AZADI infodienst nr. 41
april 2006


gerichtsurteile

 

OVerwG Saarland:
Bei Abwendung von PKK gibt’s Einbürgerung

Frühere Kontakte von Kurden zur PKK müssen einer Einbürgerung in Deutschland nicht entgegenstehen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in mehreren Verfahren über Ansprüche von Kurden, die seit langer Zeit rechtmäßig in der BRD leben, eingebürgert zu werden, entschieden. Hierbei sei in jedem einzelnen Fall entscheidend, ob der Bewerber/die Bewerberin hat glaubhaft machen können, sich dauerhaft von der Organisation abgewandt zu haben. Die an die Glaubhaftmachung gestellten Anforderungen richteten sich dabei nach Art, Gewicht und Häufigkeit der Unterstützungshandlungen sowie der seither verstrichenen Zeit. 5 der Einbürgerungsbewerber hatten 2001 Formulare mit der Überschrift „Auch ich bin PKK’ler“ unterzeichnet. Von zwei Bewerbern wurde eine Einbürgerung abgelehnt, weil sie immer wieder die PKK mit Spenden, dem Verteilen von Zeitschriften und der Teilnahme an Veranstaltungen unterstützt hätten.
Aktenzeichen: 1 R1/06, 1 R2/06, 1 Q3/06 und 1Q4/06

(Azadî/FR/nn3/06, 1.4.2006)

OLG: Mehr Richter statt längere U-Haft

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm darf die Überlastung eines Strafgerichts kein Grund sein für eine längere Untersuchungshaft. Sieht sich ein Gericht nicht in der Lage, seine Verfahren rechtzeitig abarbeiten zu können, müssten neue Richterstellen geschaffen werden. In diesem dem Urteil zugrunde liegenden Fall musste der Angeklagte, der seit dem 6. April 2005 in U-Haft saß, aus dem Gefängnis entlassen werden.
Aktenzeichen: 2 Ws 71/06.

(Azadî/FR, 5.4.2006)

Kein Asyl für Frau und Tochter Kaplans

Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OLG) Münster, hat die Familie des einstigen „Kalifen von Köln“, Metin Kaplan, kein Recht mehr auf Asyl in Deutschland. Das OLG ließ eine Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) Köln nicht zu, die Asylanerkennung der Frau und Tochter Kaplans aufzuheben.

(Azadî/FR, 1.4.2006)

Keine Abschiebung von Zwangsverheirateten

Eine Asylbewerberin, die gegen ihren Willen verheiratet und von ihrem Ehemann geschlagen, gefoltert und vergewaltigt wurde, darf nicht ohne weiteres in ihr Heimatland abgeschoben werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart hervor. Nach dessen Auffassung kann nämlich eine Verfolgung im Ursprungsland auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht geknüpft ist. Dabei sei auch eine Verfolgung von „nichtstaatlichen Akteuren“ zu berücksichtigen, wenn der Staat nicht in der Lage oder willens sei, Schutz vor Verfolgung zu bieten. Der Entscheidung lag der Fall einer Asylbewerberin aus dem Iran zugrunde, deren Eltern sie im Iran im Juli 2003 gegen ihren Willen mit einem 50-Jährigen verheiratet hätten. Im Februar 2004 reiste sie nach Deutschland. Das Gericht sah eine Rückkehr der Frau zu ihrem Ehemann als nicht zumutbar an.
Aktenzeichen: 11 K 13008/04

(Azadî/FR, 25.4.2006)

 

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