Zeitschriften-Abo allein nicht strafbar
Allein die Zeitschrift eines verbotenen Vereins zu abonnieren, gilt laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht automatisch als dessen strafbare Unterstützung. Nur eine aktive Verteilung der Zeitung sowie die Ausübung anderer Funktionen könne als Unterstützung gelten. Ein anderslautendes Urteil des Landgerichts (LG) Koblenz wurde aufgehoben und muss neu verhandelt werden. Dieses hatte einen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eine Zeitschrift des verbotenen islamistischen Vereins „Kalifatstaat“ bezog.
Aktenzeichen: 3 StR 333/05
(Azadî/FR, 3.1.2006)
Bundesverfassungsgericht:
Zu lange Verfahrensdauer
Erneut hat das Bundesverfassungsgericht Verzögerungen in Strafprozessen beanstandet, die zu überlangen Zeiten der Untersuchungshaft führen, die Tatverdächtige bis zu ihrem Urteil absitzen müssen. Nach der neueren Rechtsprechung wird auch die Zeit für Revisionsverfahren als zu lang beanstandet.
Eine über sechs Monate dauernde U-Haft ist nur bei besonders schwierigen oder umfangreichen Ermittlungen oder einem sonstigen wichtigen Grund zulässig. Bei Haftsachen existiert ein Beschleunigungsgebot, was bedeutet, dass Strafverfahren vorrangig abzuschließen sind.
Aktenzeichen: 2 BvR 2057/05
(Azadî/FR, 4.1.2006)
Pilotverfahren: Urteil nach §129b Strafgesetzbuch
Seit August 2002 können Personen, die mutmaßlich einer ausländischen als terroristisch eingestuften Organisation angehören oder diese unterstützen, nach § 129b angeklagt werden. Voraussetzung hierfür ist danach nicht (mehr), dass eine derartige Organisation über einen Stützpunkt im Inland verfügt. Insofern ist das geschilderte Verfahren von weit reichender Bedeutung. Ob und inwieweit der § 129b StGB auch bei Aktivist(inn)en von PKK/KONGRA-GEL zur Anwendung kommt, bleibt abzuwarten.
Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe wurde der Iraker Lokman M. vom Oberlandesgericht (OLG) München zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Senats sah es als erwiesen an, dass er als Mitglied der Terrororganisation Ansar al-Islam so genannte Gotteskrieger angeworben, Landsleute nach Europa geschleust und Geld beschafft habe. Der Anklagte hat seinen Angaben zufolge nur im Dienste der Religion gehandelt. Mit dem Urteil waren die Richter dem Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW) gefolgt. Die Verteidiger hatten die Vorwürfe der Anklage teilweise zurückgewiesen und auf eine deutlich niedrigere Haftzeit plädiert.
Laut Angaben Frankfurter Rundschau werden bisher 63 Ermittlungsverfahren nach §129b geführt. In diesem Jahr ist deshalb mit weiteren Prozessen zu rechnen. So wird demnächst das Verfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied von Al-Qaeda vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf beginnen.
(Azadî/FR, 13.1.2006)
Schadenersatz wegen
Auslieferung verweigert
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. hat einem Deutschen Schadenersatz und Schmerzensgeld verweigert, der nach den Vorschriften des inzwischen außer Kraft gesetzten Europäischen Haftbefehls nach Spanien ausgeliefert worden war. Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die damalige Entscheidung gültig bleibe, auch wenn die EU-Vereinbarung in Deutschland nicht angewendet werden darf. Im Mai 2005 hatte das OLG der Auslieferung des Antragstellers an Spanien zugestimmt. Der Mann musste dort daraufhin eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen. Im Juli 2005 wurde die Auslieferungsregelung durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
Das OLG sah sich nun nicht veranlasst, sich erneut mit der Sache zu befassen.
Aktenzeichen: 2 AuslA 45/05
(Azadî/FR, 14.1.2006)