ZUR SACHE: TÜRKEI
Türkisch-iranische Angriffe gegen kurdische Guerilla
Rund 250.000 Soldaten hat die Türkei in den vergangenen Monaten an der Grenze zu Südkurdistan/Nordirak zusammengezogen, um acht mutmaßliche PKK-Lager in den Kandil-Bergen anzugreifen. Generalstabschef Hilmi Özkök begründete die Offensive mit der UN-Charta, nach der ein Staat das Recht habe, sich gegen terroristische Attacken zu verteidigen. „Die Präsenz der türkischen Streitkräfte in Nordirak ist kein Geheimnis. Und wir denken nicht an einen Rückzug, solange die Terroristen dort sind“, erklärte General Bekir Kalyoncu vom türkischen Generalstab. Auch der Iran verstärkte seine Truppen in der Region.
Seit mehreren Tagen bombardiert die Armee Stellungen der kurdischen Guerillakämpfer/innen im Nordirak. Die Angriffe mit Mörsern und Raketenwerfern richten sich gegen Lager der im Iran aktiven „Partei des Freien Lebens Kurdistans“, PJAK. Nach Angaben der aus der PKK hervorgegangenen „Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans“, KKK, sei hierbei lediglich Sachschaden entstanden. Sollten die Angriffe andauern, werde die PJAK einen „erbarmungslosen Guerillakrieg“ im Iran beginnen, erklärte Mezkin Jurdit, eine Sprecherin der Partei.
(Azadî/jw/FR, 3.,4.5.2006)
Türkei droht mit Dorfräumung
Soldaten der türkischen Armee haben Dorfbewohnern in der Provinz Van an der Grenze zum Iran damit gedroht, dass ihre Dörfer aufgrund einer möglichen US-Intervention gegen den Iran geräumt würden. Gegen diese Ankündigung hat die Bevölkerung protestiert und forderte eine Problemlösung ohne Krieg – sowohl in der Türkei als auch im Iran. Ihre Dörfer seien bereits in der Vergangenheit mehrmals geräumt worden. Der bevorstehende Iran-Krieg werde vielmehr zum Vorwand genommen, um „verdächtige“ Dörfer zu entvölkern.
(Azadî/Özgür Politika/ISKU, 1.5.2006)

Kurden warnen vor Grenzverletzungen
Der iraktische Staatspräsident Celal Talabani hat angekündigt, Grenzverletzungen in Südkurdistan/ Nordirak nicht zu akzeptieren: „Die Grenzen des Irak sind eine ‚rote Linie’. Kein Land darf diese Grenzen überschreiten.“ Bereits in einer früheren Erklärung hatte Talabani die Türkei, den Iran und Syrien verwarnt. Der Präsident der Region Südkurdistan, Mesut Barzani, bezeichnete im TV-Sender Al Arabia die Beziehungen zur Türkei als problematisch: „Die Nachbarländer, insbesondere die Türkei, sind besorgt, weil wir erstmalig in der Region die Erfahrung einer kurdischen Regierung machen. Wir wollen eine Zusammenarbeit in Diplomatie und Handel. Aber es muss dazu gesagt werden, dass im Verhältnis zur Türkei Probleme bestehen. (…) Wir sind dafür, die Probleme mit der Türkei zu lösen.“
(Azadî/Özgür Politika/ISKU, 2.5.2006)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei
In zwei Fällen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen Misshandlungen in Polizeigewahrsam verurteilt. Wie das Gericht am 4. Mai erklärte, soll die türkische Regierung jeweils 20000 Euro Schmerzensgeld an die beiden Betroffenen zahlen. Diese waren im Februar 1994 bzw. im Dezember 1996 von der Anti-Terror-Polizei in Istanbul festgenommen worden. Nach ihrer Freilassung hatten sie Anzeige erstattet wegen Misshandlungen mit Elektroschocks und dem Aufhängen an den Armen. Die beteiligten Polizisten waren in einem Verfahren von einem türkischen Gericht freigesprochen worden.
