AZADI infodienst nr. 39
februar 2006


gerichtsurteile

 

Keine Abschiebung moderner Irakerinnen

Das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen hat entschieden, dass eine junge Irakerin, die seit 1992 in der BRD lebt, aufgrund ihres westlichen Lebensstils nicht abgeschoben werden darf. Nach Auffassung der Richter sei die Lage von allein stehenden Frauen, die sich nicht den Moralvorstellungen in Irak anpassen, „mehr als prekär“. Die Klägerin müsse dort innerhalb der kürzesten Zeit mit Übergriffen rechnen. In Irak hätten solche Frauen keine Chance, menschenwürdig zu leben. Bei seiner Entscheidung stützte sich das Gericht vor allem auf Berichte des Auswärtigen Amtes. Das Urteil ist rechtskräftig.
Aktenzeichen: 2 A 90/05

(Azadî/FR, 1.2.2006)

«Abstrakte» Schleierfahndung verfassungswidrig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Möglichkeiten verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen bei der Schleierfahndung erheblich eingeschränkt. Die Richter erklärten völlig grundlose Durchsuchungen für verfassungswidrig. Insbesondere reiche eine „abstrakte Gefahr“ als Begründung nicht aus, eine Person zu durchsuchen, die auf einer Durchgangsstraße unterwegs sei oder grenzüberschreitende Verkehrsmittel benutze. Mitgeführte Sachen einer Person müssten „durch ein Mindestmaß an Indizien untermauert“ sein. Hierzu zählten die Richter auch polizeiliche Lageerkenntnisse sowie vorhandene Täterprofile oder Fahndungsraster.

(Azadî/FR, 10.2.2006)

Zur Abschreckung:
Arbeitgeber muss Abschiebekosten zahlen

Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz wies in einem Urteil die Klage eines Geschäftsmannes gegen den Kreis Bad Kreuznach ab. Der Kreis hatte diesem die Kosten für die Abschiebung eines Mannes aus Marokko auferlegt, der trotz fehlender Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ein Jahr lang in einem Café gearbeitet hatte, dessen Mehrheitsgesellschafter der Geschäftsmann ist. Die Flugkosten belaufen sich auf 530,26 Euro; berechnet wurden ferner 51 Euro für eine Hafttauglichkeitsuntersuchung. Zudem musste die GmbH 7030 Euro Sozialbeiträge an die AOK Rheinland-Pfalz nachzahlen.
Aktenzeichen: 3 K 507/05.KO

(Azadî/FR, 11.2.2006)

VGH Hessen: Kein Asyl mehr für syrisch-orthodoxe Christen
Angeblich politischen Verhältnisse in der Türkei stabil

Syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei haben in Deutschland keinen Anspruch mehr auf Asyl. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 22. Februar in einem Grundsatzurteil. Nach Auffassung der Richter hätten sich die politischen Verhältnisse im Südosten der Türkei inzwischen derart stabilisiert, dass syrisch-orthodoxen Christen keine Verfolgung mehr wegen ihrer Gruppenzugehörigkeit befürchten müssten. Dies ergebe sich u.a. aus den Lageberichten des Auswärtigen Amtes. Nach Schätzungen leben rund 60 000 syrisch-orthodoxe Christen in der BRD. Zehntausende flohen aus der Türkei, weil sie vor allem bei Kämpfen zwischen der türkischen Armee und Kurden zwischen die Fronten gerieten.
Aktenzeichen: 6 UE 2268/04.A

(Azadî/FR, 23.2.2006)

VG Frankfurt: «Hassprediger» darf abgeschoben werden

Der mutmaßliche „Hassprediger“ Said Khobaib S. darf nach Afghanistan abgeschoben werden, urteilte das Frankfurter Verwaltungsgericht. Er soll in seinen Predigten in einer Frankfurter Moschee zum „Heiligen Krieg“ aufgerufen haben. Weil sich die politische Lage in Afghanistan angeblich fortschreitend stabilisieren würde, seien er und seine Familie bei einer Rückkehr nicht gefährdet und müssten daher in Deutschland nicht mehr geduldet werden. Auch könne die Familie dort ihren Unterhalt bestreiten. Gegen das Urteil kann beim Verwaltungsgericht in Kassel Berufung eingelegt werden.
Aktenzeichen: 5 E 5870/04

(Azadî/FR, 22.2.2006)

 

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