AZADI infodienst nr. 41
april 2006


verbotspraxis

 

Wieder in Freiheit

Am 7. April konnte Hasan A. die JVA Düsseldorf verlassen.
Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) hatten ihn am 2. Mai 2004 am Düsseldorfer Hauptbahnhof verhaftet. Ein Jahr später, am 9. Mai, wurde das Hauptverfahren gegen ihn und den mit angeklagten Vehbi A. eröffnet. Für Hasan A. endete der Prozess am 3. Februar 2006 mit der Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB).
Der Haftbefehl von Vehbi A. war bereits bei Urteilsverkündung aufgehoben worden.

(Azadî, s.a. Azadi-info Nr. 30/05 u. 39/06)

Anonymer Hinweisgeber setzt Apparat in Gang

Aufgrund eines „anonymen Hinweisgebers“, der einer nordrhein-westfälischen Polizeistation telefonisch mitgeteilt hat, „dass der Beschuldigte immer noch für die PKK arbeitet und Spendengelder einsammelt“, wurden Ermittlungen gegen einen Kurden wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz geführt. Dazu gehörten mehrmalige längerfristige, von der Staatsanwaltschaft beantragte und vom zuständigen Richter genehmigte Observationen „einschließlich des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln“. Hierbei sei u. a. der Aufenthaltsort des Beschuldigten und ein „bis dahin unbekanntes Verhaltensmuster“ festgestellt worden, weil dieser sein Fahrzeug weiter von seiner Wohnung entfernt geparkt hätte, „obwohl es zu dieser Zeit stark regnete“. Es folgte eine Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen und des von ihm genutzten PKW .
Nachdem der Kurde ein Internet-Café mit Call-shop eröffnet hatte, wurden durch die Netzbetreiber nicht nur 2 Mobiltelefonanschlüsse des Kurden, sein Festnetzanschluss in der Wohnung, der Mehrfach-MSN-Telefonanschluss des Internet-Cafés aufgeschaltet, sondern auch der Eingangsbereich des Geschäfts „durch digitale Bildübertragungstechnik“ sowie „der Innenraum des von … genutzten PKW durch technische Mittel zur Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes überwacht“. Diese Überwachungen hätten laut Polizeibericht zu der Erkenntnis geführt, dass der Beschuldigte „täglich unterwegs“ gewesen sei, „um Spendengelder für die verbotene PKK zu sammeln“. Sein Verhalten sei als „sehr konspirativ“ zu bezeichnen.
Am Schluss des Berichts wird angeregt, Durchsuchungsbeschlüsse für die Räume eines kurdischen Vereins zu beantragen, welche „auch die Nachtzeit einbeziehen“.

(Azadî)

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Kurden protestieren in München gegen Massaker in der Türkei
Polizei greift friedliche Kundgebung an

