Prozesse
Die Inszenierung:
Prozess gegen kurdischen Journalisten vor dem OLG Celle
Seit dem 2. Juni 2006 läuft vor dem Oberlandesgericht Celle der Prozess gegen den kurdischen Journalisten Halil D. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft ihm vor, für das „Finanz- und Wirtschaftsbüro“ verantwortlich gewesen zu sein und sich als Rädelsführer an der innerhalb der PKK-Führung in Deutschland bestehenden „kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) beteiligt zu haben. Er soll für sämtliche finanziellen Angelegenheiten der Organisation in Europa zuständig gewesen sein.
Bereits während seines Studiums in der Türkei ist gegen Halil D. 1993 erstmals Anklage wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK erhoben worden. Danach war er aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit als verantwortlicher Redakteur – u.a. für die Zeitungen Yeni Politika und Özgür Ülke – mehrmals inhaftiert.
Der Prozess in Celle steht in einer offenbar endlosen Reihe ähnlicher Verfahren gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland. Die Prozesse der letzten Jahre sind geprägt von ewigen Wiederholungen: immer die gleichen Anklagepunkte, Anklageschriften, Urteile, die sich nur in Details unterscheiden und scheinbar voneinander abgeschrieben werden. Kaum ist ein Verfahren mit einer Verurteilung abgeschlossen, wird der nächste Kurde verhaftet und vor Gericht gezerrt. Von dieser Kriminalisierungsindustrie profitiert ein ganzer Apparat von Polizeibeamten, Verfassungsschützern und Bundesanwälten. Die Verteidigung kritisierte genau diese Vorgehensweise. Es sei fraglich – so Rechtsanwalt Rainer Ahues -, ob das ständige Verlesen von Urteilen, die zum Teil wortwörtlich identisch seien und keine neuen Erkenntnisse brächten, überhaupt noch als Beweisaufnahme gewertet werden könne.
Ohne konkrete Vorwürfe gegen Personen sorgt der § 129 StGB dafür, dass einzelne Menschen für alles Mögliche mitschuldig erklärt werden können – so auch im aktuellen Prozess in Celle, wo konstruierte Vorwürfe und fragwürdige Erklärungsversuche der BAW als Realität dargestellt werden.
Hinzu kommt, dass sich die Beamten des Bundeskriminalamtes und die Anwälte der BAW neben durch Hausdurchsuchungen sichergestellte Dokumente auch der Informationsquellen ehemaliger Aktivisten oder Funktionäre der Organisation bedienen können. Diese sind häufig nur allzu bereit, sich in die Dienste deutscher Geheimdienste zu stellen. Um der eigenen Vorteile willen, aus persönlichen Rachegründen oder vermeintlichen Gesinnungswandels oder politischer Differenzen, werden einstige Mitstreiter “ans Messer“ geliefert. In dem Celler Verfahren fällt häufiger der Name Hasan Atmanca, der offenbar durch Aussagen vor dem BKA den Angeklagten belastet hat. Er selbst war – laut BAW – von April 1999 bis Juli 2001 als Rädelsführer in der Europaführung der damaligen „Nationalen Befreiungsfront Kurdistans“ (ERNK) bzw. später der „Kurdischen Demokratischen Volksunion“ (YDK) aktiv. Aus diesem Grunde war Atmanca im Februar des vergangenen Jahres am Flughafen Frankfurt/M. verhaftet und im Dezember wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Im Jahre 2001 ist der Kurde nach eigener Aussage aus der PKK ausgetreten.
Am 13. Juli, dem 8. Verhandlungstag, gab Halil D. eine Erklärung ab. Neben einer politischen Stellungnahme zur Situation und Geschichte Kurdistans und der Freiheitsbewegung, erläuterte er umfangreich die durch Abdullah Öcalan initiierten Veränderungen der letzten Jahre. Ferner ging er auf die Anklagepunkte der BAW ein und beschrieb die jahrelange Repression und Diffamierungskampagnen gegen Kurdinnen und Kurden. Er betrachte es als seine menschliche Aufgabe, einen Beitrag dazu zu leisten, die Leiden der kurdischen Gemeinschaft zu beenden.
