AZADI infodienst nr. 41
april 2006


repression

 

EU-Haftbefehl muss generalüberholt werden

Als ein „Paradebeispiel für „Fehlentwicklungen im Bereich Inneres und Justiz“ der EU bezeichnete der Frankfurter Kriminologe, Peter-Alexis Albrecht, den EU-Haftbefehl. Es würden Bürgerrechte systematisch den Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen geopfert und auf das niedrigste Niveau heruntergepegelt. Die „jeweils schärfste Strafrechtspflege aller 25 Mitgliedstaaten“ würden zum „Maßstab der europaweiten Rechtspraxis erhoben“. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte nach einer parlamentarischen Experten-Anhörung den neuen Entwurf zum Europäischen Haftbefehl vor und ist von der Verfassungsfestigkeit des Textes überzeugt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli des vergangenen Jahres die Umsetzung der EU-Vorgabe kassiert und eine „grundrechtsschonende“ Neufassung gefordert. Die frühere FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht ihre Bedenken hinsichtlich des neuen Entwurfs bestätigt. Ihre Nachfolgerin habe sich „zu wenig mit den grundsätzlichen Bedenken Karlsruhes befasst“. Das Gesetz müsse generalüberholt werden.

(Azadî/FR, 13.4.2006)

BKA schmiedet kapitale Allianz

In Zukunft wird laut der Wochenzeitung „Die Zeit“ das Bundeskriminalamt (BKA) mit 40 bis 45 Unternehmen zusammenarbeiten: „Bei dieser Größenordnung soll es dann bleiben“, so BKA-Präsident Jörg Ziercke. Am 23. März hatte das BKA in Wiesbaden mit den Sicherheitschefs von 18 weltweit tätigen Unternehmen über die Pläne einer Kooperation gesprochen. Bereits auf der BKA-Herbsttagung im November 2005 hatte Ziercke eine „neue Allianz“ im Kampf gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität (OK) angekündigt. So erhofft sich das BKA Informationen, die die Konzerne mit ihren Sicherheitsapparaten zusammentragen. Geplant seien gegenseitige Hospitanzen und eine jährliche Konferenz mit den Unternehmen. Die Abteilung „Internationale Koordinierung“ als Kontaktstelle in Berlin verfüge bereits über einen Mitarbeiter.

(Azadî/ND, 20.4.2006)

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zum Seitenanfang   zum Seitenanfang