Business as usual:
Drei Jahre Haft für Halil Dalkilic
Nach 17 Verhandlungstagen endete am 11. Oktober 2006 der Prozess gegen den kurdischen Journalisten Halil Dalkilic vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Celle. Der wegen „Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung“ Angeklagte wurde am Ende zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Damit blieb der 1. Strafsenat des OLG Celle nur geringfügig unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW), die in ihrem Plädoyer 3 Jahre und 3 Monate gefordert hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seit Ende 1999/Anfang 2000 bis November 2001 und von März 2004 bis zu seiner Verhaftung im Oktober 2005 als für den Bereich „Finanzen“ zuständiger und damit hochrangiger Kader an der innerhalb der PKK-Führung in Deutschland bestehenden kriminellen Vereinigung beteiligt war und diese durch seine Tätigkeit gefestigt und unterstützt hat.
Auch in diesem Prozess wiederholte sich die gewohnte Inszenierung der scheinbar nicht enden sollenden Reihe der PKK-Prozesse in Deutschland. Mit den immer gleichen Vorwürfen, der ewigen Wiederholung vorangegangener Urteile und den stets gleichen „Zeugen“ und „Experten“ vom Bundeskriminalamt (BKA) wird ein Schauspiel abgespult, das wenig Überraschendes zu bieten hat. Und so konnten die Prozessbeteiligten dann auch das Plädoyer der BAW mitlesen, weil es nahezu identisch war mit der Anklageschrift.
Neu an diesem Prozess war, dass erstmals versucht wurde, das sog. „Finanzbüro“ der PKK in den Fokus der Anklage zu stellen und die finanziellen Tätigkeiten der kurdischen Bewegung in Europa anzugreifen. Neu war auch, dass der angebliche Tatzeitraum in der Anklageschrift auf 6 Jahre beziffert wurde. Damit widersprach die BAW ihren eigenen Ausführungen zur Organisationsstruktur der PKK, nach denen hochrangige Kader einem Rotationsprinzip unterliegen und ihre Funktion zumeist nicht länger als ein Jahr ausüben würden. In diesem Verfahren waren es dann plötzlich sechs Jahre, was zunächst ein wesentlich erhöhtes Strafmaß erwarten ließ.
Die Anklagebehörden werfen den Kurdinnen und Kurden vor, eine Struktur geschaffen zu haben, die auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet sei. Der Funktionärskörper der Organisation stelle demnach eine „kriminelle Vereinigung“ (§ 129 Strafgesetzbuch) dar, die Parteiangehörige mit gefälschten Ausweisdokumenten nach Europa einschleusen, mit sog. „Heimatgerichteten Aktivitäten“ die Guerilla und Partei in der Türkei und in Irak mit Geld und Ausrüstungsgegenständen versorgen, Spendengelder erpressen und mit einer „angemaßten Strafgewalt“ gegenüber den hier lebenden Kurdinnen und Kurden einen „Staat im Staate“ bilden würde.

Die Beweisaufnahme während der Verhandlung bestand vornehmlich aus dem Verlesen von Urteilen anderer PKK-Prozesse sowie abgehörter Telefonate und SMS. Daneben wurden Beamte vom BKA gehört, die über die angeblichen Strukturen der PKK in Europa und über das Spendenaufkommen der Kurdinnen und Kurden berichteten. Laut BKA kämen jedes Jahr mehrere Millionen Euro zusammen, mit denen in erster Linie der Guerillakampf in der Türkei finanziert werde. Außerdem waren mehrere Übersetzer geladen, die allesamt „freiberuflich“ für das BKA tätig sind. Sie sollten über ihre Arbeitsweise berichten, z. B., in welcher Weise die Übersetzung von Telefonüberwachungsprotokollen erfolgt und wie diese Telefongespräche ausgewählt werden. Übereinstimmend sagten die Dolmetscher aus, dass irgendwelche „Vorgesetzte“ die abgehörten Telefongespräche auswählen und zur Übersetzung anweisen. Nach welchen Kriterien die Gespräche sortiert werden, war hierbei nicht in Erfahrung zu bringen. Offenbar aber gelangen nur solche die Angeklagten belastenden in die Anklage und Beweisführung.
