Auslieferungsersuchen
Auslieferungsersuchen aus der Türkei nehmen zu
USA/Türkei/Irak vereint gegen PKK
PKK verkündet einseitigen Waffenstillstand
Zum 1. Oktober 2006 verkündete die PKK einen einseitigen Waffenstillstand, den fünften in ihrer Geschichte, nachdem zuvor Abdullah Öcalan die USA und EU dazu aufgerufen hat, den erneut proklamierten Friedensprozess der kurdischen Freiheitsbewegung zu unterstützen oder "zumindest nicht zu behindern". Ministerpräsident Tayyip Erdogan meinte, "ohne zwingenden Grund" werde es künftig keine militärischen Operationen mehr geben. Anders hingegen der Generalstabschef Yasar Büyükanit. Für ihn gebe es nur einen einzigen Ausweg, nämlich den, dass die PKK die Waffen bedingungslos niederlegt und sich der türkischen Justiz stellt. Die Streitkräfte würden ihren Kampf gegen den Terror so lange fortsetzen, "bis es keinen einzigen bewaffneten Terroristen mehr gibt." Erdogan hat sich, der Strategie der Militärs folgend, bei seinem Besuch in Washington der Unterstützung der USA beim "Kampf gegen den Terrorismus" versichert. Präsident Bush: "Sie werden in Kürze sehen, wie entschlossen wir in dieser Sache sind."
Generäle im Anti-PKK-Kampf
Wie wir in unserem infodienst von Juli/August berichteten, hat die Türkei erklärt, ihre Zusammenarbeit mit den USA und Irak zur Bekämpfung der PKK intensivieren zu wollen . Hierzu sollten hochrangige Personen als Koordinatoren benannt werden. Dieser Prozess ist inzwischen abgeschlossen. Für die Türkei wird diese "Arbeit" Dr. Halit Edip Baser, Ex-General und heutiger Vorsitzender des "Europäisch-asiatischen Zentrums für strategische Forschung" (ASAM), dem wichtigsten Think-Tank des türkischen Militärs, übernehmen. Bei dem von der irakischen Regierung benannten "Sonderkoordinator" handelt es sich um den sunnitischen General Amir Amet Hassun. Die USA entschied sich für den ehemaligen NATO-Oberkommandierenden, Ex-General Joseph Ralston. Aus Anlass seines Besuches in Ankara am 13. September, wurde diesem eine Liste überreicht mit den Namen von 150 Personen, deren Auslieferung die Türkei wünscht. Damit will die Türkei einer Meldung des TV-Senders CNN Türk zufolge die Ernsthaftigkeit der USA testen, mit dem neu eingerichteten Koordinationsmechanismus tatsächlich gegen die PKK vorzugehen.
Die Liste der 150 Geächteten
Eine derartige Liste mit der magischen Zahl 150 spielte schon einmal eine Rolle. Im Dezember 2001, wenige Monate nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York und im Zuge von Anti-Terror-Hektik und Übereilgesetzen, übergab der seinerzeit amtierende türkische Innenminister Rüstü Kazim Yücelen seinem deutschen Amtskollegen Otto Schily (SPD) einen Steckbrief mit den Namen von mehrheitlich kurdischen Oppositionellen, deren politische Verfolgung bzw. Auslieferung die Türkei einforderte. Darunter sollen sich auch 33 Abgeordnete des Kurdischen Exilparlaments befunden haben. Dieter Wiefelspütz, Mitglied des Bundestagsinnenausschusses kommentierte die Listenübergabe gegenüber der Tageszeitung "Welt am Sonntag", Schily habe mit der Türkei vereinbart, die PKK künftig systematisch als "kriminelle" Vereinigung zu verfolgen, weil dies innenpolitisch praktikabler sei als eine Einstufung der Organisation als "terroristische" Vereinigung.
Die jüngste Verhaftung zweier namhafter kurdischer Politiker, denen Mitgliedschaft in einer "kriminellen" Vereinigung vorgeworfen wird, zeugt von der Bereitschaft Deutschlands, die politische Verfolgung kurdischer Aktivist(inn)en fortzusetzen bzw. von der Türkei auf die Bundesrepublik auszuweiten. Diese Praxis findet auch Anwendung auf Angehörige türkischer linker Organisationen und auf islamistische Fundamentalisten.
Metin Kaplan: Exempel statuiert
So war der Fall des "Kalifen von Köln" ein Exempel, das im Jahre 2004 mit der Auslieferung von Metin Kaplan an die Türkei statuiert wurde, wohlwissend, dass die Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt wenig Bedenken gegen die Auslieferung eines Islamisten äußern würde. Also konsultierte Innenminister Schily mehrere Male die türkische Regierung, um mit ihr die Modalitäten einer Rückführung zu vereinbaren. Ihm genügte die Zusage, man wolle Kaplan in der Türkei ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren garantieren. Deutsche Gerichte sahen das jedoch anders und entschieden gegen eine Auslieferung, insbesondere auch deshalb, weil Aussagen von Gefangenen gegen Metin Kaplan offensichtlich unter Folter gemacht worden waren, auf die sich aber die Türkei berief, um dessen Auslieferung zu erwirken. Das Beharren des Innenministers auf einer Auslieferung zahlte sich letztlich aus: Kaplan wurde abgeschoben. Ein Präzedenzfall war geschaffen. So wenig uns mit einem Metin Kaplan und seinen Vorstellungen etwas verbindet, so sehr sind und waren wir der Auffassung, dass an den Staat Türkei niemand ausgeliefert werden darf.
