Gerichtsurteile
Jahrestief
Von Januar bis Juni 2006 beantragten 10 809 Flüchtlinge Asyl in Deutschland – ein Viertel weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Jedoch erhielten ediglich 158 Flüchtlinge eine Asylanerkennung.
(Azadî/ND, 11.7.2006)
Und tschüss BRD!
Laut Statistischem Bundesamt kehrten in den Jahren 2004 und 2005 rund 779.000 Menschen der BRD den Rücken; hiervon allein 296.000 deutsche Staatsangehörige. Allerdings erfasst die Statistik nicht, ob es sich hierbei um befristete oder dauerhafte Auslandsaufenthalte handelt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer der Auswanderung wesentlich höher sein dürfte, weil sich nicht jede/r vor der Ausreise regulär abmeldet.
(Azadî/FR, 24.7.2006)
Weitere Verschärfungen gegen Flüchtlinge geplant
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die katholische und evangelische Kirche in Deutschland den 260-seitigen „Evaluationsbericht“ zum Zuwanderungsgesetz. Dieser sei „leider an vielen Stellen von Misstrauen und der Forderung nach Sanktionen geprägt“. Eine klare Absage erteilen die Kirchen der Absicht, dass künftig die Behörden das Recht erhalten sollen, Vaterschaftsanerkennungen anzufechten, sofern eine „Scheinvaterschaft“ vermutet wird. Auch sei man besorgt darüber, dass es keine Vorschläge gebe zur Verbesserung der Situation von Ausländern mit sog. Kettenduldungen. Stattdessen werde versucht, die restriktive Auslegung des Zuwanderungsgesetzes bundesweit zu vereinheitlichen. Diese Ansicht vertritt auch Amnesty International: „Das Gesetz droht zur Ruine seiner selbst zu werden.“ Der Bericht schlage außerdem vor, den Rechtsweg für terrorismusverdächtige Ausländer drastisch zu verkürzen, was aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich sei – so Amnesty. Auch Pro Asyl und das Diakonische Werk werfen dem Bundesinnenministerium vor, statt Vorschläge zur Verbesserung der Lage von Ausländern zu berücksichtigen, diese für Einwanderer noch zu verschärfen.
(Azadî/FR, 26.7.2006)
Bleiberechtsregelung und Lockerung des Arbeitsverbots in Sicht?
Der hessische Innenminister Volker Bouffier wiederholte seine Forderung vom Frühjahr nach Einführung eines Bleiberechts für seit mindestens sechs Jahren in Deutschland lebende Ausländer. Diese dürften jedoch nicht vorbestraft sein, müssten Deutsch sprechen und für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen können. Hierfür wolle er sich auf der Herbsttagung der Innenminister im November in Nürnberg einsetzen. Er halte es für falsch, in Deutschland aufgewachsene und integrierte Kinder in die Herkunftsländer ihrer Eltern zurückzuschicken. Im Jahre 2003 waren 17 500 Menschen in Hessen lediglich geduldet. Von ihnen erhielten seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 183 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
Ähnlich wie Bouffier äußerte sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Er wies darauf hin, „dass man Kinder, die hier geboren, zur Schule gegangen und oft sogar einen guten Abschluss gemacht haben, nicht irgendwohin abschieben kann“. Gleichzeitig plädiert er dafür, Arbeitsverbote für Ausländer zu lockern. „Grundsätzlich sollten alle rechtmäßig hier lebenden Ausländer auch arbeiten dürfen, um selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können“, so Schäuble in der Bild-Zeitung.
(Azadî/FR, 26.7.2006)
Christlicher Hassprediger
„Es kann doch nicht sein, dass Menschen, die uns jahrelang auf der Nase herumgetanzt sind und nur deswegen noch hier sind, auch noch belohnt werden,“ äußerte der bayerische Innenminister und zugleich Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Günther Beckstein in der Süddeutschen Zeitung zu den Vorschlägen einer Bleiberechtsregelung. (Der Christ Beckstein spielte mit diesen Anwürfen auf jene Flüchtlinge an, die alle legalen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um auf dem Klageweg ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Azadî) Polemisch fragte er, ob man jemanden, der zehn Jahre ohne Fahrerlaubnis gefahren sei, mit den Papieren belohnen solle, weil er in dieser Zeit gut fahren gelernt habe. „Eine Einigung (in der Bleiberechtsfrage, Azadî) wird es nur in ganz engen Grenzen geben – wenn überhaupt“, drohte Beckstein weiter.
