AZADI infodienst nr. 47
oktober 2006


verbotspraxis

 

Prozess gegen Hasan K. vor dem OLG Frankfurt/M. eröffnet

Am 5. Oktober 2006 begann vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. der § 129a-Prozess gegen den mutmaßlichen Funktionär der PKK, Hasan K. Die Anklage wirft diesem vor, in der Zeit von Mai 1993 bis April 1994 in Deutschland die PKK-Region Nordwest verantwortlich geleitet zu haben. In dieser Position soll er laut Bundesanwaltschaft im Jahre 1993 mehrere Anschläge auf türkische Reisebüros, Restaurants, Banken und Konsulate angeordnet und organisiert haben. Außerdem soll er sich im März 1994 maßgeblich an Straßenblockaden beteiligt und ferner Beiträge und Spenden für die PKK gesammelt haben.
Lediglich zu seiner Person machte Hasan K. Angaben und führte u.a. aus, dass er als Kurde zwar mit der PKK sympathisiert habe, doch die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestreite er. Er habe bereits wegen seiner politischen Überzeugung zehn Jahre in türkischen Gefängnissen verbracht und sei wegen des drohenden Militärdienstes nach Frankreich geflohen, woraufhin ihn die Türkei ausgebürgert habe. 1991 sei er als politischer Flüchtling anerkannt worden. Zur Sache selbst und zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte nicht.
Hasan K. war am 11. Januar aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes (BGH) in Wien fest- und in Auslieferungshaft genommen worden. Die Überstellung an die BRD erfolgte am 12. Juni dieses Jahres.

(Azadiî/FR, 6.10.2006)

