Neue Abschottungsrunde eingeläutet
Anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zu Änderungen im Zuwanderungsgesetz durch das Kabinett, fordert PRO ASYL die Bundesregierung auf, eine Bleiberechtsregelung im Zuwanderungsgesetz zu verankern. Die Ankündigung einiger CDU- und SPD-Politiker, eine derartige Regelung erst nach dem Evaluierungsbericht Mitte des Jahres zu behandeln, wird von Pro Asyl kritisiert, weil bis dahin „das Änderungsgesetz längst verabschiedet“ sei. In der Zwischenzeit würden „Abschiebungen mit unverminderter Härte weitergehen“, vor allem betreffe dies Menschen, „die seit vielen Jahren in Deutschland leben und unter eine Bleiberechtsregelung fallen könnten.“ Deshalb solle ein vorläufiger Abschiebestopp erlassen werden, „damit die Betroffenen noch in Deutschland sind, wenn es zur politisch gewollten Lösung kommt“, so die Flüchtlingsorganisation. Mit dem Gesetz soll „eine neue Runde zur Abschottung Deutschlands eingeleitet werden.“
(Azadî/Pressemitteilung Pro Asyl, 2.2.2006)
VG Gießen legitimiert Menschenrechtsverstöße der Türkei
Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat den Asylfolgeantrag des kurdischen Kriegsdienstverweigerers Zeynettin Ers abgelehnt. Zwar bestehe, „durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Kläger wegen seiner erklärten Weigerung, den Wehrdienst abzuleisten, im Falle seiner Rückkehr mit einer Strafverfolgung zu rechnen“ habe, doch zähle Kriegsdienstverweigerung „nicht zu dem Bestand der asylrechtlich geschützten Rechtsgüter“. Das Gericht räumt weiter ein, dass der türkische Geheimdienst MIT auch oppositionelle Tätigkeiten in der BRD beobachte. Doch: „Schon wegen der hohen Anzahl der sich exilpolitisch engagierenden Personen kann der türkische Geheimdienst nicht jeden einzelnen Aktivisten überwachen.“ Rudi Friedrich vom Verein connection e.V. und Joachim Thommes von der DFG-VK empfinden es als „zynisch, dass das Gericht die Menschenrechtsverstöße der Türkei legitimiert“. Gegen die Entscheidung des VG Gießen hat Ers Rechtsanwalt Berufung eingelegt. In der Türkei gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung; sie gilt als Desertion. Am 24. Januar 2006 erst verurteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die türkische Regierung zu einer Entschädigungszahlung an den Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke, der vor 11 Jahren seine Einberufungspapiere verbrannt hatte und seither einer permanenten Verfolgung durch Militärpolizisten ausgesetzt ist. Nach zwei Jahren Haft tauchte der Kurde ab und ist ohne offiziellen Wohnsitz. Das Gericht urteilte, dass der „soziale Tod“, zu dem ihn die türkische Justiz verurteilt habe, „unvereinbar“ sei „mit dem Strafrecht einer demokratischen Gesellschaft“.
(Azadî/ND, 1.2.2006)

Frauen und Mädchen:
Verschleppt, zur Prostitution gezwungen, abgeschoben
500 000 Mädchen und Frauen werden nach Erkenntnissen der Vereinten Nationen jedes Jahr in Europa verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Deutschland ist in Westeuropa am häufigsten das Zielland. Schätzungen zufolge werden mehrere zehntausend Frauen und Mädchen nach Deutschland verschleppt.
400 000 Frauen arbeiten nach Schätzungen der Bundesregierung in Deutschland als Prostituierte; mehr als die Hälfte sind Migrantinnen. Täglich nehmen 1,5 Millionen Männer die „sexuellen Dienstleistungen“ dieser Frauen in Anspruch. Die sofortige Abschiebung droht den meisten Frauen, die bei Razzien in deutschen Bordellen ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis aufgegriffen werden. Fachleute kritisieren dieses Vorgehen, weil dadurch die Täter und nicht die Opfer geschützt würden.
Die Bedeutung von türkischen und deutsch-russischen Tätern in Deutschland ist nach Erkenntnissen von Sicherheitskreisen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Fachleute rechnen beim Frauenhandel mit einem Umsatz von 10 Milliarden Euro pro Jahr. Zwischen 35 000 und 100 000 Euro verdienen die Täter pro Opfer. Laut Bundeskriminalamt (BKA) gab es im Jahre 2004 lediglich 370 Verfahren. Gerade einmal ein Fünftel der Beschuldigten werden rechtskräftig wegen Menschenhandel verurteilt. Die Täter sind zu 85 Prozent Männer.
(Azadî/FR plus, 8.2.2006)
Tiefstand
Laut Bundesministerium des Innern: 31 Menschen wurden im Monat Januar 2006 als Asylbewerber anerkannt. Die Zahl der Asylsuchenden sank um 128 Personen auf 1969. 712 Flüchtlinge stellten Folgeanträge. Abgelehnt wurden die Asylanträge von 2274 Menschen.
(Azadî/FR, 8.2.2006)
Illegalisierte stärken
Die Bundestagsfraktion der Grünen will die Rechte illegalisierter in Deutschland lebenden Ausländer/innen erheblich stärken. So sollen laut Gesetzentwurf Krankenhäuser, Schulen und Arbeitsgerichte von der Meldepflicht ausgenommen werden.