(Azadî/jw/ND, 8.8.2006)
Weniger ausländische
Auszubildende
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre der Anteil ausländischer Auszubildender in Deutschland nahezu halbiert und sich von 8 Prozent im Jahre 1994 auf 4,4 Prozent im vergangenen Jahr verringert. Von den 1,55 Millionen Auszubildenden hatten nur noch rund 67 600 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Den höchsten Ausländeranteil gab es im Friseurberuf.
(Azadî/FR, 26.7.2006)
Berlin erlässt Abschiebestopp für langjährig Geduldete
Als erstes Bundesland hat Berlin – im Vorgriff auf eine mögliche Bleiberechtsregelung - einen Abschiebestopp für langjährig hier geduldete Flüchtlinge erlassen. Familien mit minderjährigen Kindern, die seit mehr als sechs Jahren in Deutschland leben, werden auf Anordnung des Innensenators bis Ende 2006 nicht abgeschoben. Das gleiche gilt für Kinder, die während ihres Aufenthaltes hier volljährig geworden sind. Ferner sollen alleinstehende Minderjährige, die vor Juni 2006 eingereist sind, einen Abschiebeschutz erhalten. Nordrhein-Westfalen wird sich dem Beispiel Berlins nicht anschließen; auch Schleswig-Holstein lehnt einen generellen Abschiebestopp ab. „Keine Veranlassung“ für eine solche Regelung sieht auch der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU). Die hessischen Grünen sind der Auffassung, dass „die betroffenen Menschen aus der permanenten Unsicherheit und Angst vor Abschiebung befreit“ werden müssten. Dieser Ansicht schließt sich der Hessische Flüchtlingsrat an und warnt davor, dass Flüchtlinge „nicht doch noch kurz vor Verabschiedung einer Bleiberechtsregelung abgeschoben werden“.
(Azadî/FR, 27.7.,2006)
Deutschland plant Auslieferung an Türkei
Freiheit für Dursun Güner
Der in der Schweiz als asylberechtigt anerkannte Dursun Güner, wurde am 27. Mai 2006 beim Grenzübertritt von der Schweiz in die Bundesrepublik aufgrund eines türkischen Interpol-Haftbefehls verhaftet und nach Lörrach in Auslieferungshaft genommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe muss nun das am 8. Juli formell von der Türkei eingereichte Auslieferungsersuchen prüfen. Die Türkei wirft Güner drei Tötungsdelikte in den Jahren 1978 bis 1981 vor. Weil diese Vorwürfe nach Prüfung durch die Schweizer Behörden jedoch als haltlos verworfen wurden, erhielt Güner eine Anerkennung als politischer Flüchtling. Vor seiner Einreise in die Schweiz war er bereits 1998 wegen derselben Straftatvorwürfe in Italien verhaftet und wieder freigelassen worden, weil auch die dortigen Behörden nach Prüfung der Unterlagen die Anschuldigungen der Türkei zurückgewiesen haben. Der Unterstützerkreis „Freiheit für Dursun Güner – keine Auslieferung in die Türkei“ protestiert gegen das missbräuchliche Vorgehen der Türkei und ruft zum Protest auf und fordert die sofortige Freilassung des Betroffenen. Weitere Informationen unter: www.gocmen.ch
(Azadî/Aufruf, Juli 2006)
Deutschland plant Auslieferung an Türkei
Freiheit für Yusuf Karaca
Seit 68 Tagen befindet sich der im September 2005 als Asylbewerber anerkannte Kurde Yusuf Karaca im Hungerstreik, weshalb er von der JVA Weiterstadt in die Krankenabteilung der JVA Kassel verlegt worden ist.
