte weiterhin Anweisungen an die PKK zu geben.

(Azadi/FR, 28.5.2005)

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MIT dabei

In den letzten 10 Jahren hat der türkische Geheimdienst der Tageszeitung Hürriyet zufolge routinemäßig Zehntausende gerichtlich genehmigte Telefone im ganzen Land überwacht. Allein 2004 seien nahezu 23 000 Festnetzanschlüsse und handys bespitzelt worden. Die Zeitung Vatan berichtete davon, dass der Geheimdienst MIT im April und Mai nicht nur Telefone, sondern auch E-Mails, Faxe und SMS-Mitteilungen überwacht habe. Außerdem sei überprüft worden, für welche Websites sich die Türken besonders interessiert hätten. Die Anwaltskammer in der kurdischen Hauptstadt Diyarbakir, deren Gerichte die Überwachung gebilligt hatten, sprach von einer Verletzung der Grundrechte.

(Azadi/ND, 3.6.2005)

Berufsverbote für Öcalan-Verteidiger/innen

„In der letzten Zeit sind mit Änderungen in der Strafgesetzgebung für die politischen Gefangenen diskriminierende Regelungen erlassen worden. Die speziell für Öcalan und seine Verteidiger/innen erlassenen Regelungen sind der Gipfel der Diskriminierung,“ sagte die IHD-Zweigstellen-Vorsitzende Eren Keskin auf einer Pressekonferenz, die wegen des zunächst für ein Jahr ausgesprochenen Berufsverbots der Anwälte und Anwältinnen von Öcalan stattfand. Sie rief die 140 Intellektuellen, die eine Deklaration für Frieden veröffentlicht haben, dazu auf, auch zu diesem Thema initiativ zu werden.
Rechtsanwalt Firat Aydinkaya kündigte an, die Berufsverbote vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu bringen: „Der Hauptzweck dieser politisch motivierten Entscheidung ist es, jeden Kontakt Öcalans mit der Außenwelt zu verhindern. Sie zeigt, dass die Regierung nicht gewillt ist, die kurdische Frage zu lösen.“

(Azadî/ÖP/ISKU, 19.6.2005)

Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Türkei

Der Vorsitzende des türkischen Presserats, Oktay Eksi, kündigte an, die Annullierung einiger im Rahmen der Strafrechtsreform in Kraft getretenen Gesetze, die gegen die Meinungs- und Pressefreiheit gerichtet sind, zu erreichen. Hierfür erwägt die Organisation, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.
Dieser hat erst kürzlich die Türkei in zahlreichen Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Hierbei ging es insbesondere um tödlich verlaufende Übergriffe der Sicherheitskräfte in der Kurdenregion und um Folterungen. So muss die Türkei u. a. den Eltern eines jungen Kurden, der in Polizeihaft ums Leben gekommen war, muss die Türkei 60 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Drei durch die Polizei gefolterten türkischen Männern und einer Frau hat das Gericht jeweils 10 000 bzw. 15 000 Euro Entschädigung zugesprochen.

(Azadi/FR, 2.6.2005)

Kaplan zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Verteidiger bezweifeln fairen Prozess und kündigen Revision an

Der vor allem auf Betreiben von Bundesinnenminister Otto Schily im vergangenen Oktober in die Türkei ausgewiesene Islamistenführer Metin Kaplan, wurde am 20. Juni von einem Istanbuler Gericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Kaplan am Nationalfeiertag 1998 einen Anschlag mit einem Sprengstoff beladenen Flugzeug auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara geplant habe. Laut Aussage von Kaplans Verteidigern müsse bezweifelt werden, dass der Prozess rechtsstaatlichen Prinzipien genügt habe, da sich die Anklage auf Aussagen von angeblichen Mitverschwörern gestützt habe, die 1998 unter Folter erzwungen worden seien. „Das Urteil ist nicht gerecht. Wir glauben, dass die Entscheidung im Vorhinein gefällt worden war,“ so die Anwälte, die ankündigten, in Revision zu gehen. Vor seiner Verurteilung bekräftigte Kaplan, mit den behaupteten Anschlagsplänen nichts zu tun gehabt zu haben.
Mit dem Argument, Kaplan könne in der Türkei wegen der unter Folter gemachten Aussagen nicht mit einem fairen Prozess rechnen, hatten im Vorfeld einige deutsche Gerichte gegen die Zulässigkeit einer Abschiebung entschieden.

(Azadî/ND/FR u.a., 22.6.2005)

 

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