Norwegen:
PKK ist eine legitime Organisation
Wie die Sprecherin des norwegischen Außenministeriums, Anne Lene Dale Sandsten, gegenüber der kurdischen Nachrichtenagentur ANF erklärte, bewertet die norwegische Regierung die PKK als eine legitime Organisation. „Die EU hat diese Organisation auf ihre Terrorliste aufgenommen. Aber für uns ist das nicht akzeptabel“, sagte sie. Das Außenministerium verfolge die Entwicklungen in der kurdischen Frage sehr genau und stehe in Kontakt mit verschiedenen kurdischen Gruppen. Auch norwegische Parteien wie die Arbeiterpartei, die Sozialistische Linke oder die Bauernpartei betrachten diese Thematik mit großer Sympathie. Auf die Frage, ob die Regierung Norwegens die PKK oder den KONGRA-GEL als terroristisch ansehe, antwortete Sandsten: „Das ist nicht möglich. Um sich eine Meinung über diese Organisationen bilden zu können, müssen wir, um zu einem Meinungsaustausch zusammenfinden, direkt mit ihnen in Verbindung stehen. Erst dann können wir ein Urteil fällen. Wir bezeichnen die Organisationen nicht als terroristisch, nur weil die EU das tut.“
Norwegen sieht die EU-Terrorliste als ein Hindernis für unabhängige Initiativen für Frieden und Vermittlung. Die Liste werde ständig geändert und um neue Namen erweitert, ohne dass der Regierung die Gelegenheit gegeben würde, sich hierzu zu äußern.
Laut ANF haben kurdische Institutionen in Norwegen in den vergangenen zwei Jahren intensive Lobbyarbeit geleistet, um die PKK und den KONGRA-GEL von der Terrorliste streichen zu lassen. So wurde die EU in einer Petition von 20 norwegischen Intellektuellen und Persönlichkeiten aufgefordert, die PKK von der Liste zu nehmen. Außerdem hatte sich das Komitee der Freunde des kurdischen Volkes wegen finanzieller Unterstützung des KONGRA-GEL selbst angezeigt.
(Azadî/ANF/ISKU, 17.1.2006)
Institutioneller Rassismus in Deutschland
Meldungen und Berichte über drastische Verschärfungen des Zuwanderungsrechts, erneut erleichterte Abschiebungen, diskriminierende Loyalitätstests für einbürgerungswillige Muslime oder die Nutzung möglicher Foltergeständnisse „im Kampf gegen den Terrorismus“, beherrschen seit Wochen die deutsche Innenpolitik. In diese Flüchtlingsabwehrstrategie passt das menschenverachtende Verlangen des derzeitigen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Günther Beckstein, einen „gefährlichen“ Ausländer, der wegen Folter- und Todesstrafendrohung nicht abgeschoben werden kann, in Haft nehmen oder mit elektronischen Fußfesseln anlegen zu lassen, damit dieser in Deutschland nicht „als freier Mann herumlaufen“ kann. Auf diese Weise könnten „solche Leute“ dazu gebracht werden, „freiwillig auszureisen“. Deutlicher kann es nicht gesagt werden: Ausländerinnen und Ausländern soll in diesem Land die Luft zum Atmen und jegliche Lebensperspektiven genommen werden. Die Haltung, wirtschaftliche, politische und soziale Krisen den ausländischen Menschen anzulasten und politische Entscheidungen zunehmend auf Kosten der Menschenrechte, internationaler Abkommen und moderner Rechtsnormen zu treffen, ist in diesem Land ohnehin sehr ausgeprägt. Es scheint, dass hierfür jedes Mittel Recht wird.
YEK-KOM und AZADÎ protestieren schärfstens gegen diese zynische, menschenfeindliche, rassistische und anti-demokratische Politik, die zur Folge hat, dass ohnehin bestehende Vorurteile gegen Ausländer/innen geschürt werden und die Mauern innerhalb der Gesellschaftsgruppen immer höher auf- statt abgebaut werden.
Die demokratische Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich gegen dieses zweifellos provozierende, erniedrigende und ausgrenzende Verhalten gegenüber ausländischen Mitmenschen aktiv einzusetzen.
Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung ihre eigene Politik hinterfragt und nicht die ausländischen Mitbürger/innen für alle Fehlentwicklungen verantwortlich macht.
YEK-KOM, Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V.
AZADÎ, Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.
(16. Januar 2006)

Bundesamt droht mit Widerruf der Asylanerkennung
Angeblich keine Verfolgung mehr in der Türkei
Der Kurde C.E. erhielt Ende Dezember 2005 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Mitteilung, dass in seiner Anerkennung als Asylberechtigter ein Widerrufsverfahren eingeleitet worden sei, weil angeblich „die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen“. Die Behörde behauptet lapidar, dass „nunmehr mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen“ werden könne, dass in der Türkei „zum heutigen Zeitpunkt noch Verfolgungsmaßnahmen drohen.“ Die „angeblichen Verfolgungsgründe aus 1986“ seien „wegen der Amnestien, Strafrechtsreformen und weiteren Reformen weggefallen“. Außerdem bestehe „das Dorfschützersystem kaum noch“ und „die PKK in der Türkei, auch im Südosten“ habe „fast keinen Einfluss mehr.“ Abschiebungsverbote lägen demnach nicht mehr vor und einer „Rückkehr in Ihr Heimatland“ stünde nichts mehr entgegen. Für „etwaige politische Aktivitäten innerhalb des Bundesgebietes“ solle der Betroffene „entsprechende Nachweise“ vorlegen. Gegen den Bescheid des Bundesamtes wurde Beschwerde eingelegt.
(Azadî)
Yeni Özgür Politika:
Prokurdische Zeitung wieder auf dem Markt
Die prokurdische Zeitung Özgür Politika, die der damalige Bundesinnenminister Otto Schily am 5. September 2005 verbieten ließ, erscheint seit dem 16. Januar 2006 wieder, jetzt unter dem Namen Yeni Özgür Politika (Neue Freie Politik). Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) hatte mit Entscheidung vom 18. Oktober 2005 die erlassene Verbotsverfügung aufgehoben und war damit dem von den Anwälten des Verlages eingereichten Eilantrag gefolgt. Das beschlagnahmte Vermögen sowie alle seinerzeit beschlagnahmten Arbeitsmaterialien von Verlag und Redaktion wurden inzwischen wieder zurückgegeben.
(Azadî)
Haftbefehl gegen Ladenbesitzer wegen Brandstiftung
PKK zu Unrecht beschuldigt
Umfangreiche Ermittlungen des Landeskriminalamtes 45, zuständig für Branddelikte, haben jetzt die Behauptung eines Ladenbesitzers widerlegt, dass angeblich die PKK sein Geschäft in der Hamburger Osterstraße angezündet habe. Der Mann und fünf Komplizen wurden wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.
Das Geschäft brannte am 23. September 2005. Es entstand ein Sachschaden von ca. 80 000 Euro. […] Noch während der Löscharbeiten erschien der 32-jährige Ladenbesitzer Süleyman E. am Einsatzort und brach beim Anblick seines brennenden Geschäftes zusammen. Er machte die PKK für die Brandstiftung verantwortlich und behauptete, er habe Ärger mit der PKK. Die Beamten des LKA sicherten diverse Spuren in dem Geschäft. So stellten die Ermittler fest, dass der Laden vor Brandausbruch verschlossen war, sich im Inneren aber mehrere Brandherde befunden haben, die mit Brandbeschleuniger und einem Zeitverzögerungsmechanismus versehen waren. Aus diesem Grund müssten die Ermittler davon ausgehen, dass der Täter einen Schlüssel für das Geschäft gehabt hatte. Nach umfangreichen Ermittlungen konnten die Beamten den Tathergang zweifelsfrei rekonstruieren und alle Beteiligten überführen. Demnach hatte der Ladenbesitzer jemanden gesucht, der ihm das Geschäft anzündet, um dann die Versicherungssumme zu kassieren, nachdem ein Verkauf des sehr schlecht laufenden Ladens mangels Interessenten gescheitert war. […] Die Ermittler des LKA 45 haben gestern die beiden Brandstifter vernommen. Die beiden Tatverdächtigen legten ein Geständnis ab. […]
(Azadî/free-radio/Pressestelle Polizei Hamburg/ISKU, 18.,19.1.2006)