Fortsetzung staatlicher Repression gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland
Seit Monaten sehen sich Kurdinnen und Kurden auf den verschiedenen Ebenen zunehmender Repression und einem teilweise brutalen Vorgehen deutscher Behörden ausgesetzt. Jüngste Beispiele sind die Durchsuchungen kurdischer Vereine, privater Wohnungen von Vorstands- oder Vereinsmitgliedern und deren Geschäftsräume in Osnabrück und Bielefeld, die mit einem polizeilichen Großaufgebot am 21. Januar stattfanden. Hierbei kam es zu einer Reihe von Festnahmen sowie umfangreichen Beschlagnahmungen von Vereinsunterlagen, Zeitschriften oder sonstigen, auch privaten, Dokumenten und Materialien.
Tahir Köcer, Betroffener aus Osnabrück, berichtete gegenüber der kurdischen Nachrichtenagentur ANF, dass ihm und weiteren Personen auf der Fahrt nach Bielefeld an diesem Tag an einer Ampel durch Polizeifahrzeuge gewaltsam der Weg versperrt worden sei, die Polizisten sie aus ihren Autos gezerrt und zu Boden geworfen hätten. Danach habe man ihnen einen Sack über den Kopf gezogen, sie in Handschellen gelegt und ins Polizeipräsidium verbracht, wo sie ED-behandelt worden seien. Köcer erklärte weiter, dass alle festgenommenen Personen nach zwei bis fünf Stunden wieder freigelassen worden seien. Später habe er erfahren, dass auch seine Wohnung und gleichzeitig sein Internet-Café durchsucht, sämtliche PCs beschlagnahmt und sein Geschäft geschlossen worden waren. Ferner habe die Polizei sein Auto sowie persönliche Sachen, die er bei sich getragen hatte, konfisziert. Seine kleine Tochter, die bei der Wohnungsdurchsuchung anwesend war, sei seit der Polizeiaktion traumatisiert.
Wie aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Oldenburg hervorgeht, ermittele die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen kurdische Einrichtungen und ihre Verantwortliche wegen des „Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“, insbesondere wegen angeblichen Spendensammelns für „die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK, KONGRA-GEL)“. Diese Gelder sind nach Auffassung des Gerichts erforderlich, „um die Struktur der verbotenen Organisation und deren Kampf aufrecht zu erhalten.“
Auffällig gestiegen ist seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes vor einem Jahr auch die Zahl der eingeleiteten Widerrufsverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Fällen, in denen Kurdinnen und Kurden als Asylberechtigte in der BRD anerkannt waren und teilweise schon sehr lange hier leben. So erhielt ein Kurde, der fast 20 Jahre in Deutschland lebt, Ende des vergangenen Jahres einen solchen Bescheid vom Bundesamt. Dieses begründet seine Maßnahme damit, dass „mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden“ könne, „dass zum heutigen Zeitpunkt noch Verfolgungsmaßnahmen drohen“ würden. Die „angeblichen Verfolgungsgründe aus 1986“ seien „wegen der Amnestien, Strafrechtsreformen und weiteren Reformen weggefallen“ und das „Dorfschützersystem bestehe kaum noch“. Darüber hinaus habe die „PKK in der Türkei, auch im Südosten, fast keinen Einfluss mehr“. Somit stünde einer Rückkehr „in Ihr Heimatland“ nichts mehr entgegen. Für „etwaige politische Aktivitäten innerhalb des Bundesgebietes“ solle der/die Betroffene „entsprechende Nachweise“ vorlegen.

Derartige „Nachweise“ wiederum wurden und werden Kurdinnen und Kurden dann zum Verhängnis, wenn sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Die Behörden verweigern ihnen wegen politischer Aktivitäten die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit – und sei es die Teilnahme an einer Demonstration, der Besuch kurdischer Vereine oder die Beteiligung an einer Unterschriftskampagne. Zynisch ist, dass häufig Gründe, die zur Anerkennung als politische Flüchtlinge geführt haben, bei der Einbürgerungsverweigerung gegen die Betroffenen ausgelegt werden.
Nach uns vorliegenden Informationen verlangen Behörden von einbürgerungswilligen und Asyl suchenden Kurdinnen und Kurden, schriftlich ihre Distanzierung von der PKK zu erklären, verbunden mit der Zusicherung, künftig keinen kurdischen Verein (mehr) aufzusuchen, an keiner Veranstaltung oder Demonstration (mehr) teilzunehmen. Wird diese Erklärung nicht unterschrieben, gibt es keine Einbürgerung.
Es muss befürchtet werden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das sich bei seinen Feststellungen primär auf die Lageberichte des Auswärtigen Amtes stützt, in noch größerem Umfang die Voraussetzungen dafür schafft, dass Menschen aus der Türkei – gleichgültig, wie lange sie sich schon in Deutschland aufhalten – massenhaft dorthin abgeschoben werden können. Bei ihren Entscheidungen wendet die Behörde konsequent die im Ausländergesetz festgelegten Regelungen zu Abschiebungshindernissen und Voraussetzungen für Asylanerkennungen an und verweist in ihren Bescheiden systematisch und pauschal auf die angeblich verbesserten Verhältnisse in der Türkei.