Seit dem 3. Mai 2006 ist der Kurde in Auslieferungshaft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt den 36-Jährigen auf Ersuchen der Türkei überhaupt in Auslieferungshaft nehmen konnte, „weiß wohl nur das OLG“, sagt Timmo Scherenberg vom hessischen Flüchtlingsrat. Der grüne Abgeordnete im hessischen Landtag, Jürgen Frömmrich, nennt Karacas Festnahme eine „Unverschämtheit“. Das OLG hatte diese nämlich damit begründet, gerade weil ihm bei einer Auslieferung Folter drohe, sei die Fluchtgefahr besonders groß. Wenn das Recht sei – so Scherenberg -, „können wir mit unserem Flüchtlingsschutz einpacken. Dann kann jeder Folterstaat hier anerkannte Asylbewerber mit einem Auslieferungsantrag hinter Gitter bringen. Und das, obwohl für Karaca ein absolutes Abschiebeverbot besteht.“
Dieser war 1993 in der Türkei wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML und angeblichen Bankraubs zu lebenslanger Haft verurteilt und im Gefängnis „unzählige Male mit Elektroschocks (am Geschlechtsorgan, an Zunge und Ohren) gefoltert worden. „Mehrmals wurde ich am ‚palästinensichen Haken’ aufgehängt, mehrere Tage musste ich ohne Schlaf und nackt an kalten Stellen verbringen. (…) Ich wurde zu einsamen Orten gebracht und mit dem Tode bedroht. (,,,) Sie legten mir Teilnahme an Aktionen zur Last, mit denen ich nichts zu tun hatte. In den 10 Jahren, in denen ich mein Leben im Gefängnis verbringen musste, wurde ich, wie jeder andere politische Gefangene, Angriffen und Folterungen ausgesetzt. (…)
Wenn der deutsche Staat dem Auslieferungsantrag des türkischen Staates stattgibt, schafft er damit den demokratischen Rechtsstaat ab. (…) Gegen die rechtswidrige Festnahme und bis zur Erlangung meiner Freiheit beginne ich ab dem 25. 5. 2006 mit einem Todesfasten. Und die Türkei kann nur meine Leiche ausgeliefert bekommen. Ich rufe alle demokratischen Menschen und Institutionen zur Solidarität auf. Schweigt nicht!“
Die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten ruft dazu auf, Schreiben an die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin, Fax: 01888-580 95 25, poststelle@bmj.bund.de zu richten.
(Azadî/Gefangenen Info Nr. 314/FR, 4.8.2006)
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. hat die Auslieferung des Kurden gestoppt, weil in der Türkei ein fairer Prozess nicht garantiert sei. Die Anwesenheit eines Militärvertreters beim Verfahren in der Türkei genügte dem OLG, einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu erkennen und die Rechtsstaatlichkeit des Prozesses zu verneinen. Yusuf Karaca muss auf freien Fuß gesetzt werden.
(Azadî/FR, 24.8.2006)
Hereinspaziert Spitzenkräfte und Investoren!
Nach Plänen des Bundesinnenministeriums soll die Zuwanderung ausländischer Spitzenkräfte und Investoren erleichtert werden. Bisher galt nach dem Zuwanderungsgesetz insbesondere für Spezialisten und leitende Angestellte ein jährliches Mindesteinkommen von mehr als 84000 Euro und Investoren mussten nachweisen, dass sie mindestens eine Million Euro investieren und zehn Arbeitsplätze schaffen werden. Es kamen lediglich 900 solcher Spitzenkräfte. Vereinbart wurde nun in der Koalition, das Mindesteinkommen für junge Zuwanderer jetzt auf 64000 Euro zu senken. In welchem Umfang die Erleichterungen ausfallen werden, ist laut Ministerium noch nicht geklärt. Die Linksfraktion bezeichnete die Vorschläge als „zynisch“, wenn gleichzeitig die Hürden für Flüchtlinge erhöht würden.
(Azadî/FR, 5.8.2006)
900 Stunden für Integration
Die Bundesregierung plant eine Ausweitung der Integrationskurse für Zuwanderer. So soll die Kursdauer von derzeit 630 auf etwa 900 Stunden ausgebaut werden. Außerdem wird erwogen, das Entgelt für den Unterricht zu erhöhen. In den Integrationskursen wird neben dem Erlernen der deutschen Sprache auch das Grundwissen über die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur vermittelt.
(Azadî/FR, 9.8,.2006)
Mehr deutsch-ausländische Partnerschaften
Wie das Statistische Bundesamt am 8. August mitteilte, hat die Zahl der Partnerschaften zwischen Deutschen und Ausländern deutlich zugenommen. Im vergangenen Jahr lebten in Deutschland knapp 1,3 Millionen deutsch-ausländische Paare – 612000 oder 84 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Diese Paare stellen hier inzwischen 6,3 Prozent aller Partnerschaften.
(Azadî/FR, 9.8.2006)