Pro Asyl: Gefährliches Pingpongspiel mit Flüchtlingen
Flüchtlingsvereine koordinieren ihre Arbeit
Flüchtlingsorganisationen in sieben EU-Ländern wollen ihre Zusammenarbeit verbessern, um gemeinsam für eine menschenwürdige Asylpolitik einzutreten. Im Netzwerk „Crossborder Asylum Network“, das von der deutschen Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge koordiniert wird, sind Gruppen aus Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien zusammengeschlossen. Zunehmend werde nicht mehr nach Fluchtgründen, sondern primär nach dem Fluchtweg gefragt. Die Folge der „Dublin II-Vereinbarung“ (Prinzip des „sicheren Drittstaates“) sei, dass die Randstaaten der EU einseitig belastet würden, während zentral gelegene Länder ihre Verantwortung abschieben könnten. Dies bedeute laut Pro Asyl ein „zynisches Pingpongspiel mit Flüchtlingen“. Als gemeinsamer Arbeitsschwerpunkt sei geplant, die Aufnahmebedingungen in den EU-Ländern zu analysieren, um der EU-Kommission Vorschläge zu unterbreiten.
(Azadî/ND, 30.12.2005)
Im Vorjahr niedrigste Asylbewerberzahl seit 1983
Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Asylbewerber einen neuen Tiefstand erreicht. Nur noch 28 914 Flüchtlinge beantragten laut Bundesinnenministerium Asyl in Deutschland, 18,8 Prozent weniger als 2004. Die Anträge sanken damit auf den niedrigsten Stand seit 1983. Lediglich 411 Personen erhielten den Status der Asylberechtigung (bei 48 102 Entscheidungen insgesamt). Über 9 114 Anträge waren zum Jahresende noch nicht entschieden. Bundesinnenminister Schäuble kündigte an, „die Ausreisepflicht bei nicht bleibeberechtigten Personen noch effektiver durchzusetzen“. Pro Asyl zufolge sieht es bei der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 60 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) nicht besser aus. 2053 Personen erhielten diesen Status.
(Azadî/FR/jw/Pro Asyl, 9.1.2006)
Struktureller Rassismus
Katastrophale Flüchtlingspolitik Deutschlands
In einem Interview mit der jungen welt über „Abwehrmechanismen gegen Flüchtlinge“ und die geringe Zahl der anerkannten Asylbewerber, äußert Volker Maria Hügel, Vorstandsmitglied der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, u.a., dass „allen voran das Bundesverwaltungsgericht regelmäßig EU-Standards missachtet“. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration arbeite darüber hinaus „schlampig bis regelwidrig“, indem es „Aussagen von Flüchtlingen falsch bewertet oder Widersprüche im Verfahren nicht aufgeklärt werden.“ Statt einer „individuellen Auseinandersetzung mit den Fluchtgründen“ würden oft „Textbausteine verwendet“. Das „staatliche Desinteresse“ überlagere das „Prüfungs- und Anhörungsverfahren“. Volker Maria Hügel kritisierte ferner, dass es in Deutschland „keinen Schutz für Traumatisierte“ gebe und „im Asylverfahren nicht anerkannt“ würden: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, die dabei waren, in Deutschland Fuß zu fassen, das Land wieder verlassen sollen, ohne dass ihre Sicherheit gewährleistet ist.“
(Azadî/jw, 12.1.2006)

Bundesinnenministerium legt Verschärfungsentwurf vor
Ausreisepflicht soll noch effektiver werden
Das Bundesinnenministerium legte zur Abstimmung mit den anderen Ressorts einen 260-seitigen Gesetzentwurf zum Ausländerrecht vor, das erhebliche Verschärfungen vorsieht. So ist vorgesehen, dass Ehepartner beim Familiennachzug erst ab dem 21. Lebensjahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Ausdrücklich untersagt wird eine Aufenthaltserlaubnis bei Scheinehen - um der Zwangsprostitution zu begegnen, wie es aus dem Innenministerium hieß. Außerdem soll künftig jeder Ausländer „auf Verlangen“ ein digitales Foto vorlegen, das grundsätzlich im Ausländerzentralregister gespeichert werden darf und das bei Zweifeln an der Identität eine Recherche auf Grund biometrischer Merkmale erlaubt. Für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels soll in vielen Fällen der Nachweis einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gefordert werden. Die Abschiebehaft soll ausgeweitet, ein Abschiebehaftbefehl als Voraussetzung für die Festnahme von Flüchtlingen zum Zwecke der Abschiebung oder Inhaftierung entbehrlich werden. Mitarbeiter von Ausländerämtern sollen befugt werden, Festnahmen vorzunehmen.
