migrationspolitik
Ausweisung eines «Hasspredigers» war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass ein mutmaßlicher „Hassprediger“ von der Ausländerbehörde zu Unrecht ausgewiesen worden ist, weil der Imam nicht zu Gewalttaten aufgerufen habe. Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) kündigte hiergegen Rechtsmittel an. Es gehe hier um eine Art Testfall für die Belastbarkeit des neuen Terrorismusbekämpfungsgesetz, das die Ausweisung von „Hasspredigern“ erleichtern sollte. Der aus Ägypten stammende Imam einer Bremer Moschee war ausgewiesen worden, als er sich in seinem Heimatland in Urlaub befand. In die BRD einreisen darf der Mann vorläufig allerdings nicht wieder. Inzwischen ist seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen; eine Verlängerung will er jedoch durchsetzen.
(Azadî/FR, 2.11.2005)
UNHCR: Residenzpflicht verstößt gegen internationales Recht
Cornelius Yufanyi kämpft für Bewegungsfreiheit
Am 28. Oktober 2005 sollte der Kameruner Cornelius Yufanyi vor dem Göttinger Amtsgericht erscheinen, was er nicht tat: Ihm droht bei Nichtzahlung einer verhängten Geldstrafe, inhaftiert zu werden: „Ich werde für mein Recht auf Bewegungsfreiheit nicht bezahlen und bin bereit, ins Gefängnis zu gehen“, so Yufanyi. Ihm wird zur Last legen, ohne behördliche Erlaubnis zum Besuch einer politischen Veranstaltung in eine andere Stadt gereist zu sein und somit gegen die sog. Residenzpflicht verstoßen zu haben, die Flüchtlingen verbietet, ohne schriftliche Genehmigung den Bereich der zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Das Angebot des Amtsgerichts Worbis, das Verfahren bei Anerkennung einer geringen Schuld einzustellen, wies Yufanyi zurück. Dann wurde er zu einer Geldstrafe von 320,— Euro verurteilt. „Ich will einen Freispruch erreichen und werde keine noch so geringe Strafe akzeptieren.“ Vielmehr wolle er für elementare Rechte wie Bewegungsfreiheit und Bestimmung des Aufenthaltsortes kämpfen. Er verwies darauf, dass die Deutschen schon in ihren Kolonien – z.B. in Kamerun – versucht hätten, Kontrolle auszuüben und die Bewegungsfreiheit der Kolonisierten zu unterbinden. Seinerzeit habe es hierfür ein „Eingeborenenregister“ und eine Blechmarke als Passersatz gegeben.
Unterstützt wird Yufanyi von zahlreichen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. „Die Residenzpflicht ist ein Apartheidsgesetz“, so der Niedersächsische Flüchtlingsrat. Für das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist sie ein „diskriminierendes Sondergesetz gegen Asylsuchende“, die „in besonderer Weise dazu geeignet“ sei, „die politische Brandrede vom kriminellen Ausländer zu bestätigen“. Auch der UNHCR hat bereits mehrfach an deutsche Behörden und Gerichte appelliert, die Residenzpflicht zu überprüfen. Mit internationalem Recht sei der Paragraph unvereinbar.
