Generalbundesanwalt klagt gegen mutmaßlichen PKK/KONGRA-GEL-Funktionär
Der Generalbundesanwalt (GBA) hat am 3. März 2006 Anklage gegen Halil D. wegen mutmaßlicher Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, als hoher Funktionär der PKK vom Jahre 2000 bis zu seiner Festnahme für den Bereich „Wirtschafts- und Finanzbüros“ der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK), ab Mai 2000 der Kurdischen Demokratischen Volksunion (YDK) und ab Juni 2004 der Demokratischen Vereinigung der Kurden (CDK) verantwortlich und tätig gewesen zu sein. Dieser Arbeitsbereich sei laut BAW „für den Bestand und die Tätigkeit des führenden Funktionärskörpers von existenzieller Bedeutung“. Der 36-jährige Politiker befindet sich seit seiner Festnahme in Darmstadt am 18. Oktober 2005 durch Beamte des Bundeskriminalamtes in Untersuchungshaft.
Der Prozess wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle stattfinden.
(Azadî/Pressemitteilung GBA v.17.3.2006)