Späte Rache

Prozess gegen kurdischen Vereinsvorsitzenden in Lüneburg

Am 13. Oktober 2006 begann vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts (LG) Lüneburg der Prozess gegen Mehmet Emin S.. Angeklagt ist der 44jährige Kurde wegen zwei Verstößen gegen das Vereinsgesetz. Laut Anklage soll er im Zeitraum von Juni 2001 bis Mitte August 2002 in Celle in herausgehobener Position mit verschiedenen Tätigkeiten für die PKK bzw. KADEK befasst gewesen sein. So soll er die sog. „Identitätskampagne“ der kurdischen Bewegung koordiniert und mehrere Tausend gesammelte Unterschriften dem niedersächsischen Landtag überreicht haben. Außerdem habe er in der Zeit vom 21. Oktober 2004 bis zum 3. Dezember 2004 angeblich Kontakt zu dem damaligen PKK-Verantwortlichen für den Raum Hannover gepflegt und soll mit diesem „parteiinterne Angelegenheiten“ ausgetauscht haben. Außerdem soll der Angeklagte es zugelassen haben, dass erhebliche Mengen PKK-Propagandamaterialien im Kurdistanzentrum in Hannover gelagert werden konnten. Am 3. Dezember 2004 beschlagnahmte die Polizei anlässlich einer Vereinsdurchsuchung ca. 400 Ausgaben der Zeitung Serxwebun.
Mehmet Emin S. war zeitweilig in Celle und Hannover Vorsitzender der örtlichen kurdischen Vereine und im Rahmen dieser Funktion auch politisch tätig. Beide Vereine gehören der Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland (YEK-KOM) an.
Auslöser für den Prozess sind allerdings nicht die ihm vorgeworfenen Straftaten – ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren wurde schon im März 2003 eingestellt -, sondern eine Strafanzeige von Mehmet Emin S. gegen einen Polizeibeamten aus Celle.
Anfang November 2002 erschienen in verschiedenen niedersächsischen Tageszeitungen, in der Bild-Zeitung und der Welt ein Artikel über ein 15jähriges kurdisches Mädchen aus Celle, das sich angeblich in einem geheimen PKK-Ausbildungslager aufhalte. Bei diesem Mädchen handelte es sich um eine Tochter von Mehmet Emin S.
Der erste Artikel erschien im Focus, auf den sich dann die anderen bezogen und dessen Inhalt von der Polizei und dem niedersächsischen Verfassungsschutz bestätigt wurde. Laut diesem Artikel war das Mädchen seit dem 12. August 2002 ohne eine Benachrichtigung der Eltern nicht mehr zum Schulunterricht erschienen und nach Einschätzung der Polizei in ein Ausbildungslager der PKK gebracht worden. Polizei und Verfassungsschutz gingen davon aus, dass der Vater den Aufenthaltsort des Mädchens gekannt habe. Angeblich hätte er nicht nach seiner Tochter gesucht, sondern erst nach einem Besuch der Polizei eine Vermisstenanzeige gestellt.
Vor Erscheinen des Artikels im Focus waren bei Familie S. drei Personen aufgetaucht, die vorgaben, bei der Suche nach verlorenen Kindern helfen zu wollen. Bei einem Sohn erkundigten sie sich über den Fall, machten Aufnahmen vom Wohnzimmer der Familie und nahmen ein Foto des Vaters und der Tochter mit. Kurze Zeit darauf wurde der Artikel in dem Magazin veröffentlicht – mit der Aufnahme der Tochter aus dem Familienalbum sowie einem Öcalan-Bild aus dem Wohnzimmer. In dem Beitrag wird Mehmet Emin S. vom Leiter der Staatsschutzabteilung der Polizei Celle, Hans-Heinrich Müller von der Ohe, als „führender PKK-Funktionär“ bezeichnet. Mehmet Emin S. erstattete daraufhin Anzeige wegen Verleumdung.
Knapp vier Jahre später stellte die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Kriminalhauptkommissar Müller von der Ohe ein und erhob fast zeitgleich Anklage gegen S.
Am ersten Verhandlungstag im LG Lüneburg versuchte der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer, Knaack, den Prozess schnell zu beenden, indem er den Angeklagten aufforderte, eine halbjährige Haftstrafe auf Bewährung zu akzeptieren und auf einen Prozess zu verzichten. Knaack begründete dieses Angebot mit der Arbeitsüberlastung des Gerichts. Gleichzeitig machte er deutlich, dass, würde S. nicht auf eine Prozessführung verzichten, mehrgige Verhandlungen die Folge wären. Es würden dann sämtliche abgehörte Telefonate eingeführt, Zeugen geladen und am Ende könne eine höhere Strafe (1Jahr auf Bewährung und Geldauflage) verhängt werden.
Der Angeklagte hat jedoch erklärt, nicht auf die Verhandlung verzichten zu wollen. Ihm gehe es darum zu belegen, dass er keinesfalls ein „führender Funktionär“ gewesen sei, sondern dass er sich als Vereinsvorsitzender im legalen und demokratischen Rahmen bewegt habe. S. will auch die Einstellung des Verfahrens gegen Müller von der Ohe nicht unwidersprochen lassen.
Ganz offensichtlich wird hier späte Rache für die Anzeige gegen den Polizeibeamten genommen. Wäre an der unhaltbaren Behauptung von Müller von der Ohe auch nur eine Kleinigkeit richtig, dann wären weder die Staatsanwaltschaft noch das Landgericht in Lüneburg zuständig, sondern die Bundesanwaltschaft (BAW) und ein Oberlandesgericht (OLG), die in einem solchen Fall nach § 129 Anklage erhoben hätten.
Mehmet Emin S. ist seit Jahren für seine legalen Tätigkeiten als Vereinsvorsitzender bekannt. So führte er im Herbst 2003 im Rahmen einer Kampagne für die Gesundheit von Abdullah Öcalan hierüber Gespräche mit zwei niedersächsischen Landtagsabgeordneten von CDU und SPD. Er war Anmelder von Demonstrationen und Informationsständen in Hannover und stets darum bemüht, einen Dialog mit verschiedensten Institutionen zu entwickeln und die Öffentlichkeit für die kurdische Problematik zu erreichen. Diese Tätigkeiten scheinen den Strafverfolgungsbehörden ein Dorn im Auge zu sein und sollen nun kriminalisiert werden.
Der Prozess wird fortgesetzt und vermutlich erst Anfang nächsten Jahres beendet werden. AZADÎ wird weiter darüber berichten.

