Asyl- und Migrationspolitik
Innen-Staatssekretär: Deutliche industriepolitische Zeichen
Einführung elektronischer Ausweise für Ausländer
In Deutschland lebende Ausländer sollen – parallel zur Einführung von elektronischen Personalausweisen für Deutsche - eine elektronische „Aufenthaltskarte“ erhalten. Das kündigte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, an. Das von der Bundesdruckerei gefertigte Papier wird entweder in den Pass eingeklebt oder als Klappkarte ausgehändigt, wenn etwa Asylbewerber kein Ausweisdokument besitzen. Diese neue „Aufenthaltskarte“ soll mit einem digital gespeicherten Foto und Fingerabdrücken versehen werden. „Wir wollen mit der elektronischen Ausländerkarte eine Identifizierungsmöglichkeit schaffen, wie sie der elektronische Personalausweis für unsere Bürger bietet, einen schnellen 1 : 1-Vergleich ohne Rückgriff auf eine Datenbank“, erklärte Hanning. Diese neuen Karten funktionieren auf der Basis der RFID-Chips. Deutschland setze mit ihrer Einführung auch deutliche industriepolitische Zeichen.
(Azadî/tagesschau.de, 29.9.2006)
Bassam Tibi: Warum ich gehe
„Auf Dauer fühle ich mich fremd in diesem Land und werde entsprechend behandelt“, erklärt der aus Syrien stammende Islamwissenschaftler Bassam Tibi. Er ertrage diese Situation nicht mehr und wolle nach 44 Jahren Deutschland verlassen. Bittere Vorwürfe richtete er gegen die mangelnde Integrationsfähigkeit der Deutschen. „Ich habe es auch satt, ein Syrer mit deutschem Pass zu sein“, betonte er.
(Azadî/ND, 9.10.2006)
Bundesregierung hat EU-Richtlinie zum Asylrecht nicht umgesetzt
Deutschland drohen Vertragsstrafen
Bereits im April dieses Jahres hatte die EU Richtlinien für „Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen“ verabschiedet. Die Frist für eine Umsetzung in nationales Recht ist am 10. Oktober ausgelaufen. Doch haben dies bisher nur Estland, Litauen, Österreich, Frankreich, Slowenien und Luxemburg in die Tat umgesetzt. Den anderen Staaten, darunter Deutschland, drohen Vertragsverletzungsverfahren. Sobald das EU-Recht umgesetzt ist, würden die Bedingungen für Asylbewerber in Deutschland günstiger, denn die Richtlinie regelt auch die Rechte derjenigen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, wie Bürgerkriegsflüchtlinge. Für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge mit besonderem Status wird geregelt, welche Aufnahmebedingungen sie zumindest erwarten dürfen, so z.B. im Hinblick auf die Aufenthaltsgenehmigung, das Recht auf Erziehung und Ausbildung, die Krankenversorgung, auf Familienzusammenführung und den Anspruch auf Integrationsmaßnahmen. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte das Gesetz nur widerwillig mitgetragen, weil einige Regelungen weit über Rechte hinausgehen, die derzeit in Deutschland Flüchtlingen und Asylbewerbern zugebilligt werden.
(Azadî/taz, 11.10.2006)
Große Koalition der Ausgrenzung
Nach Plänen von CDU/CSU sollen Asylbewerber und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, auf Dauer rund ein Drittel weniger Geld vom Staat erhalten als Sozialhilfeempfänger. Bislang ist eine derartige Leistungskürzung auf maximal drei Jahre befristet. Diese „Entfristung“ sei für die SPD-Fraktion „nicht verhandelbar“, erklärte Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Im Gegenzug will die Union Ausländern ohne sicheren Aufenthalt eine „Schnupperarbeitserlaubnis“ erteilen: „Sie sollen sich als nützlich erweisen, indem sie die Sozialkassen durch Arbeit entlasten“, begründet der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl den Vorstoß. Die seit Monaten anhaltenden Verhandlungen der großen Koalition über eine Bleiberechtsregelung für die etwa 200000 nur geduldeten Ausländer sind nach wie vor ohne Ergebnis. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering wehrt sich gegen eine „Schnupperarbeitserlaubnis“ und fordert stattdessen erst einmal einen sicheren Aufenthaltsstatus, ehe den Asylbewerbern das Recht auf Arbeit zugestanden wird.
Uneinigkeit zwischen Union und SPD besteht weiterhin über geplante Verschärfungen des Aufenthaltsrechts. So ist die SPD gegen die Anhebung des Nachzugsalters für ausländische Ehegatten auf 21 Jahre. Zudem äußert sie Bedenken gegen die Auflage, dass Ehegatten vor ihrer Einreise Deutschkenntnisse nachweisen sollen.
Gemeinsam wiederum wollen die Koalitionäre ausländische Studenten verstärkt kontrollieren lassen. Dazu soll das Zuwanderungsgesetz verschärft werden und die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten auf „mindestens ein Jahr“ halbiert werden. Außerdem ist geplant, dass alle Antragsteller für ein Visum „identitätssichernde Maßnahmen“ über sich ergehen lassen müssen. So dürfen bislang nur Fingerabdrücke von Antragstellern aus bestimmten Staaten genommen werden. Künftig sollen bei Visaverfahren sämtliche Bürgen überprüft werden, die finanziell für einen Antragsteller gerade stehen.
(Azadî/ND/FR, 23., 24.10.2006)
Reaktionen auf die Kürzungspläne:
Deutscher Gewerkschaftsbund: „sozial und integrationspolitisch völlig verfehlt“
Renate Künast, Fraktionsvorsitzende der Grünen: „Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, Menschen dauerhaft auf einem Leistungsniveau unterhalb der Sozialhilfe zu halten“.
Caritas-Verband: „Das ist ein Einbruch ins Existenzminimum und in die Menschenwürde.“
Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband: „Flüchtlingen und Asylbewerbern, die seit Jahren in Deutschland leben, sollte ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Das gebietet die Menschenwürde.“
Volker Roßacha, Migrationsexperte beim DGB: „Das bedeutet, dass eine Gruppe dauerhaft ausgegrenzt ist.“
Bernd Mesovic, Pro Asyl: Dieser Vorschlag ist „inhuman und unnötig“ vor dem Hintergrund, dass die „Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ seit Jahren sinken, „insbesondere durch den Rückgang von Asylneuantragstellungen.“ Die Union wolle mit diesem Vorstoß auch „inländischen Armen“ mit einem „Leben unter dem Existenzminimum“ drohen.
(Azadî/FR, 25.10.2006)
Pro Asyl:
Katalog der Grausamkeiten
Bundesinnenministerium verschärft
Zuwanderungsgesetz
Wie Pro Asyl in ihrer Pressemitteilung vom 26. Oktober ausführt, plant das Bundesinnenministerium erhebliche Verschärfungen des Zuwanderungsrechts. Einige der im Evaluierungsbericht vom Juli 2006 aufgelisteten Änderungen sollen bereits jetzt in das Zuwanderungsgesetz eingearbeitet werden. Ein entsprechendes Gesetz wird die Bundesregierung demnächst vorlegen.
Pro Asyl hat unter dem Titel „Katalog der Grausamkeiten“ 35 Beispiele aufgelistet; einige davon sind: