AZADI infodienst nr. 39
februar 2006


unterstÜtzungsfÄlle

 

AZADI unterstützt Kurdinnen und Kurden im Gefängnis, vor Gericht und bei Ermittlungsverfahren. Wofür wir Ihre/Eure Spenden u.a. verwenden, soll nachfolgend eine Auswahl von Fällen aus Februar 2006 zeigen:

In der Strafvollstreckungsangelegenheit des §129-Gefangenen Hasan A. zur Erreichung einer Entlassung nach 2/3, entstanden Anwaltsgebühren in Höhe von 835,20 Euro, an denen sich Azadî mit einem Betrag von 240,— Euro beteiligt hat.

In einem Ausbürgerungsverfahren wegen angeblich verheimlichter politischer Aktivitäten, hatte der Kurde M.R. den Anwalt gewechselt. Von der Schlussrechnung des vorhergehenden Anwalts, übernahm Azadî 264,— Euro.

Wegen der Verweigerung der Einbürgerung im Falle einer kurdischen Jugendlichen wegen deren Aktivitäten in einem kurdischen Verein, war ihre Rechtsanwältin zur Vorbereitung eines Widerspruchs initiativ geworden. Die Mandantin entschied sich jedoch später gegen die Einlegung des Widerspruchs. An den Kosten beteiligte sich Azadî mit einem Betrag von 162,— Euro.

Für den politischen Gefangenen Nadir Y. beantragte seine Verteidigerin die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung. Azadî leistete Unterstützung in Höhe von 180,— Euro.

Wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz, war gegen Tacim B. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.128,— Euro Anwältinnengebühren übernahm Azadî vollständig.

Wegen einer Polizeirazzia in einem kurdischen Verein im April 2005 mit der Begründung von Verstößen gegen das Vereinsgesetz, entstanden für Akteneinsichtnahme etc. Anwältinnengebühren, an denen sich Azadî mit einem Betrag von 145,— Euro beteiligt hat.

 

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