(Azadî/FR, 9.2.2006)
Migrationsbeauftragte für bundeseinheitliche Einbürgerungskurse
Bayern fragt nach fast 200 «verfassungsfeindlichen» Gruppen
Die Bundesregierung beabsichtigt eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Einbürgerungskurse für Ausländer. “Wir bürgern schließlich jemanden in Deutschland ein, und nicht in ein Bundesland”, erklärte die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer. Ihr gehe es “um Hilfe für diejenigen, die sich einbürgern lassen wollen”. Wer sich um einen deutschen Pass bewerbe, solle sich in einem Staatsbürgerkurs “mit unserer Verfassung, unserer Geschichte, aber auch mit unseren Werten” beschäftigen. Pflichttests als Voraussetzung für eine Einbürgerung lehne sie – im Gegensatz zum Unions-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach – allerdings ab. Schließlich hätten Ausländer mit dem Wunsch nach einem länger gültigen Aufenthaltstitel ohnehin einen Sprach- und Orientierungskurs zu absolvieren.

Becksteins Rundumschlag gegen kurdische Organisationen
Die neuen, ab März gültigen bayerischen Einbürgerungsfragebögen stoßen auf harsche Kritik. In ihnen sollen Ausländer auch ankreuzen, ob sie “extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen” angehören oder sie unterstützen. Dazu zählt das Innenministerium Bayerns auch Spenden, den Erwerb von Presseerzeugnissen oder die Teilnahme an Veranstaltungen. Unter den aufgelisteten 193 als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen sind nicht nur Al Qaeda oder Ansar al-Islam zu finden, sondern auch nahezu alle linken türkischen und kurdischen Organisationen wie: die Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland (YEK-KOM) und Europa (KON-KURD), KADEK/KONGRA-GEL, die Partei der freien Frauen (PJA), die Föderation der Aleviten Kurdistans (FEK), Union der Kinder aus Kurdistan (YZK), Union der kurdischen Eltern (Yek-Mal), der kurdischen Lehrer (YMK), der Journalisten Kurdistans (YRK), der Bewegung der freien Jugend Kurdistans (TECAK), der Union der internationalen kurdischen Arbeitgeber (KARSAZ) oder auch der Yeziden aus Kurdistan (YEK). Selbst die Demokratische Partei Kurdistans/Irak (DPK-I) und die Patriotische Union Kurdistans/Irak (PUK) sind in der Bayern-Liste aufgeführt. Und auch die PDS wurde nicht vergessen. “Der kalte Krieger Beckstein schwingt die Gesinnungskeule,” erklärte Dietmar Bartsch, Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Dietmar Bartsch. Die Grünen im bayerischen Landtag werfen der Regierung “Gesinnungsschnüffelei” vor. Man wolle für Ausländer eine Art Damoklesschwert konstruieren, das sich irgendwann über ihnen senken kann. Beckstein verteidigt das Verfahren, mit dem sichergestellt werden könne, eine Einbürgerung noch Jahre später nicht zurücknehmen zu müssen.
(Azadî/ND/FR, 13., 17.2.2006)
NRW-Regierung will Gelder für Flüchtlingsarbeit streichen
Flüchtlingsrat: Kritiker sollen mundtot gemacht werden
Nach Plänen der im vergangenen Jahr gewählten Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW), soll der Flüchtlingsrat NRW keine Landesmittel mehr erhalten. Mit jährlich 150 000 Euro konnte die Organisation eine Geschäftsstelle unterhalten, in der sich vier Mitarbeiter insgesamt 2,5 Stellen teilten. Die Vermutung liege nahe – so Andrea Genten, Mitglied des Flüchtlingsrates –, dass diese Sparmaßnahmen dazu genutzt werden sollten, unliebsame Kritiker mundtot zu machen; denn: „Als Lobbyorganisation für Flüchtlinge legt der Flüchtlingsrat seit Jahren den Finger in die Wunden einer immer inhumaner werdenden Flüchtlingspolitik.“
(Azadî/ND, 14.2.2006)
EU-Kommission:
Asylpraxis der Mitgliedstaaten stärker harmonisieren
Die EU-Kommission plant eine verstärkte Zusammenarbeit im Kampf gegen so genannten Asylmissbrauch. Hierfür hat sie eine gemeinsame Datenbank mit Informationen über die Herkunftsländer der Asylsuchenden vorgeschlagen. Außerdem sollten die Asylsysteme der Mitgliedstaaten effizienter gestaltet werden. Nach Auffassung des EU-Innenkommissars Franco Frattini müsste sich die Praxis der Asylverfahren in den EU-Staaten annähern. Zu verbessern sei der Informationsaustausch und Umgang mit einem Massenandrang von Zufluchtsuchenden. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 wird derzeit von den EU-Staaten sehr unterschiedlich ausgelegt. So erhielten in Deutschland nur rund drei Prozent der Flüchtlinge aus Tschetschenien einen sicheren Asylstatus, in Österreich hingegen mehr als 90 Prozent und in der Slowakei null Prozent. Strittig ist, ob nur amtliche Lageberichte der Botschaften in den Herkunftsländern oder auch solche von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch berücksichtigt werden sollen.
(Azadî/FR, 18.2.2006)