Dass die Situation jedoch keineswegs Anlass zu einer positiven Einschätzung gibt, belegt die jüngst vorgelegte Bilanz des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes für das Jahr 2005. Erika Steinbach, Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärte hierzu am 24. Januar u.a.: „Besorgnis erregend ist die Verteilung der Gerichtsurteile nach Ländern: die Türkei führt die Liste der Urteile gegen Länder wegen Menschenrechtsverletzungen an. So wurden gegen die Türkei, insbesondere Urteile wegen eines unfairen Verfahrens gegen den inhaftierten Kurdenführer Abdullah Öcalan, sowie wegen Verstößen gegen das Folterverbot, das Recht auf Leben sowie das Recht auf Meinungsfreiheit gefällt. Momentan sind noch 9.600 Verfahren gegen die Türkei anhängig. Diese Zahlen erschrecken. Sie werfen kein gutes Bild auf ein Land, dessen erklärtes Ziel ein Beitritt zur Europäischen Union ist.“ Im Dezember des vergangenen Jahres hatte auch das Anti-Folter-Komitee des Europarates in seinem jüngsten Bericht festgestellt, dass die Türkei nach wie vor aufgefordert werden müsse, die fortbestehende Folterpraxis „energisch“ zu bekämpfen. Im „Fortschrittsbericht Türkei“, den die EU-Kommission im November 2005 der Öffentlichkeit vorlegte, wurde der insgesamt verlangsamte Reformprozess kritisiert und die Türkei zu einem strikten Folterverbot sowie zum Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit verpflichtet.

Yavuz Önen, Vorsitzender der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV), bilanzierte in einer Pressekonferenz in Istanbul im Januar 2006 die Arbeit der Organisation im Rahmen des Projektes „Aktive Beobachtung für die Demokratie“, das mit Erlass der EU-Anpassungsgesetze gestartet wurde. Danach dauere trotz aller vorgenommenen Gesetzesänderungen und Versprechungen, Folter nicht mehr zu dulden, die Folter an. So seien in der Zeit von November 2004 bis Dezember 2005 TIHV zufolge fünf Personen in Gewahrsam gestorben und mindestens 400 Personen gefoltert und misshandelt worden.
Die Praxis widerspreche eklatant der Ankündigung von Premierminister Tayyip Erdogan, Folter werde künftig nicht mehr toleriert. An die fünf Behandlungszentren hatten sich in diesem Zeitraum insgesamt 675 Personen wegen psychologischer Probleme aufgrund physischer Gewaltanwendung gewandt, davon 164 Frauen und zehn Kinder. „Von 180 Personen, die sich wegen Folter an uns gewandt haben, war die Hälfte außerhalb offizieller Festnahmezentren in unregistrierter Form gefoltert worden. Folter wird heute in Häusern, auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in Autobussen vorgenommen, an Orten, an denen sie nicht registriert und verfolgt werden kann. Die Tatsache, dass Folter juristisch und praktisch nicht verfolgt wird, spielt eine große Rolle bei ihrer Fortsetzung,“ so Yavuz Önen.
Der Verleger Ünsal Öztürk , kritisierte in der Pressekonferenz, dass in der Türkei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht umgesetzt würden, was insbesondere im Hinblick auf die kurdische Frage gelte: „Die Staatssicherheitsgerichte sind abgeschafft worden, die Gesetze haben sich geändert, aber die Bücherverbote sind immer noch wirksam.“ Yusuf Alatas vom IHD sowie Alaattin Dincer von der Lehrergewerkschaft Egitim Sen äußerten, dass es hinsichtlich der Organisierungs- und Gedankenfreiheit sowie Folter keinen nennenswerten Fortschritt gegeben habe.
Die unversöhnliche Haltung der deutschen Politik gegenüber den Kurdinnen und Kurden und der reflexartige Blick deutscher Behörden auf Kurdinnen und Kurden als Bedrohung der so genannten inneren Sicherheit der BRD, wirkt auf die Menschen zerstörerisch und ist wenig dazu angetan, Vertrauen zu schaffen. Eigentlich verbriefte Grundrechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Organisierungsfreiheit sind schon seit Jahren für Kurdinnen und Kurden massiv eingeschränkt oder zeitweise außer Kraft gesetzt. Die Bundesrepublik unterstützt mit ihrer Verbots-, Asyl- und Repressionspolitik indirekt die Strategie der türkischen Regierung, die weiterhin auf Gewalt und Kapitulation setzt und bis heute eine auf Vernunft und Realität basierende politische Lösung der Kurdenfrage verhindert. Diese Spirale der Ausweglosigkeit muss endlich durchbrochen werden – in der Türkei und in Deutschland.
(Azadî, 24. Januar 2006)