(Azadî/jw, 2.11.2005)
Gegen Kriminalisierung und für Selbstorganisierung von Migrant(inn)en und Flüchtlingen
„In unserem Ressort wird derzeit geprüft, ob gegen die Verfasser des Flugblattes strafrechtlich vorgegangen werden sollte“, erklärte Dr. Vetter, im Berliner Innensenat zuständig für Ausländer- und Asylrecht. Das Bündnis gegen Abschiebungen hatte in einem Aufruf zu einem Aktionstag am 9. September 2005 u. a. geschrieben: „Seit Jahrzehnten gehören Körperverletzung und Tod durch rassistische Angriffe der Polizei und Neonazis zum Alltag der MigrantInnen und Flüchtlinge in Deutschland“ und „Wir haben es satt, ständig auf die unerträglichen Zustände, die Kontinuitäten des Kolonialismus aufweisen, hinzuweisen.“
Das Bündnis will sich allerdings von den Drohungen des Innensenators nicht einschüchtern lassen und rief für den 10. November in Berlin zu einer Demonstration „gegen die Kriminalisierung des antirassistischen Kampfes und für die Selbstorganisierung der MigrantInnen und Flüchtlinge“ auf. Nach Feststellungen der Dokumentationsgruppe Antirassistische Initiative Berlin (ARI) sind in der Zeit von 1993 – 2004 aufgrund staatlicher Maßnahmen in Deutschland 325 Flüchtlinge ums Leben gekommen und aufgrund rassistische Übergriffe oder bei Bränden in Unterkünften 79 Flüchtlinge gestorben. Das Bündnis kritisiert in seinem Demo-Aufruf auch die Kriminalisierungs- und Ausgrenzungspolitik der Bundesregierung gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen, so die „Abschaffung des Grundrechts auf Asyl 1993, die Residenzpflicht, das 2005 in Kraft getretene (Anti-)Zuwanderungsgesetz und die Unterordnung von Flüchtlingen unter die sog. Anti-Terror-Gesetze“. Die UnterzeichnerInnen fordern ein „Stop aller Abschiebungen, ein offenes Europa ohne vorgeschobene Lager, die Abschaffung des tödlichen Grenzregimes sowie die Einstellung der Kriminalisierung des antirassistischen Kampfes.“
(Azadî/Bündnis gegen Abschiebungen; Stoppabschiebung@web.de, www.plataforma-berlin.de)
Oktober 2005: Asylanerkennungen auf niedrigstem Niveau
Im Oktober 2005 sind im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.247 Asylanträge eingegangen, 10,4 Prozent weniger als im Vormonat. Ganze 22 Personen und damit lediglich 0,6 Prozent sind als asylberechtigt anerkannt, hingegen 64,8 Prozent aller Anträge abgelehnt worden. 201 Flüchtlinge konnten wegen der gefährlichen Situation in ihren Heimatländern nicht abgeschoben werden. Nur 349 von 39.554 Asylanträgen sind in der Zeit von Januar bis Oktober 2005 anerkannt worden.
(Azadî/FR, 10.11.2005)
Koalitionsvereinbarungen zu Migrationspolitik wenig zukunftweisend
„Die Koalitionsvereinbarung enthält ein klares Bekenntnis zu Dialog und Integrationspolitik. Eine konsistente Politik des Flüchtlingsschutzes und eine Aufgabenbeschreibung für eine künftige Integrations- und Nichtdiskriminierungspolitik ist nicht enthalten.“ So beschreibt Pro Asyl das Ergebnis der Vereinbarungen der Großen Koalition zum Bereich der Migrations- und Flüchtlingspolitik. Es sei „illusionär“, von SPD/CDU/CSU eine „zukunftsfähige Einwanderungs- und Integrationspolitik und einen effektiven Schutz von Flüchtlingen“ zu erwarten. Die neue Koalition wolle „wenig“. So solle das Problem der Kettenduldungen „evaluiert“ werden. Das Zuwanderungsgesetz sei gekommen und die Kettenduldungen geblieben, so Pro Asyl. Keine Vereinbarung sei getroffen worden über eine Neuregelung des Arbeitsmarktzugangs für Geduldete: „Den Betroffenen bleibt damit das Stigma des Angewiesenseins auf Sozialleistungen und somit eine wesentliche Hürde für die Aufenthaltsverfestigung,“ erklärt Bernd Mesovic in einer Pressemitteilung. Auch würden nach Auffassung von Pro Asyl „Abschiebungen in fast jeden Kriegs- und Krisenstaat betrieben“ und Abschiebehindernisse „wegdefiniert“.
(Azadî/Pro Asyl, 14.11.2005)
Binationale Ehen in Zahlen
Wie das Statistische Bundesamt am 22. November 2005 mitteilte, schlossen im vergangenen Jahr 32 800 deutsche Männer mit ausländischen Frauen eine Ehe; 23.500 deutsche Frauen heirateten Männer mit ausländischem Pass. Bei den ausländischen Ehemännern deutscher Frauen hatte mit 4 900 die größte Gruppe einen türkischen Pass.
(Azadî/FR, 23.11.2005)