Da Halil Dalkilic als angeblicher Finanzverantwortlicher angeklagt war, nahm dieser Bereich großen Raum im Verfahren ein. So wurde versucht, diesen Sektor als Schwerpunkt der Tätigkeiten der PKK darzustellen. Die „Zeugen“ des BKA stellten die vermeintliche Spendenpraxis der Organisation dar und wie mit den monatlichen Beiträgen und jährlichen Kampagnen der Finanzbedarf der Organisation gedeckt werden soll. BAW und Gericht bezeichneten diese freiwilligen Spenden als „Steuern“, zu deren Abgabe die Kurdinnen und Kurden verpflichtet seien und deren Höhe von der Organisation festgelegt würde. Nicht neu ist dabei der Vorwurf, dass Aktivisten der PKK diese Spenden mit Gewalt eintreiben würden. Auch nicht neu sind Erklärungen von kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten – so auch des Angeklagten im Celler Prozess –, dass die Spendentätigkeit der Kurdinnen und Kurden auf Freiwilligkeit basiere. Allerdings sei es auf lokaler Ebene zu Problemen und Bedrohungen beim Sammeln der Spenden gekommen, was nie ein Geheimnis gewesen ist. Einige wenige Aktivisten hätten so versucht, ihre Sammelergebnisse zu erhöhen und sich als besonders erfolgreich darzustellen. Hinter solchen Handlungsweisen stünden aber mangelnde Überzeugungskraft, unzulängliche Propagandatätigkeit und übertriebener Eifer. Auch müsse darauf hingewiesen werden, dass die Darstellung der PKK als gewalttätige Organisation und ihr Name von verschiedenen Personen und Gruppen (z.B. vom türkischen Geheimdienst) für ihre Zwecke ausgenutzt werde. So würden z.B. auch „private“ finanzielle Forderungen eingetrieben und mafiöse Gruppen ihre Schutzgelder erpressen. Drohungen und Zwang beim Sammeln von Spenden wurden innerhalb der Organisationsstrukturen immer intensiv kritisiert. Wenn Aktivisten beim Sammeln von Spenden Gewalt anwendeten, würden sie ihrer Ämter enthoben, was sowohl der BAW als auch den Polizeibehörden bekannt sei. Würden auch die abgehörten Telefonate, die dies belegen, in die vielen Verfahren eingeführt und öffentlich gemacht, wären Prozesse wie dieser überflüssig.
Nachdem der BAW immer mehr Anklagevorwürfe wegbrechen – so sind ihr die „Säulen“ der „Aktionistischen Aktivitäten“ und „Demonstrativen Aktivitäten“ komplett abhanden gekommen und illegale Reisetätigkeiten mit gefälschten Ausweispapieren innerhalb Europas nicht mehr nachweisbar -, klammert sie sich nun an den Bereich „Finanzen“ und die angeblichen Spendenerpressungen. Aber auch dieser Vorwurf steht auf keinem festen Anklagefundament. So musste das BKA einräumen, dass die Anzahl der „Erpressungen“ kontinuierlich abgenommen habe und nur noch vereinzelt vorkomme. Offensichtlich soll nun die Spendentätigkeit verfolgt werden und schon das Bitten um Spenden eine „Aufforderung zu einer Straftat“ darstellen, weil mit diesem Geld eine verbotene und „kriminelle Vereinigung“ unterstützt werde. Damit würde so ziemlich jede Tätigkeit und Unterstützungshandlung unter dem Damoklesschwert der Strafverfolgung stehen und kurdische Aktivitäten weiter in die Illegalität gedrängt und somit kriminalisiert werden.
Gescheitert ist die BAW in diesem Prozess mit dem von ihr behaupteten Tatzeitraum. Entgegen der Anklage konnte für den Zeitraum von November 2001 und von März 2004 keine Kadertätigkeit des Angeklagten belegt werden, weil es an den erforderlichen Nachweisen (Abhörprotokolle, Zeugenaussagen) gefehlt hat. Bundesanwalt Peter Müßig begründete dies mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Damals hätten die Polizeibehörden ihren Arbeitsschwerpunkt auf islamistische Gruppierungen verlegt und erst nach Aufstockung des Personals hätte man die PKK wieder ins Visier nehmen können. Diese Argumentation war offensichtlich auch dem Gericht zu dünn.

Nach der Verlesung des Urteils richtete der Vorsitzende Richter Dr. Siolek noch einmal sein Wort an Halil Dalkilic. Er appellierte an ihn, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass sich die PKK in Zukunft „legal einbringt“ und sich deutlich von der angeblichen „Strafgewalt“ distanziert. Hierbei verkennt Siolek die Ursache der „Straftaten“ der PKK in Deutschland, die ausschließlich im Verbot der Partei zu suchen sind. Mit dem Verbot und der anhaltenden Verfolgung der Kurdinnen und Kurden wird diesen nahezu jede Möglichkeit genommen, den Wünschen des Richters zu entsprechen. In seinen Erklärungen während des Prozesses hat sich Halil Dalkilic dazu umfassend geäußert und die Veränderungen der Politik und Organisationsformen der kurdischen Bewegung dargestellt. Auch er wünsche sich, hier legal und straffrei politisch arbeiten zu können. An die staatlichen Stellen der Bundesrepublik appellierte er, den kurdischen Institutionen mit einem auf Dialog ausgerichteten Verständnis zu begegnen.