Nach der Tötung von 14 Guerillakämpfern im Rahmen einer Militäroperation, bei der die türkische Armee Giftgas eingesetzt haben soll, kam es während der Trauerfeiern in Diyarbakir zu den ersten Angriffen von Armee, Polizei und Sicherheitskräften.
Seit Ende März 2006 sind bei Auseinandersetzungen zwischen der kurdischen Bevölkerung und türkischen Sicherheitskräften in verschiedenen kurdischen und türkischen Städten bislang 12 Menschen ums Leben gekommen, darunter drei Kinder. Nach vorläufigen Angaben wurden annähernd 500 Menschen verletzt. Allein in Diyarbakir wurden von 566 festgenommenen Personen 354 verhaftet, davon 82 Kinder.
In zahlreichen Ländern – auch in Städten der BRD - demonstrier(t)en Kurdinnen und Kurden gegen diese neuerlichen Massaker. Bei einer Kundgebung am 2. April, kam es in München zu einem brutalen Polizeieinsatz gegen friedlich Protestierende. Wie das „Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus“ in einer Presseerklärung ausführte, hätten ohne Vorwarnung „schwarz uniformierte USK-Sonderkommandos“ der Polizei die Kundgebung gestürmt und hierbei „mehrere Teilnehmer zu Boden geworfen“ und „Frauen an den Haaren“ gerissen. Zuvor habe der Staatsschutz die Entfernung der „Bilder von 14 am vergangenen Wochenende durch einen Giftgaseinsatz der Armee ermordeten Freiheitskämpfern“ gefordert. Mit der Begründung, der hinter den Gesichtern angedeutete rote Stern sei ein Symbol der verbotenen PKK. Gezielt seien die beiden Versammlungsleiter festgenommen worden, darunter der gerade von einer Beobachterdelegation zu den Newroz-Feierlichkeiten zurückgekehrte Journalist Dr. Nikolaus Brauns. Dieser hatte auf der Kundgebung vom „Einsatz deutscher Panzer in den kurdischen Gebieten“ berichtet. Der Gewerkschaftssekretär von ver.di München, Orhan Akman, forderte in seinem Beitrag „demokratische Rechte und Selbstbestimmung für die Kurden in der Türkei“ und wurde ebenfalls festgenommen.
Unter den neun willkürlich Festgenommenen befand sich auch ein Sprecher von Yek-kom, ein Korrespondent der kurdischen Zeitung „Yeni Özgür Politika“ und der Fachbereichsleiter von ver.di, Hubert Thiermeyer.
Gegen diesen Polizeieinsatz werden „mehrere Leidtragende Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Körperverletzung und Beleidigung stellen.“ Einige Betroffene haben dem Münchner Bündnis zufolge bereits Anzeige erstattet.

(Azadî/Erklärung Münchner Bündnis v.2.4./Dossier Yek-kom, 5.4.2006)

Polizei Bremen:
Bisse, Parolen und Öcalan-Bilder

Laut Pressestelle der Polizei Bremen sei eine Demonstration am 1. April wegen der Situation in Kurdistan mit „ca. 400 Kurden in der Bremer Innenstadt“ bis auf ein kurzes Sit-in „friedlich“ verlaufen, doch seien „gegen den Veranstalter und drei Teilnehmer“ Anzeigen wegen „Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“ gefertigt worden. Man habe „verbotene Parolen skandiert“ und „Öcalan-Bildnisse mitgeführt.“ Bei einer Personalienüberprüfung von zwei Teilnehmerinnen sei es „zu Widerstandshandlungen“ gekommen, bei denen „ein Beamter eine Bissverletzung“ erlitten habe.

(Azadî/Pressemitteilung Polizei Bremen, 2.4.2006)

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Mutmaßliche PKK-Funktionärin verhaftet

Aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 31. März 1999, wurde die Kurdin Gülay A. am 3. April 2006 durch Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Berlin festgenommen. Sie wird laut GBA verdächtigt, als „professioneller Kader der PKK im Juli 1995 die Leitung der Region Westfalen übernommen und eine „führende Rolle innerhalb der jedenfalls bis Mitte 1996 bestehenden terroristischen Vereinigung“ gehabt zu haben. Sie soll am 16. März 1996 im Großraum Dortmund „sieben Brandanschläge mit Molotowcocktails“ auf Banken, Reisebüros, eine Polizeiwache und ein Postamt verübt und außerdem Jugendliche „rekrutiert“ haben.
Im Januar 2006 ist Gülay A. dem GBA zufolge erneut in die BRD eingereist und habe einen Asylfolgeantrag gestellt.

