Gerichtsurteil
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) Leipzig kann abgewiesenen Asylbewerbern nicht vorsorglich die Abschiebung für den Fall angedroht werden, dass sie später noch einmal unberechtigt nach Deutschland einreisen. Derartige Androhungen seien einzig im Rahmen des so genannten Flughafenverfahrens zulässig.
Aktenzeichen: BVerwG 1 C 29.04
(Azadî/FR, 31.8.2005)