(Olaf Meyer für AZADÎ)

Länderübergreifende Durchsuchungsaktion gegen
24 mutmaßliche PKK-Aktivisten

Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz, fanden aufgrund eines offenbar bei der Staatsanwaltschaft Koblenz anhängigen Ermittlungsverfahrens am 23. Oktober länderübergreifende Durchsuchungen „gegen 24 Aktivisten der PKK“ statt. Der Schwerpunkt habe im „Großraum Mainz/Bad Kreuznach“ sowie Koblenz gelegen, wo insgesamt „20 Objekte durchsucht worden“ seien. Ferner sei es in Hessen zur Durchsuchung von „7 Objekten“ gekommen und in Sachsen-Anhalt zu einer. Durch „intensive“ Ermittlungen der „Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Mainz“ im Vorfeld dieser Maßnahmen sei es „gelungen“, die Organisationsstrukturen und Aufgabenverteilung „innerhalb des Gebietes Mainz der PKK“ auszuleuchten. Den Betroffenen wird vorgeworfen, trotz des (seit 1993) bestehenden PKK-Betätigungsverbots weiterhin „arbeitsteilig vorteilhafte Aktivitäten“ für die Organisation „entfaltet“ zu haben. Es bestehe der Verdacht „des Sammelns von Spenden sowie des Verkaufs und der sicheren Lagerung von Propagandamaterial“.
Laut Staatsanwaltschaft sind bei einigen Durchsuchten „umfangreiche Beweismittel, so u.a. Propagandamaterial, Listen über erfolgte Geldzahlungen und Quittungsblocks sowie sonstige schriftliche Unterlagen, die noch einer eingehenden Auswertung bedürfen, sichergestellt worden.“
Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 20 Vereinsgesetz würden andauern. Einzelheiten und Ermittlungsergebnisse würden „über den newsmailer der Justiz“ veröffentlicht (www.justiz.rlp.de)

(Azadî/ISKU/Pressestelle Staatsanwaltschaft Koblenz, 24.10.2006)

Nedim Seven in den Niederlanden in Auslieferungshaft

Der kurdische Politiker Nedim Seven, der aufgrund eines Internationalen Haftbefehls der Türkei am 8. August 2006 an der niederländisch-belgischen Grenze festgenommen worden war, sollte am zweiten Hauptverhandlungstag seines Prozesses am 17. Oktober aus der Haft entlassen werden. Das niederländische Gericht hatte die von der Türkei behaupteten Vorwürfe zurückgewiesen und eine Auslieferung abgelehnt.
Das Justizministerium ordnete jedoch die Verlängerung der Haftzeit von Nedim Seven bis Ende November an, weil die Türkei noch am Abend der Gerichtsentscheidung ein neues Dossier über den Kurden vorgelegt habe.

(Azadî/Yeni ÖP/ISKU, Oktober 2006)

Haftbefehl wegen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben

Sükrü K. auf freiem Fuß

Das Oberlandesgericht (OLG) Jena hat am 18. Oktober 2006 den gegen Sükrü K. erlassenen Haftbefehl im vorläufigen Auslieferungsverfahren wegen Unverhältnismäßigkeit aufgehoben. Der Kurde ist seitdem auf freiem Fuß.
Sükrü K. war am 9. September 2006 aufgrund eines Internationalen Haftbefehls aus der Türkei wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft und Mordverdachts von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei in Weimar festgenommen worden.
Nach Azadî vorliegenden Informationen erhält der Kurde eine Duldung durch die zuständige Ausländerbehörde.

(Azadî, Oktober 2006)

 

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