Seit 1985 finden polizeiliche Maßnahmen gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland statt, die im November 1993 im Betätigungsverbot der PKK gipfelten. Diese seitdem anhaltende Verbotspraxis steht den permanenten Bemühungen der kurdischen Bewegung und Gesellschaft um Veränderung entgegen und verhindert die ernsthafte Lösungssuche der kurdischen Frage. Dennoch sollten die Kurdinnen und Kurden weiterhin an ihrer demokratischen Weiterentwicklung festhalten und sich nicht provozieren lassen. Die künftige Aufgabe muss bleiben, einen Dialog zu entwickeln und das Gespräch mit politisch Verantwortlichen in Europa zu suchen.
(Olaf Meyer für AZADÎ, Juli 2006)
Überarbeitete Auszüge aus der Erklärung von Halil D. am 13. Juli 2006:
In Deutschland herrscht zwar die Meinung vor, Kurden könnten sich in diesem Land frei organisieren. Doch in der Praxis stellt sich heraus, dass jemand, der Beziehungen zu einem kurdischen Verein hat, seine eigene Position zur Kurdenfrage vertritt oder sich an Aktivitäten beteiligt, als kriminell betrachtet wird. Entsprechend wird er oder sie durch Polizei und Justiz behandelt. So wird auch gegen alle Kurden juristisch vorgegangen, die sich bei öffentlichen Behörden im Rahmen einer Unterschriftenkampagne bekannt haben, dass sie die kurdische Bewegung gutheißen. Das wurde in Bezug gesetzt zu Vereinen und führte zu Durchsuchungen von Räumlichkeiten und Wohnungen von Vereinsmitgliedern.
In der vorliegenden Anklageschrift sind alle von der kurdischen Freiheitsbewegung gegründeten Organisationen aufgelistet und werden unterschiedslos über einen Kamm geschoren, so dass der Eindruck vermittelt werden soll, dass auch in Zukunft zu gründende Organisationen der gleichen Behandlung durch staatliche Organe ausgesetzt werden sollen.
Es ist für mich bedenklich, für Straftaten verantwortlich gemacht zu werden, die möglicherweise einige Kurden begangen haben und die für mich unakzeptabel sind. Vor allem auch im Hinblick darauf, dass sich allein in der Bundesrepublik Deutschland etwa 150 000 Menschen der kurdischen Bewegung verbunden fühlen, ist deren Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ eine erniedrigende Situation für die gesamte kurdische Gesellschaft.
Wenn heute die kurdische Bewegung im internationalen Rahmen mit diffamierenden und beleidigenden Definitionen wie „Terrorismus“ charakterisiert wird, steht das zweifellos auch im Zusammenhang mit den internationalen Interessensverflechtungen – wie seinerzeit in Südafrika und heute in Palästina, in der Baskenfrage und im Nordirland-Konflikt. Mit der Realität der Gesellschaften hat das allerdings nichts zu tun.
In der Logik der Anklage, in ihrer Ansicht über die Kurden und die kurdische Bewegung, ist die Geschichte im Jahre 1990 stehen geblieben: Die Kurden werden weiterhin an ihren damaligen Aktionen gemessen. Das will man in den Behörden offenbar so sehen.
Es werden willkürlich Kongressbeschlüsse aus den 1980- und 1990-er Jahren vorgetragen, an die sich heute kaum ein Kurde mehr erinnert oder davon weiß. Einzelne Vorkommnisse aus den letzten sieben Jahren werden dargelegt und behauptet, die Kurden und ihre Bewegung hätten sich nicht geändert. Ich glaube, man käme zu objektiveren Einschätzungen, wenn die Fälle gründlich analysiert würden.
