verbotspraxis
Polizeiladung nach Kundgebung
Wegen der eskalierenden Angriffe der türkischen Sicherheitskräfte gegen die kurdische Bevölkerung, fand Anfang April vor dem türkischen Generalkonsulat in Hürth bei Köln eine genehmigte Kundgebung von Kurdinnen und Kurden statt. Zuvor hatte die örtliche Polizeibehörde u. a. schriftlich festgelegt, dass das „Mitführen von Kennzeichen verbotener Organisationen“, mithin die „Benutzung von PKK-Symbolen, Parolen und Schriftzügen“ nicht gestattet werde, „insbesondere“ aber „das Ausrufen der Parole ‚Biji Serok Apo’ unbedingt“ zu unterbleiben habe.
Einen Monat später erhielt der Anmelder der Kundgebung von der Polizei eine Vorladung; gegen ihn werde im Zusammenhang mit der Kundgebung wegen einer Straftat gegen das Vereinsgesetz ermittelt. Der Betreffende wird sich allerdings anwaltlich beraten lassen.
(Azadî)
Mutmaßlicher PKK-Funktionär von Österreich an BRD ausgeliefert
Wegen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts (GBA) beim Bundesgerichtshof (BGH), wurde am 12. Juni 2006 der 51-jährige Kurde Hasan K. von Österreich in die BRD überstellt und am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter des BGH vorgeführt. Der Beschuldigte war laut Pressemitteilung des GBA am 11. Januar 2006 in Wien festgenommen worden und hatte sich seitdem dort in Auslieferungshaft befunden.
Die deutschen Strafverfolgungsbehörden verdächtigen ihn, von Mai 1993 bis April 1994 für die PKK-Region Nordwest dem „Funktionskörper der PKK“ angehört zu haben und sich „als Mitglied an der damals bestehenden terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) beteiligt zu haben.“ Das Bundeskriminalamt (BKA) soll mit den weiteren Ermittlungen beauftragt worden sein.
(Azadî/PM GBA, 14.6.2006)