AZADI infodienst nr. 47
oktober 2006


Personalie

 

Bundesgerichtshof:
Prozess gegen Ex-Innenminister Kanther neu aufrollen
Vorwurf der strafrechtlichen Untreue bleibt

Der frühere Bundesinnenminister, Manfred Kanther, verantwortlich für den Erlass des PKK-Betätigungsverbots im Jahre 1993, muss sich voraussichtlich im kommenden Jahr erneut vor Gericht verantworten. Im April 2005 war Kanther vom Landgericht Wiesbaden wegen Untreue zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung und 25 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge war er für den Transfer von rund 20,8 Millionen Mark (10,6 Millionen Euro) Schwarzgeld in die Schweiz und später nach Liechtenstein verantwortlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Oktober 2006 jedoch entschieden, dass der Prozess gegen den Ex-Minister neu aufgerollt werden muss. Die Bundesanwaltschaft (BAW) beantragte eine Teilaufhebung des Urteils wegen gravierender Mängel des Landgerichts Wiesbaden. Unverändert bleibt jedoch die Bewertung der Rolle Kanthers beim Anlegen der schwarzen Kassen im Jahre 1983 bis zur Aufdeckung des Skandals Anfang 2000 als strafbare Untreue, weil er „nach eigenem Gutdünken“ über Gelder verfügt habe. Außerdem habe er 1995 rund 1,75 Millionen Euro an die CDU in Frankfurt ausgezahlt und damit dem CDU-Landesverband als rechtmäßigem Eigentümer einen konkreten Schaden zugefügt.
Kanther hat durchweg seine strafrechtliche Verantwortung bestritten: „Wir haben uns (er und der ehem. CDU-Schatzmeisterzu Sayn-Wittgenstein sowie Finanzberater Horst Weyrauch, Azadî) bewusst einem linkswütigen Zeitgeist entgegengestellt. Man hat uns die linke Speerspitze entgegengehalten, und wir haben sie stumpf gemacht.“ Für den Grünen-Fraktionschef im hessischen Landtag, Tarek Al-Wazir, ist es „kein gutes Signal für das Rechtsempfinden der Bürger“, dass das Verfahren „nach sechseinhalb Jahren immer noch nicht beendet ist“. Positiv sei jedoch, dass an den Untreue-Vorwürfen keine Zweifel mehr bestünden.

(Azadî/ND/FR, 19.,20.10.2006)

 

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