Zu diesem Komplex möchte ich ein Vergleichsbeispiel anführen: Nach dem Bericht des Verfassungsschutzes aus dem Jahre 2005 sind innerhalb eines Jahres über 15 000 rassistische Straftaten verübt worden, davon an die 1000 Gewalttaten. Die politischen Parteien, in denen die Täter Mitglied oder deren Anhänger sind, können sich frei an Wahlen beteiligen und sind sogar in etlichen Länderparlamenten vertreten. Vielleicht fehlen mir Informationen, aber ich gehe davon aus, dass die Gerichtsbarkeit Organisationen dieser Art nicht als Parteien „mit dem Ziel der Ausübung von Straftaten“ bezeichnet. Als Person, die an der Kurdenfrage und der kurdischen Bewegung interessiert ist, finde ich die Behauptung der Anklage, die kurdische Bewegung hätte ihre Praxis seit der Zeit vor dem Jahre 2000 nicht verändert und sei nach wie vor eine „Vereinigung mit dem Ziel der Ausübung von Straftaten“, nicht objektiv. Das entspricht nicht der Realität. So ist zum Beispiel an die Stelle der Forderung nach Errichtung eines unabhängigen kurdischen Staates das Ziel getreten, dass Kurden mit ihrer Identität als gleichberechtigte und freie Staatsbürger überall unter Anerkennung bestehender Staatsgrenzen leben können – sei es in der Türkei, in Syrien, Irak oder im Iran.
Die Ablehnung eines hierarchischen Verständnisses in den Beziehungen der Individuen untereinander, zur Gesellschaft sowie zur Natur, die Organisierung der Gesellschaft von der untersten Einheit nach oben in einem demokratischen Mitwirkungsverständnis ist die zentrale Aussage in den programmatischen Vorstellungen der kurdischen Bewegung.
Es wäre angebracht, die grundlegenden Veränderungen der Standpunkte der vergangenen Jahre und die gesammelten Erfahrungen hinsichtlich eines demokratischen Bewusstseins sowie des Willens der Kurden nach kultureller und politischer Weiterentwicklung anzuerkennen. Schließlich ist es die kurdische Gesellschaft, die unter Gewalt und Unterdrückung zu leiden hat.
Ich wünsche mir, dass sich die Kurden, die wegen erlittenen Leides ihre Heimat verlassen und Zuflucht in Deutschland suchen mussten, in diese Gesellschaft integrieren, aber künftig in der Öffentlichkeit und bei den staatlichen Institutionen nicht weiterhin als problematisch angesehen werden. Um einer Desintegration vorzubeugen, sollte man m i t den Kurden reden, ihre Einrichtungen aufsuchen, gemeinsam Methoden zur Förderung der Integration diskutieren, wozu pädagogische Projekte, Seminare oder soziokulturelle Aktivitäten ein Beitrag sein können. Aber stattdessen wird mit polizeilichen Maßnahmen, Überfällen und Festnahmen vorgegangen, was in der kurdischen Gesellschaft als diskriminierend empfunden wird.
Als eine kurdische Person, die weder einem anderen Menschen, noch der öffentlichen Ordnung geschadet hat und die wegen ihrer politischen Ansicht gegenüber den kurdischen Organisationen hier fast sieben Monate lang ihre Freiheit genommen wurde, hielt ich es für notwendig, diese Erklärung abzugeben. Ich bekräftige, dass ich persönlich Taten, die mir zur Last gelegt werden – Menschen gewaltsam zu etwas zu zwingen oder Druck auf sie auszuüben – niemals akzeptieren würde. Nicht nur während meines Aufenthalts in Deutschland, sondern mein ganzes Leben lang, habe ich mit solchen Aktivitäten nichts zu tun gehabt – weder direkt noch indirekt. Als Individuum glaube ich, dass die Freiheit des Einzelnen an der Grenze zur Freiheit des Anderen aufhört. Die gegen mich gerichteten Beschuldigungen, die auf der Grundlage von Verallgemeinerungen und subjektiven Einschätzungen gestützt sind, weise ich entschieden zurück.
Ich sehe es als eine menschliche Verpflichtung an, meinen Beitrag dazu zu leisten, dass das Leid der Kurdinnen und Kurden so schnell wie möglich aufhört, dass die Kurden – wie andere freie Gesellschaften auf dieser Welt auch – ihrer Identität nicht mehr beraubt und sie wegen ihrer Forderungen nach selbstverständlichen Menschenrechten nicht länger diffamiert werden. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dass die in Europa und insbesondere in Deutschland lebenden Kurden Lösungen für ihre Probleme finden und zu einer integrierten Gesellschaftsgruppe werden. Dafür unterstütze ich mit meinem Wissen und meinen Fähigkeiten die Bemühungen der Kurden zu demokratischer Strukturierung und Organisierung.