AZADI infodienst nr. 38
januar 2006


Das Letzte

 

Geheime Missionen:
Warum manche Kurden rein dürfen und andere raus müssen

Laut einer Meldung der kurdischen Nachrichtenagentur „Ajansa Nûceyan a Firatê“ (ANF) vom 13. Januar 2006 sollen sich Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) in der südkurdischen (Nordirak) Stadt Süleymania mit Kani Yilmaz, der sich vor einiger Zeit vom KONGRA-GEL getrennt hatte, getroffen haben. Dabei sei über den Wunsch von Yilmaz, nach Deutschland zu kommen, gesprochen worden. Der BND habe ihm eine Zusammenarbeit angeboten. Yilmaz soll zugesagt haben, gegen ein geregeltes Einkommen, eine Wohnung und Sicherheit in Deutschland Informationen über PKK-Strukturen in Europa, der Türkei, dem Iran und Irak zu liefern. Es sei in Kürze damit zu rechnen, dass Yilmaz in die Bundesrepublik einreist.

Kani Yilmaz (bürgerlicher Name Faysal Dunlayici) war an der offiziellen Gründung der PKK am 28. November 1978 beteiligt. Er wurde 1980 verhaftet und zu 21 Jahren Haft verurteilt; wegen seiner politischen Verteidigung erhöhte sich die Strafe auf weitere acht Jahre. Nach neuneinhalb Jahren wurde er 1989 entlassen. Er verließ die Türkei und reiste im Februar 1993 nach Deutschland ein, wo er wegen seiner politischen und journalistischen Betätigung als politischer Flüchtling anerkannt wurde. Er arbeitete dann als Europasprecher der ERNK. Auf dem Weg zu Gesprächen im britischen Parlament, wurde er im Oktober 1994 in London verhaftet und aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs (BGH) wegen „Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung“ im August 1997 an die Bundesrepublik ausgeliefert, wo er bis zum 11. Februar 1998 in der JVA Celle einsaß. Kurz vor Urteilsverkündung hatte die Bundesanwaltschaft (BAW) den § 129a-Vorwurf fallengelassen und erklärt, es sei nur noch von einer „kriminellen“ Vereinigung auszugehen. Das OLG Celle machte Dunlayici als PKK-Führungsmitglied für angeordnete Brandanschläge und Sachbeschädigungen des Jahres 1993 verantwortlich. Mit der Urteilsverkündung (7,5 Jahre Haft) erfolgte auch die Freilassung, weil das Gericht die Auslieferungshaft in Großbritannien angerechnet hatte. Anders als bei „Terrorismus“-Verfahren üblich, habe man „eine ungewöhnliche Kooperation und Verständigung zwischen Bundesanwaltschaft und Verteidigung und dem Staatschutzsenat“ erlebt, erklärte der damalige Verteidiger, Dr. Rolf Gössner. Nach seiner Freilassung setzte Dunlayici seine politische Tätigkeit fort. Nach der Verschleppung des damaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan aus Kenia in die Türkei im Februar 1999, verließ Dunlayici Europa und ging in die Berge des Nordiraks und war dort für PKK/KADEK in diversen Funktionen tätig. Aufgrund inhaltlicher Auseinandersetzungen, verließ er im Herbst 2003 gemeinsam mit anderen die Organisation, kehrte aber im Februar 2004 kurz vor Gründung von KONGRA-GEL wieder zurück. Zusammen mit einer Gruppe um Osman Öcalan verließ er dann endgültig im Sommer 2004 KONGRA-GEL, um im September 2004 in Südkurdistan/Nordirak mit Osman Öcalan u.a. als Gegenkraft zu KONGRA-GEL die Partei PWD zu gründen.
Sollte die ANF-Meldung zutreffen, hat Faysal Dunlayici einen klaren Auftrag, nämlich daran mitzuwirken, die kurdische Bewegung zu zerschlagen und sich als bezahlte Alternative zu entwickeln, um dem deutschen Staat als einem ihm genehmen Dialogpartner für die kurdische Frage zu Diensten zu sein.
Dass der Fall Dunlayici kein Einzelereignis ist und sich bestimmte kurdische Personen in die Interessen des deutschen Staates einbinden lassen, macht ein weiterer Hinweis in der ANF-Meldung vom 13. Januar 2006 deutlich: So soll der einstige PKK-Aktivist Hasan Atmanca der deutschen Polizei umfangreiche Informationen über PKK-Strukturen geliefert haben.
Der Kurde wurde am 4. Februar 2005 bei seiner Einreise aus Armenien aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshofs (BGH) auf dem Flughafen Frankfurt/M. festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, von April 1999 bis Juli 2001 in der Europaführung der ERNK – später „Kurdische Demokratische Volksunion“, YDK – tätig gewesen zu sein. Das Oberlandesgericht (OLG) verurteilte ihn wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Dezember 2005 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Atmanca hatte sich laut ANF vor seiner Verhaftung in Frankfurt/M. von KONGRA-GEL getrennt.

Während eine Vielzahl politisch aktiver Kurd(inn)en oder ehemalige politische kurdische Gefangene in der Türkei größte Probleme haben, in der BRD als politische Flüchtlinge anerkannt zu werden, setzen deutsche Behörden in gewohnter Tradition darauf, Menschen für ihre besonderen Interessen zu instrumentalisieren und abzuschöpfen und ihnen hierfür jede Unterstützung zuteil werden zu lassen. Mitunter treffen allerdings gemeinsame Ziele eines Staates und bestimmter Personen, die bereit sind, die eigenen Leute „ans Messer zu liefern“, zusammen.

(Azadî/ANF/ISKU, 13.1.2006)

 

 

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