Dr. Remzi Kartal: Versuchte Auslieferung
Der nächste Versuch der Türkei, eines ihr unliebsamen kurdischen Politikers habhaft zu werden, richtete sich gegen den stellvertretenden KONGRA-GEL-Vorsitzenden, Dr. Remzi Kartal. Er wurde am 22. Januar 2005 von einem Spezial-Einsatzkommando in Würzburg fest- und in Auslieferungshaft genommen. Sein damaliger Verteidiger hatte die vom 14. Gerichtshof für Schwerstkriminalität in Istanbul genannten Vorwürfe als "geradezu abenteuerlich" und "sämtlich unbegründet" bezeichnet. Die Türkei hatte behauptet, der frühere Abgeordnete der Demokratiepartei, DEP, sei mitverantwortlich für angeblich geplante Bombenanschläge der Volksverteidigungskräfte (HPG). Dr. Kartal, Parlamentskollege von Leyla Zana, musste 1994 wegen politischer Verfolgung das Land verlassen und wurde Anfang 1995 in Belgien als politischer Flüchtling anerkannt.
Die Richter des Oberlandesgerichte (OLG) Bamberg werteten die von der Türkei vorgelegten Auslieferungsunterlagen als "in einem solchen Maße unzureichend und "widersprüchlich", dass sie sich außerstande sahen, einer Auslieferung zuzustimmen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und Dr. Kartal konnte am 1. März 2005 das Gefängnis verlassen.
Ziel: Verfolgte zurück in Verfolgerstaat
Dessen ungeachtet sah sich die Türkei weiterhin ermutigt, gegen kurdische (und türkische) Oppositionelle vorzugehen. Die USA entsprach aus politisch-strategischem Interesse dem Wunsch der Türkei und setzte die PKK auf ihre "Terror"-Liste. Die EU folgte dem Beispiel im Mai 2002 und zwei Jahre später tauchte auch der KONGRA-GEL kurz nach seiner Gründung auf der EU-Liste "terroristischer" Vereinigungen auf. Ist die USA trotz gemachter Zusagen bislang nur zögerlich gegen PKK/KONGRA-GEL oder HPG (Volksverteidigungskräfte) vorgegangen, will die Türkei durch Schaffung der "Spezialkoordination" diesen Prozess nunmehr vorantreiben.
Das hat naturgemäß auch Auswirkungen auf die Kurden-Polititik der EU, insbesondere in Deutschland, wo der Anteil der kurdischen Bevölkerung der höchste in der EU ist. Schon seit langem fordern die USA aus geostrategischen Gründen die Aufnahme der Türkei in die EU. Das hat seinen Preis, der auf dem Rücken der Menschen ausgetragen wird, die in den europäischen Ländern Schutz gesucht haben vor politischer Verfolgung und nun an ihren Verfolgerstaat ausgeliefert werden sollen.
Nach unseren Feststellungen hat sich die Zahl der Auslieferungsersuchen in letzter Zeit erhöht. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Datenaustausch zwischen den deutschen und türkischen Behörden in Strafsachen auch auf die Asylverfahren von anerkannten Asylbewerber/innen ausgeweitet wird. Dies verschafft der Türkei möglicherweise die Basis, Anträge auf Auslieferungen zu stellen. Dabei handelt es sich auch um Personen, die bereits viele Jahre in der Türkei inhaftiert waren und aufgrund dessen in Deutschland einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten hatten.
Es muss allerdings auch festgestellt werden, dass sich deutsche Gerichte bisher weigern, derartigen Ersuchen stattzugeben.
Anhängige Auslieferungsverfahren
Nachfolgend schildern wir vier Beispiele, in denen Oberlandesgerichte darüber entscheiden müssen, ob eine Auslieferung der Betroffenen an die Türkei rechtlich zulässig ist.
Beispiel 1: Dervis Orhan
Nach einer Woche in Haft in der JVA Berlin-Moabit kam der Kurde Dervis Orhan am 19. September wieder auf freien Fuß.
Am 13. September 2006 wurde Orhan von Polizisten in seiner Wohnung verhaftet. Die Beamten hatten ihm erklärt, dass sie einen von der türkischen Justiz ausgestellten Haftbefehl mit einem entsprechenden Auslieferungsbegehren vollstrecken. Dieser Haftbefehl bezieht sich auf das gleiche Urteil, das ein Grund für die Anerkennung Orhans als Asylbewerber in Deutschland ist. Ein Istanbuler Gericht hatte Orhan wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu lebenslanger Haft verurteilt.