(Azadî/FR,jw, 9.1.2006)
Justiz- und Innenminister-Treffen zur Flüchtlingsabwehr
Die Innen- und Justizminister aus 30 Ländern (EU 25, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Türkei und Mazedonien), die Chefs von Europol und des UNO-Flüchtlingshochkommissariats trafen in Wien zusammen. Ihr Hauptaugenmerk legten sie auf die verstärkte Kooperation in Flüchtlings- und Migrationsfragen. Es ging ihnen um die Effektivierung der Rückführung „falscher Flüchtlinge“ (illegal in EU-Europa weilende Menschen) aus dem Osten und Süden und so genannte regionale Schutzprogramme für Flüchtlinge aus Afrika und Asien. Weiter gearbeitet werde am Aufbau von Flüchtlingslagern außerhalb der EU. Außerdem soll bis Ende Januar die von allen EU-Staaten akzeptierte Liste „sicherer Drittstaaten“ fertiggestellt sein. Zudem soll die europäische Polizeibehörde EUROPOL – so die Absicht der Innen- und Justizminister - stärkere operationelle Befugnisse im Aufspüren islamistischer Extremisten erhalten.
(Azadî/ND, 14.1.2006)
Beckstein abschieben – «und wir sind ihn los»
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Minister Günther Beckstein, will Ausländer, die von den Behörden als „gefährlich“ eingestuft, wegen Folter- oder Todesstrafendrohung aber nicht abgeschoben werden können, in Haft nehmen oder ihnen elektronische Fußfesseln anlegen lassen. Er halte es für einen „unerträglichen Zustand“, wenn ein solcher Mensch „in Deutschland als freier Mann herumlaufe“. Die von ihm vorgeschlagene Methode werde hingegen „solche Leute“ dazu bringen, „freiwillig auszureisen“. Freiwillig könne „der Ausländer“ dann „überall hingehen – und wir sind ihn los“. Den kürzlich in München wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§129b StGB) zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilten irakischen Kurden Lokman M. möchte Beckstein „schon während der Haftzeit ausweisen“. Und wenn er frei komme, „muss er sofort in ein Flugzeug verfrachtet und abgeschoben werden“. Entsprechende Änderungen sollen im Zuwanderungsgesetz festgeschrieben werden. „Beckstein will Guantánamo nach Deutschland holen,“ erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck.
(Azadî/ND/FR, 16.1.2006)
Human Rights Watch:
Anti-Terror-Kampf verletzt Menschenrechte
Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat in ihrem Jahresbericht 2005 nicht nur die Anti-Terror-Politik der USA scharf kritisiert, sondern auch Vorwürfe gegen mehrere EU-Länder erhoben, die die Menschenrechte durch „Anti-Terror-Gesetze“ aufweichen würden. Der Kampf gegen mutmaßliche Terroristen würde oft als Vorwand benutzt, um gegen politische Gegner vorzugehen. Gerügt wird vom HRW u. a. der Passus im deutschen Einwanderungsgesetz, nach dem eine Ausweisung von „Hasspredigern“ erlaubt werde.
(Azadî/FR, 19.1.2006)