(Azadî/ND, 5.5.2006)
Blutige Bilanz
Die Zweigstelle Diyarbakir des Menschenrechtsvereins IHD veröffentlichte die Menschenrechtsverletzungen der ersten vier Monate des Jahres 2006 in den kurdischen Provinzen. Danach verloren bei Gefechten und gewalttätigen Auseinandersetzungen 89 Personen, bei Angriffen unbekannter Täter und extralegalen Hinrichtungen 30 Personen und durch Minen und Sprengstoffexplosionen 4 Menschen ihr Leben. Im gleichen Zeitraum wurden 2015 Personen festgenommen und 884 verhaftet. Der Anstieg der Menschenrechtsverletzungen erinnere ihn an die Türkei der neunziger Jahre, erklärte Mihdi Perincek, IHD-Vertreter des Raumes Osten/Südosten. Verglichen mit 2004 sei ein Anstieg der Rechtsverletzungen von 400 Prozent zu verzeichnen, im Vergleich zum Vorjahr sogar von 445 Prozent. Außerdem dürfte nicht vergessen werden, dass bei gewalttätigen Auseinandersetzungen in Diyarbakir und Umgebung 13 Menschen ums Leben gekommen sind, davon fünf Kinder bzw. Jugendliche.
(Azadî/ANF/ISKU, 18.5.2006)

Gericht verurteilt Friedensmütter
Das 4. Strafgericht in Ankara verurteilte Müyesser Günes und Sakine Arat von der Initiative der „Friedensmütter“ zu einem Jahr Haft und 600 neuen türkischen Lira (ca. 300 Euro). Die beiden Aktivistinnen hatten nach eigenen Aussagen lediglich den türkischen Staat dazu aufgefordert, zur Lösung der kurdischen Frage beizutragen: „Wir werden gegen das Urteil in Berufung gehen. Wir Friedensmütter lassen uns nicht daran hindern, uns für Frieden, Freiheit und Geschwisterlichkeit zwischen allen Menschen einzusetzen“, so Müyesser Günes nach der Urteilsverkündung.
Am 25. August 2005 wurde von den „Friedensmüttern“ vor dem Präsidium des türkischen Generalstabes ein Statement abgegeben, bei dem – laut Gericht – die PKK und deren Vorsitzender Abdullah Öcalan gelobt worden sei.
In den 1990er Jahren schlossen sich türkische und kurdische Mütter zusammen nach dem Motto: „Mütter kommt, lasst uns gegenseitig bei der Hand nehmen, lasst uns verhindern, dass unsere Kinder weiterhin sterben, so dass wir nicht mehr weinen müssen. Lasst uns das Töten beenden.“ Seitdem machen die Frauen in friedlichen Aktionen auf die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei, vor allem in den kurdischen Provinzen, aufmerksam.
(Azadî/ND, 7.6.2006)
Straftat „Herr Öcalan“
Am 13. Juni standen 58 Gefangene aus dem Gefängnis von Mardin vor Gericht, weil sie sich aus Protest gegen die Kriminalisierung der respektvollen Anrede „Herr Öcalan“ selbst angezeigt hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Strafverfahren wegen „Lobens einer Straftat oder eines Straftäters“ Ermittlungen eingeleitet.
„Wir sagen immer noch Herr Öcalan. Wenn das eine Straftat ist, dann bekennen wir uns, wieder schuldig zu sein und zeigen uns selbst an.“ Die Verhandlung wurde vertagt.
(Azadî/DIHA/ISKU, 13.6.2006)
Pressefreiheit à la Türkei
Bis zum 1. Mai 2006 sind gegen Mitglieder und Redaktionsmitglieder der Tageszeitung Ülkede Özgür Gündem 510 Strafverfahren eingeleitet und 104 Fälle abgeschlossen worden. In 58 Fällen kam es zu Geldstrafenverurteilungen in Höhe von insgesamt 328634 YTL (ca. 163.000 Euro). Über 400 Prozesse laufen derzeit noch; über 50 Verfahren sind bei der Staatsanwaltschaft anhängig.