Die Aufforderung des Richters muss ins Leere gehen, solange kurdische Aktivisten hier wegen ihrer politischen Betätigung verurteilt und eingesperrt werden. Durch die anhaltende Verbots- und Strafverfolgungspraxis werden die Menschen der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beraubt. Um solche richterlichen (einseitigen) Appelle in die Praxis umsetzen und die friedliche und demokratische Entwicklung der kurdischen Bewegung weiterentwickeln zu können, bedarf es der Freiheit des Denkens, des Wortes und des Handelns. Voraussetzung hierfür ist die Aufhebung der Verbotspolitik. Die politisch Verantwortlichen und alle gesellschaftlich relevanten Kräfte sind aufgefordert, sich diesem Veränderungsprozess zu stellen .
Die Verteidigung von Halil Dalkilic hat angekündigt, Revision gegen dieses Urteil einzulegen.
(Olaf Meyer für AZADÎ)
Aus dem Blickwinkel des Verurteilten
In seinen Erklärungen hat Halil Dalkilic u. a. mehrfach die rückwärtsgewandte Bewertungspraxis der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in den gegen kurdische Aktivistinnen und Aktivisten geführten Verfahren kritisiert. Weder würden die fundamentalen Veränderungen in der kurdischen Freiheitsbewegung wahrgenommen noch gründlich analysiert. Man sei in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts stehen geblieben und halte an der Behauptung fest, dass sich die Kurden und ihre Bewegung nicht gewandelt hätten. Dabei befinde sich kein Staat oder keine gesellschaftliche Kraft mehr in der Position wie vor 10 oder 15 Jahren. Das betreffe selbstverständlich auch die Kurden: „Weder folgen sie diesem Denken noch bemühen sie die damaligen Kampfmethoden.“ Deshalb entbehre es „jeglicher Objektivität“, wenn die Anklagebehörden bei ihrer Definition blieben und der kurdischen Bewegung das Festhalten an alten Dogmen vorwürfen. Er glaube, der Generalverdacht gegenüber den Kurden als „kriminelle Gemeinschaft“ und das „Vorenthalten von Rechten“ sowie die „Isolierung von legalen kurdischen Institutionen mittels polizeilicher oder anderweitiger Maßnahmen“ habe nicht nur der kurdischen Gemeinschaft, sondern auch der Integrationspolitik „schweren Schaden“ zugefügt. Es gehe zudem völlig an der Realität vorbei, wenn behauptet werde, Spenden würden mehrheitlich an die Guerilla in Kurdistan gehen. Dafür werde nicht einmal „der geringste Beweis“ angeführt. Das Spendenaufkommen diene vielmehr sozialen, kulturellen, diplomatischen und institutionellen Aktivitäten.
Es könne kritisiert werden, „dass die Form der Spendensammlung für die Aufrechterhaltung der kurdischen Institutionen nicht auf gesetzlicher Grundlage“ erfolge, doch sei auch Realität, „dass die Verantwortlichkeit hierfür nicht ausschließlich bei den Kurden“ liege. So scheuten sich die Menschen „aufgrund staatlicher Repression“, ihre Spenden“auf gesetzlichem Wege zu tätigen wie z.B. über Stiftungen oder ähnlichem“.
Die gegen die Kurden in Deutschland gerichteten repressiven Maßnahmen würden – so Dalkilic – zu einer Vertiefung der Integrationsprobleme der Kurden führen. Sie zielten darauf ab, „der kurdischen Gesellschaft die Organisierung als moderne Gemeinschaft mit kulturellen und sozialen Werten zu verwehren.“
Er betonte, dass sich seine Bestrebungen allein darauf konzentriert hätten, „einen Beitrag dazu zu leisten, dass das kurdische Volk“, dem er angehöre, „als moderne Gemeinschaft mit seiner eigenen Identität unter humanen Bedingungen leben“ könne. Der einzige Grund für sein politisches Interesse sei dessen „ tragische Situation“.
In seiner Schlusserklärung verwies Halil Dalkilic darauf, dass er nie sein „Interesse“ und seine „Anteilnahme an den Aktivitäten der kurdischen Presseinstitutionen“ habe abreißen lassen. Im Falle seiner Freilassung wolle er sich weiterhin dem Journalismus widmen.