(Azadî/Pressemitteilung Generalbundesanwalt-GBA- v. 10.4.2006)

Ausländerbehörde macht Kurden zum Sicherheitsrisiko
Aufenthaltsverlängerung abgelehnt

Als Reaktion auf die beantragte Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, erhielt der 1995 in die Bundesrepublik eingereiste Kurde A.N. von seiner zuständigen Ausländerbehörde die Mitteilung, dass sein Antrag abgelehnt werde und er „spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang“ des Bescheides die BRD „freiwillig“ zu verlassen habe; anderenfalls habe er mit einer Abschiebung zu rechnen (§ 58 Aufenthaltsgesetz). Laut Behördenbescheid werde er als „PKK-Mitglied/Sympathisant eingeschätzt“, u.a., weil er im Jahre 2001 dem Vorstand eines kurdischen Vereins angehört habe, der durch seine Mitgliedschaft in der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland e.V., Yek-Kom und sein „propagandistisches Wirken“ die „Ziele der PKK“ unterstützt hätte. Die Föderation sei „eine der wichtigsten der PKK zuzurechnenden Organisationen“ und verstehe sich als „Interessenvertreterin der überwiegenden Anzahl der in Deutschland lebenden rund 600.000 Kurden.“ Aufgrund der Tätigkeit von A.N. in dem kurdischen Verein, liege laut Ausländerbehörde „in jedem Fall ein Unterstützen i.S.d. § 54 Abs. 5 AufenthG“ (danach wird ein Ausländer in der Regel ausgewiesen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat, Azadî) vor. Hierbei sei als „Unterstützung“ jedwede Tätigkeit zu betrachten, „die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt, die den internationalen Terrorismus unterstützt“ und die „innere Organisation“ sowie den „Zusammenhalt der Vereinigung fördert“. Dabei komme es weder auf den Beweis „eines konkreten und messbaren Nutzens für die Verwirklichung der missbilligten Zwecke“ noch auf die „subjektive Verwerfbarkeit“ an.
Es sei deshalb so lange von einer „aktuellen Gefährlichkeit“ des Betreffenden auszugehen, bis sich dieser „eindeutig, glaubhaft und endgültig von der Vereinigung distanziert hat.“ Dies müsse sich „nach außen hin manifestieren“.
Dass der Kurde bereits seit 1995 in der BRD lebe, integriert und verheiratet sei, könne nicht berücksichtigt werden.
Somit besitze er keinen Aufenthaltstitel mehr und sei „ausreisepflichtig“.

(Azadî, April 2006)

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Asylaberkennung nach 26 Jahren

Nach dem Militärputsch in der Türkei im Jahre 1980 floh der Kurde Kemal Göktepe in die BRD und wurde vier Jahre später als politischer Flüchtling anerkannt. Die Militärjunta hatte ihm seinerzeit die türkische Staatsbürgerschaft entzogen. Nunmehr droht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Göktepes „asylrechtliche Begünstigung“ zu widerrufen und begründet dies damit, dass in der Türkei in den letzten Jahren „insbesondere unter der AKP-Regierung“ Gesetze, die Verfassung und andere Maßnahmen reformiert worden seien. Hierbei seien „markante Fortschritte besonders im Bereich der Wahrung der Menschenrechte erzielt“ worden - und das vor dem Hintergrund der anhaltenden Repressionen und Angriffe türkischer Sicherheits- und Militärkräfte gegen die kurdische Bevölkerung. Hierbei beruft sich die Behörde auch auf den Länderbericht Türkei des Auswärtigen Amtes, demzufolge Gegner des türkischen Staates, die in der BRD innerhalb des „linksradikalen Spektrums“ eine herausragende Position eingenommen hätten, bei einer Abschiebung nur „in besonders gelagerten Einzelfällen“ mit staatlicher Verfolgung rechnen müssten. Eine von Göktepe beantragte Einbürgerung war ihm verweigert worden, weil er als Angehöriger des Vorstands der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland, YEK-KOM, angeblich PKK-Mitglied sei. Darüber, ob Göktepe von der Türkei wieder als türkischer Staatsangehöriger geführt wird, konnte ihm bis heute keine deutsche Behörde Auskunft geben. Der Kurde war erst Anfang April anlässlich einer Kundgebung gegen die jüngsten Massaker in Kurdistan an kurdischen Zivilisten von der Polizei festgenommen worden. Über eine Ausweisung oder Abschiebung Göktepes entscheidet endgültig die Münchner Ausländerbehörde.

(Azadî/jw, 19.4.2006)

 

 

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