(Azadî/ANF/ISKU, 16.6.2006)
Vergeltungsakt gegen Seferi Yilmaz
Buchhändler befürchtet Komplott
Die Anwälte des erneut inhaftierten Buchhändlers Seferi Yilmaz, dessen Buchladen in Semdinli im November 2005 Ziel eines Anschlags wurde, haben den Haftbefehl gegen ihren Mandanten als „Vergeltungsakt“ bezeichnet. Yilmaz war nur einen Tag, nachdem die Täter des Anschlags – zwei Unteroffiziere des militärischen Nachrichtendienstes JITEM, zu knapp 40 Jahren Haftstrafe verurteilt wurden, verhaftet worden. Yilmaz saß als PKK-Mitglied bereits 15 Jahre im Gefängnis. […]
Die Angeklagten im Semdinli-Prozess hatten den Buchhändler wiederholt zur Zielscheibe erklärt. Obwohl es keinerlei konkrete Aussagen gibt, sind bisher zehn verschiedene Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Gegenüber der kurdischen Nachrichtenagentur DIHA hatte Yilmaz vor einiger Zeit die Befürchtung geäußert, Opfer eines Komplotts zu werden.
Der Menschenrechtsverein IHD in Istanbul bezeichnete den Haftbefehl in einer schriftlichen Erklärung als „zweifelhafte Entscheidung“. Yilmaz sei als Besitzer des gesprengten Buchladens der wichtigste Zeuge dafür, dass staatliche Kräfte an dem Anschlag beteiligt gewesen seien.
Amnesty International wies in einer Erklärung darauf hin, dass die schnelle Urteilsfindung im Semdinli-Prozess den Verdacht aufkommen lasse, dass der Vorfall nicht in jeder Hinsicht untersucht worden sei und vertuscht werden solle.
(Azadî/DIHA/ISKU, 21./22.6.2006)

EU-Bericht Türkei: nur begrenzt fortgeschritten
Im Berichtsentwurf des EU-Parlaments über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum EU-Beitritt (2006/2118 (INI)), wird u. a. „die Verlangsamung des Reformprozesses“ bedauert, „was sich an anhaltenden Mängeln oder unzureichenden Fortschritten insbesondere auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit, Religions- und Minderheitenrechte, der Beziehungen zwischen Zivilgesellschaft und Militär, der Strafverfolgung vor Ort, den Frauenrechten, den Gewerkschaftsrechten, den kulturellen Rechten und der Unabhängigkeit der Justiz“ zeige. Ferner wird Besorgnis geäußert „über die Semdinli-Angelegenheit, bei der es um einen Bombenanschlag auf einen Buchladen ging“ und der ermittelnde Staatsanwalt Ferhat Sarikaya anschließend entlassen worden war. Zu begrüßen sei zwar die Verabschiedung des Gesetzes über Binnenvertriebene. Doch wird festgestellt, dass „die ständige Präsenz von Dorfwächtern und die wiederaufflammende Gewalt dem Recht auf Rückkehr entgegensteht“. Folglich werden die türkischen Behörden aufgefordert, „die Dorfwächter zu entwaffnen und das Dorfwächtersystem abzuschaffen“. Außerdem wird von der Regierung gefordert, „weiter eine demokratische Lösung der Kurdenfrage“ zu suchen und unbedingt „einen Ausgleich zwischen der notwendigen Kontrolle der Sicherheitslage unter Vermeidung von Spannungen zwischen Zivilgesellschaft und Militär und der wirkungsvollen Förderung des politischen Dialogs zu finden“. Sie solle „einen konstruktiven Dialog mit friedlichen Gesprächspartnern“ aufnehmen. Für wichtig erachtet wird in dem Bericht auch, „den Rechtsbegriff des Terrorismus nicht so weit auszudehnen, dass zu viele Verbrechen in den Anwendungsbereich des türkischen Antiterrorgesetzes fallen“. Hervorgehoben wird, „dass effektivere Durchführungsmaßnahmen (im Hinblick auf Folter, Azadî) erforderlich sind, wie dies durch den erneuten Anstieg an gemeldeten Fällen von Folter und Misshandlung, insbesondere im Südosten durch Vollzugsbeamte und die häufige Straffreiheit dieser Beamten deutlich wird“. Besorgt sei man darüber hinaus „über die Qualität des Strafvollzugs vor Ort, der hinter den EU-Standards zurückbleibt“.
Schlussendlich wird betont, „dass die Aufnahme der Verhandlungen Ausgangspunkt für einen lang andauernden Prozess sein“ wird, der „per se ein Prozess mit offenem Ausgang ist und nicht a priori und automatisch zum Beitritt führt“.
(Azadî/Auszüge aus dem Berichtsentwurf v. 6.6.2006)