AZADI infodienst nr. 33
august 2005


verbotspraxis

Mutmaßlicher DHKP-C-Funktionär angeklagt

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat Anklage erhoben gegen den 42-jährigen Hasan Hüseyin K., der 1996 und 1997 mutmaßlich für die in Deutschland (und der Türkei) verbotene linke türkische Organisation DHKP-C als Gebietsverantwortlicher im Raum Köln und Hamburg tätig und an Spendengelderpressungen sowie gefährlichen Körperverletzungen beteiligt gewesen sein soll. Der Prozess wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stattfinden.

(Azadî/FR, 11.8.2005)

Förderung der Organisation verboten

Der Kurde B.P. hatte im Juli 2003 in einem kurdischen Verein Busfahrkarten zu einer Demonstration mit folgendem Text verkauft: "Wir als kurdisches Volk rufen die internationale und humanistische Öffentlichkeit, die Freunde der Kurden und 10 000 in den kurdischen Bergen befindliche Guerillas des KADEK, die Teil einer demokratischen und friedlichen Lösung sind, auf, uns und die Kampagne für eine Generalamnestie für alle politischen Gefangenen, die zu Tausenden in den türkischen Gefängnissen sitzen, zu unterstützen. Dieser wichtige Schritt dient dem gesellschaftlichen Frieden und einer friedlichen Lösung. An dieser Demonstration sollten alle patriotischen, revolutionären und demokratischen Freunde teilnehmen."

Laut Anklage soll es hierbei zu Einschüchterungen gekommen sein, als zwei Personen sich geweigert hätten, Tickets zu kaufen.

Außerdem ist dem Kurden vorgeworfen worden, in einem bestimmten Zeitraum im Jahre 2003 eine Reihe Exemplare der Zeitschriften "Serxwebûn", "Sterka Ciwan" sowie "Jina Serbilind" verkauft zu haben. Den Ermittlungen gegen ihn folgte eine Anklage und zwei Jahre später die Verurteilung zu einer 8-monatigen Gesamtfreiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Das Gericht legte zugleich eine Bewährungszeit von drei Jahren fest. Ferner muss er eine Geldstrafe von 500,-- Euro zahlen.

Die Richter warfen dem Kurden vor, gewusst zu haben, "dass die PKK und der KADEK einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot unterlagen und damit jedwede Art der Aktivität zur Förderung dieser Organisation verboten war." Außerdem sei dem Angeklagten klar gewesen, dass es sich bei den von ihm verkauften Zeitschriften "um Propagandamaterial der PKK handelte und die Verbreitung deshalb unter das Betätigungsverbot fiel". In beiden Fällen habe er "schuldhaft vorsätzlich gehandelt."

(Azadî, August 2005)

Anklageerhebung gegen kurdischen Politiker Ismet A.

Prozess wird vor OLG Stuttgart stattfinden

Wie der Generalbundesanwalt (GBA) in einer Presseerklärung vom 17. August 2005 mitteilt, hat er Anklage erhoben gegen den 40-jährigen kurdischen Politiker Ismet A., dem Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung" (§129 StGB) vorgeworfen wird. So soll er seit 2001 bis zum Mai 2004 als Mitglied des "Funktionärskörpers der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" bzw. des Freiheits- und Demokratiekongresses (KADEK) bzw. des "Volkskongresses Kurdistans (KONGRA-GEL)" verschiedene Gebiete in Deutschland verantwortlich geleitet haben. Konkrete Strafvorwürfe sind der GBA-Mitteilung ansonsten nicht zu entnehmen. Es kann vermutet werden, dass es sich in diesem Fall um ein klassisches §129-Verfahren handeln dürfte, in dem die Mitgliedschaft in einer als kriminell eingestuften Organisation für eine Anklage nach §129 ausreicht.

Der Prozess wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart stattfinden. Der Kurde verfügt über eine griechische Aufenthaltserlaubnis und ist im Besitz eines griechischen Reiseausweises nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Ismet A. wurde am 8. Februar 2005 in Berlin festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Weitere Anklage der BAW

Gegen Hasan A. wird vor dem OLG Frankfurt/M. verhandelt

Laut Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom 17. August 2005 erhebt diese Anklage gegen einen weiteren Kurden. Hasan A. wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) vorgeworfen. Die BAW beschuldigt ihn, als Führungsfunktionär der PKK von 1999 bis 2001 der "Nationalen Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) und der im Mai 2000 umbenannten "Kurdischen Demokratischen Volksunion" (YDK) angehört zu haben. Sein Verfahren wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/M. stattfinden. Der 48-Jährige wurde am 4. Februar 2005 auf dem Flughafen in Frankfurt/M. festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

(Azadî)

 

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