Eine Haftpause aus gesundheitlichen Gründen nutzte Orhan 2003 zur Flucht nach Deutschland, wo er im vergangenen Jahr als politischer Flüchtling anerkannt worden ist, weil ihm in der Türkei politische Verfolgung drohe. Wie die Rechtsanwältin Jutta Hermanns ausführt, stehe einem Auslieferungsverfahren trotz Asylanerkennung nichts im Wege. Dies sei in § 4 des Asylverfahrensgesetzes so geregelt: "Das hat zur Folge, dass Menschen, die in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung suchen, in den Verfolgerstaat zurückgeschickt werden können." In den letzten zwei Jahren hat die Türkei mehrere Auslieferungsanträge gegen in Deutschland lebende anerkannte Asylbewerber gestellt, die jedoch bis jetzt von deutschen Gerichten durchweg verworfen worden sind.
Orhans Anwalt, Thomas Moritz, erklärte, dass das gegen seinen Mandanten von einem Militärgericht gefällte Urteil, im Widerspruch stehe zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Deshalb habe für Orhan keine akute Abschiebegefahr bestanden. Schlimmer wertete er, dass der Kurde aufgrund seiner neunjährigen Inhaftierung in der Türkei schwere psychische Schäden davongetragen habe, weshalb er in Berlin im Zentrum für Folteropfer behandelt worden sei. Die erneute Haftzeit in der JVA Moabit habe seinen Gesundheitszustand wieder verschlechtert. "Es ist ein Unding, dass ein haftunfähiger Mensch fast eine Woche teilweise gefesselt festgehalten wird," so Thomas Moritz.
Auf Nachfrage erklärte der Pressesprecher des Kammergerichts, Michael Grunwald, ein Arzt habe die vorläufige Haftfähigkeit bescheinigt. Aufgrund einer von der Generalstaatsanwaltschaft veranlassten Prüfung sei dann jedoch Haftunfähigkeit festgestellt und der 37-Jährige freigelassen worden.
(Azadî/taz Berlin lokal, 21.9.2006)
Beispiel 2: Memet Taskali
Am 30. August wurde Memet Taskali aufgrund eines Auslieferungsantrages der Türkei in seiner Wohnung in Frankfurt/M. von der Polizei festgenommen, einen Tag später dem Haftrichter vorgeführt und verhaftet. Nach Angaben seines Anwalts, Berthold Fresenius, wurde unter dem 15.6.2006 ein durch das 11. Hohe Gericht in Ankara ausgestellter Haftbefehl erlassen. Danach wird Taskali vorgeworfen, als Mitglied der PKK dem kurdischen Exilparlament angehört und im Jahre 1995 und 1998 "terroristische" Aktivitäten ausgeübt zu haben. Konkrete strafrechtlich relevante Vorwürfe gibt es nicht. Sie beziehen sich ausschließlich auf seine Tätigkeit als Parlamentarier. "Die Türkei versucht damit, auch legale politische Meinungsäußerungen zur kurdischen Frage mit dem Stigma des Terrorismus zu belegen und diese Personen über das Auslieferungsrecht in der Türkei in Haft zu nehmen", so Fresenius. In der Interpol-Mitteilung sei angegeben worden, dass die Höchststrafe für dieses Delikt 22 Jahre und 6 Monate betragen würde. "Legale Meinungsäußerungen in Europa dürfen nicht dazu führen, dass dies zu langjährigen Haftstrafen in der Türkei führt und europäische Regierungen die Türkei bei diesem Ansinnen unterstützen."
(Azadî/RA-Stellungnahme v.6.9.2006)
Beispiel 3: Sirac Ö.
Am 14. September wurde Sirac Ö., der im Juli 2001 nach Deutschland eingereist ist, in Saarbrücken fest- und in Auslieferungshaft genommen. In seinem Fall hat das damalige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 2003 bei dem Kurden Abschiebungshindernisse gemäß § 51 Abs. 1 Ausländergesetz zuerkannt, weil er bei Rückkehr in die Türkei mit Misshandlung oder Folter zu rechnen habe. Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes von 2002 ist der Betroffene in der Türkei wegen Artikel 125 des türkischen Strafgesetzbuches zur ständigen Fahndung ausgeschrieben. Die Behörden werfen ihm Unterstützung der PKK vor und beziehen sich hierbei auf angeblich gemachte Aussagen von mutmaßlich in bestimmte Straftaten verwickelte Aktivisten, die als "flüchtige Angeklagte" auf der Suchliste der türkischen Behörden geführt werden.
(Azadî)
Beispiel 4: Sükrü K.
Am 9. September nahm in Weimar ein Spezialeinsatzkommando den Kurden Sükrü K. auf der Grundlage eines Internationalen Haftbefehls aus der Türkei fest. Angeblich soll der 32-Jährige Mitglied der PKK und laut Aussagen eines Sprechers des Landeskriminalamtes an mehreren Polizistenmorden beteiligt gewesen sein.
(Azadî/Thüringer Allgemeine, 14.9.2006)