Gerichtsurteile
Ausweisung legal
In einem am 1. September veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe, wurde die Klage eines Mannes aus Nigeria gegen seine Ausweisung zurückgewiesen. Dieser soll nach Auffassung des Gerichts seinen deutschen Pass mit falschen Angaben erschlichen haben. Der Betroffene ist aufgrund dieser Entscheidung nun staatenlos. Ob die Ausweisung tatsächlich durchgeführt werden kann, ist fraglich.
(Azadî/taz,2.9.2006)
Generalanwältin des EU-Gerichtshofs für das Recht der PKK auf Klage gegen Aufnahme in EU-Terrorliste
Generalanwältin Juliane Kokott vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, ist in einem Rechtsgutachten zu der Auffassung gelangt, dass eine eingereichte Klage gegen die Aufnahme der PKK in die EU-Liste terroristischer Vereinigungen in erster Instanz nicht hätte abgewiesen werden dürfen. Ob die Organisation zu Recht in der Liste aufgeführt ist, müsse demnach das Gericht noch entscheiden.
Am 2. Mai 2002 hatte der EU-Rat beschlossen, die PKK auf die Liste zu setzen, die auch nach einer Aktualisierung im Juni 2002 dort weiterhin geführt wurde.
Gegen die Nennung klagten seinerzeit Herr Osman Öcalan im Namen der PKK sowie Herr Serif Vanly für den Kurdistan Nationalkongress (KNK). Das "Gericht erster Instanz" wies diese Klage am 15. Februar 2005 ab mit der Begründung, der KNK sei von der Ratsentscheidung nicht betroffen und Herr Öcalan habe nicht nachweisen können, dass er die PKK repräsentiere, da sie angeblich nach seinem eigenen Bekunden nicht mehr existiere. Gegen diesen Beschluss hatten beide Personen Rechtsmittel eingelegt.
Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen vom 27. September 2006 die Auffassung vertreten, dass die von Osman Öcalan erhobene Klage zulässig und die Entscheidung des "Gerichts erster Instanz" aufzuheben sei. Das Gericht habe bei der Prüfung der Zulässigkeit der Klage einen Rechtsfehler begangen. Es hätte berücksichtigen müssen, dass "die PKK ihrer Natur nach über kein formales Statut" hätte verfügen können, sondern "ihr Kongress lediglich die Einstellung der unter ihrem Namen ausgeübten Tätigkeiten beschlossen habe, die Organisation selbst aber möglicherweise unter dem Namen KADEK fortbestehe." Die PKK werde weiterhin vom Rat als terroristische Vereinigung benannt "und müsse somit berechtigt sein, gegen den entsprechenden Eintrag auf der Liste vorzugehen." Außerdem hätte das Gericht laut Kokott Herrn Öcalan "Gelegenheit geben müssen, seine Vertretungsbefugnis klarzustellen."
Die gerichtliche Entscheidung bezüglich des KNK sei allerdings "rechtsfehlerfrei" gewesen.
Die Auffassung der Generalanwältin ist laut Pressemitteilung für den Gerichtshof nicht bindend. Ihre Aufgabe ist lediglich, einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Die Richter des Gerichtshofs werden nunmehr über die Rechtssache beraten und entscheiden.
Aktenzeichen: C-229/05P
(Azadî/Pressemitteilung des Gerichtshofs v. 27.9.2006)
Es sei daran erinnert, dass das Luxemburger Gericht im Juli 2006 in zwei Verfahren (T-253/02 und T-49/04) entschieden hat, dass es keinerlei Klagemöglichkeit für den/diejenigen gebe, die zu Unrecht auf die EU-Terrorliste gesetzt worden seien, weil "der Sicherheitsrat der UN es für nicht angebracht gehalten hat, ein unabhängiges internationales Gericht zu schaffen, das in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht über Klagen gegen die Einzelfallentscheidungen des Sanktionsausschusses zu befinden hat." Den Betroffenen bleibe in diesen Fällen - so der Göttinger Völkerrechtler Peter-Tobias Stoll - lediglich, sich wegen einer möglichen Streichung auf diplomatischem Wege an den UN-Sanktionsausschuss zu wenden.
(Azadî)
Verfassungsrichter: Recht auf Rückkehr in die Heimat
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat in einem am 29. September veröffentlichten Beschluss festgelegt, dass Eltern ausländischer Kinder, die bei einer humanitären Hilfsaktion in Deutschland ärztlich behandelt wurden, auch nach Jahren deren Rückkehr ins Heimatland verlangen können. Das haben die Richter eines 1992 in Afghanistan geborenen und seit 1999 in Deutschland lebenden Mädchens entschieden. Damit gab das Gericht seinem afghanischen Vater Recht. Das Kind lebte aufgrund einer langwierigen Behandlung fünf Jahre lang bei Gasteltern und befindet sich seit 1 ½ Jahren ihn der Obhut des Jugendamtes. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte argumentiert, eine Rückkehr des Mädchens nach Afghanistan hätte kaum abzuschätzende negative Folgen. Dagegen hatte der Vater Einspruch eingelegt. Die Verfassungsrichter hingegen bezeichneten die inschätzung der Gutachterin im Hinblick auf die Perspektiven des Mädchens in Afghanistan als "vorurteilsbeladen" und lediglich auf Vermutungen basierend.
Aktenzeichen: 1 BvR 476/04
(Azadî/FR, 30.9.2006)